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Interministerieller Arbeitsprozess 2009ff?

Soziale Lage von Kunst-, Kultur und Medienschaffenden

Die soziale Lage von KünstlerInnen steuert seit Jahren auf eine Katastrophe zu. Die Fakten sind nicht nur bekannt, sondern seit der offiziellen Veröffentlichung der entsprechenden Studie im Herbst 2008 auch "amtlich" bestätigt.

Seit Ende April 2009 gibt es nun einen interministeriellen Arbeitsprozess. Das heißt zunächst: Sitzungen (interministerielle Arbeitsgruppen - IMAGs) zu acht unterschiedlichen Themenspektren mit dem Ziel, jeweils Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der KünstlerInnen in Österreich zu entwickeln. Interessenvertretungen sind in die IMAGs punktuell miteinbezogen. Der Prozess ist zweifellos umfassend angelegt. Die Ergebnisse sind es bisher nicht. Ein Ende ist aber vorläufig nicht abzusehen: Die Weiterarbeit soll vorerst bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode fortgesetzt werden.

Diese Seite bietet einen Überblick aus Sicht der Interessenvertretungen und Dachverbände aus dem Kunst-, Kultur- und Medienfeld.

Zwischenbilanz April 2012
Drei Jahre interministerieller Arbeitsprozess ohne strukturelle Ergebnisse

Zwischenbilanz Juni 2010
Erste Schritte gesetzt. Große Würfe stehen noch aus.

Pressegespräche und Aussendungen
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit des Kulturrat Österreich

Materialien
Texte, Links, Informationen zum interministeriellen Arbeitsprozess (Auswahl)

Gesetzesentwürfe
Ergebnisse des interministeriellen Arbeitsprozesses auf gesetzlicher Ebene (Stand April 2012)

Interministerielle Arbeitsgruppen (IMAGs) im Überblick

(nach Themengruppen, Stand April 2012)

Sozialversicherung für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende

Ursprünglich angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer von der Beschäftigungsform unabhängigen Sozialversicherungslösung für Kunstschaffende unter einem einzigen Versicherungsdach (bevorzugt bei den Gebietskrankenkassen) gab es in dieser Arbeitsgruppe zwei legistisch umgesetzte Ergebnisse: 1. Einrichtung eines Servicezentrums für Kunst- und Kulturschaffende, das versicherungsübergreifend in Sozialversicherungsfragen berät und bei der formalen Abwicklung unterstützt. 2. Möglichkeit des Ruhendmeldens der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit (analog den Gewerbetreibenden), um durch eine vorübergehende Abmeldung von der Pflichtversicherung den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen.

Nach Belastungspaket-bedingter Pause (seitens der Beteiligten aus dem bm:ask) ist für Frühsommer 2012 eine weitere Arbeitssitzung angekündigt

Zentrale Forderungen:

  • Ausweitung der Ruhendmeldung auf alle Neuen Selbstständigen!
  • Grundsätzliche Novellierung des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes: Zumindest Umsetzung des Sofortmaßnahmenpakets des Kulturrat Österreich!
  • Kein Druck zur Verschiebung von Arbeitsverhältnissen Richtung Selbstständigkeit!

Arbeitslosenversicherung und Arbeitsrealität

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der Möglichkeit für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende, (an sich aufrechte) Ansprüche auf Leistungen des AMS auch tatsächlich wahrzunehmen. Als Resultat der umfangreichen Arbeit blieb ein Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Sozialversicherung: die Ruhendmeldung selbstständiger künstlerischer Tätigkeiten (siehe oben), zudem die Unterstützung der Informationsarbeit durch den Kulturrat Österreich.

Nach zweieinhalb-jähriger Pause ist für Frühsommer 2012 eine Fortsetzung angekündigt

Zentrale Forderungen:

  • Existenzsichernde Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung!
  • Änderung der Definition von Arbeitslosigkeit!
  • Im weiteren verweisen wir hier auf den ausführlichen Forderungskatalog des Kulturrat Österreich

Schauspielgesetz

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur grundsätzlichen Überarbeitung des (keineswegs nur) sprachlich antiquierten Schauspielgesetzes mit Fokus auf die umfassende Regelung von Anstellungspflichten und Arbeitsrechten im Bereich Bühne und Film sowie zur Herstellung von Rechtssicherheit. Die fertige Gesetzesnovelle brachte trotz ausgezeichnet organisiertem Arbeitsprozess gerade im Bereich der freien Theaterschaffenden kein Ergebnis. Zudem bleiben die Filmschaffenden weiterhin aus dem Geltungsbereich des Schauspielgesetzes ausgeschlossen.

Keine Fortsetzung angekündigt

Zentrale Forderungen:

  • Mindestforderung: Endlich Rechtssicherheit für alle Beschäftigungsverhältnisse im performativen Bereich!
  • Grundlegendes Umdenken in der Förderpolitik: Förderungen müssen der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen erlauben!
  • Gesetzliche Regelung für die FilmschauspielerInnen!

