Infobroschüre: Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos
Selbstständig – Unselbstständig – Erwerbslos
Infobroschüre für KünstlerInnen und andere prekär Tätige
Mai 2010 (1.Auflage), zur Ansicht
Arbeitslosigkeit und der Weg zum Arbeitsamt (jetzt Arbeitsmarktservice/AMS) sind schon lange ein fester Bestandteil jener Lebensbiografien, die durch unterschiedliche, kurzfristig wechselnde Beschäftigungen geprägt sind. Kunstschaffende sind durch die spezifische Struktur ihrer Arbeitsbedingungen immer schon eine zentrale Klientel in diesem Spektrum – allerdings wird es immer schwieriger für sie, die Voraussetzungen für einen Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen.
Die Broschüre, verfolgt das Ziel einer verbesserten Aufklärung und Informationsverbreitung im Sinne einer neuen Transparenz: Die zuständigen Abteilungen in AMS, Sozialministerium (bm:ask) und Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) waren daran interessiert, sich mit uns über unterschiedliche Praxen auszutauschen und haben dankenswerterweise die Erstellung dieser Broschüre mit Sachauskünften unterstützt – ein wesentlicher Teil der nachfolgenden Informationen beruht auf diesem Austausch. Die Broschüre richtet sich sowohl an die Versicherten als auch an die MitarbeiterInnen des AMS. Das bm:ask als unmittelbar dem AMS übergeordnete Institution hat den Informationsteil (einschließlich der Beispiele) auf rechtliche Korrektheit geprüft ‒ siehe den unten stehenden Vermerk (Stand April 2010).
Durch die vorliegende Broschüre wird der politische Prozess der Aushandlung besserer Arbeitsbedingungen nicht ersetzt. Wir hoffen jedoch auf eine sachliche Klärung der sozialrechtlichen Situation auch von eher seltenen und komplizierten Fällen und insgesamt auf eine verbesserte Praxis – nicht nur für Kunstschaffende. Wir arbeiten weiter daran...
- Infobroschüre als PDF (zum selber ausdrucken)
- begleitende Infotour
- Massnahmenkatalog Kulturrat Österreich
Erklärung des bm:ask
Die Übereinstimmung der Angaben in der Broschüre und der Beispiele mit den aktuellen Rechtsgrundlagen zum AlVG wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nach bestem Wissen geprüft. Fehler können leider nicht ausgeschlossen werden. Bei den Beispielen können bereits leichte Abwandlungen im Sachverhalt zu anderen Ergebnissen führen.
MR Mag. Roland Sauer, bm:ask, April 2010