Kunstförderung

Obwohl interministeriell angelegt, wurden bisher nur das bm:ukk betreffende Agenden behandelt. Der Forderungs- und Maßnahmenkatalog der Interessenvertretungen ist lang - die Umsetzung von strukturell notwendigen Änderungen derzeit nicht absehbar. Als Resultat der IMAG präsentierte Maßnahmen standen bereits im Regierungsprogramm.

Keine Fortsetzung angekündigt

Zentrale Forderungen:

  • Deutliche Erhöhung des Fördervolumens: Erhöhung des Budgets für zeitgenössische Kunst auf 0,5% des Staatshaushaltes!
  • Förderungen im freien Bereich müssen ausreichend dotiert sein, um die Einhaltung rechtskonformer Beschäftigungsverhältnisse zu gewähren!
  • Offensive Förderung von marginalisierten oder unterrepräsentierten Teilen der Gesellschaft auch aus den Kunst- und Kulturbudgets!
  • Mehr Transparenz und Zuverlässigkeit in der Kunst-/Kulturförderung und -verwaltung!

Steuern

Ursprünglich als interministerielle Arbeitsgruppe angelegt. Bald wurde die praktische Verhandlung möglicher Verbesserungen in einen Arbeitskreis unter Einbeziehung von SteuerberaterInnen und -expertInnen verlagert. Unmittelbare Maßnahmen gab es wenige. Dafür gibt es Informationsarbeit seitens des BMF.

Keine Fortsetzung angekündigt

Zentrale Forderungen:

  • Relevante Verbesserungen bei der Anerkennung von künstlerischen Betriebsmitteln!
  • Verbesserungen für grenzüberschreitende Transfers (Stichwort: Zoll) von Werken, notwendigen Materialien, Equipment, etc.!
  • Abzugssteuer: Versteuerung am Wohnsitz des Künstlers/der Künstlerin im Rahmen der normalen Einkommensteuer-Erklärung.

Mobilität von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Verbesserung und Erleichterung der transnationalen Mobilität von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden insbesondere betreffend Aufenthalt in Österreich. Schnell war klar, dass die zuständigen Ministerien nicht einmal Minimalziele wie die Aufhebung der letzten Verschlechterungen als verhandelbar erachten: Der Förderung transnationaler Mobilität steht die restriktive „Fremdenpolitik“ dieser Regierung entgegen. Mit einiger Verspätung soll im Sommer 2012 eine Informationsbroschüre für Betroffene und beteiligte Behörden sowie einladende Institutionen veröffentlicht werden.

Keine Fortsetzung angekündigt

Zentrale Forderungen:

  • Sofortige Aufhebung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, das zu Zurückstufungen des aufenthaltsrechtlichen Status von KünstlerInnen und WissenschafterInnen geführt hat – Bleiberecht für alle!
  • Generelle Aufhebung der Visumspflicht, zumindest aber Sofortmaßnahmen zur Verwaltungspraxis, die zunehmend Kurzaufenthalte von Kunst- und Kulturschaffenden vereitelt!
  • Freier Zugang zum Arbeitsmarkt für alle!
  • Im Weiteren verweisen wir hier auf den ausführlichen Forderungskatalog Mobilität statt Barrieren

Feministische Kulturpolitik

Ursprünglich angelegt als eigenständige interministerielle Arbeitsgruppe, wurde diese mittlerweile mit dem Thema Kunstförderung fusioniert. Während repräsentative Maßnahmen durchaus gesetzt werden, bleibt die strukturelle Ebene umsetzungsorientiert (noch) außer Betracht.

Keine Fortsetzung angekündigt

Zentrale Forderungen:

  • Offensive Förderung von feministischen Projekten und Strukturen sowie Vernetzungsaktivitäten kunst- und kulturschaffender Frauen durch die öffentliche Hand!
  • Gleichberechtigte Vergabe von Fördermittel an Frauen und Männer: Die Vergabe von öffentlichen Förderungen an KünstlerInnen und Organisationen ist an Gender-Kriterien zu binden. Die Förderrichtlinien sind in Zusammenarbeit mit Frauennetzwerken und Interessenvertretungen zu erstellen!
  • Im Weiteren verweisen wir hier auf den ausführlichen Forderungskatalog der österreichweiten Vernetzung Frauen in Kunst und Kultur

UrheberInnenrecht

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Verbesserung der urheberInnenrechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf eine Verbesserung auch der sozialen Lage der Kunstschaffenden. Schnell war klar, dass das Thema UrheberInnenrecht als Ganzes auf die politische Tagesordnung zu setzen ist. Konkrete Verbesserungen stehen (noch) nicht an - sind aber (noch) in Arbeit.

Derzeit aktiv ist eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung des FilmurheberInnenrechts

Zentrale Forderungen:

  • Wahrung und angemessene Vergütung der (Verwertungs-)Rechte von UrheberInnen und Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts
  • Sofortige Abschaffung der EU-Richtlinien-widrigen „cessio legis“ und Reform des FilmurheberInnenrechts
  • Förderung der zeitgenössischen Kunst durch Einnahmen aus der Nutzung freier Werke („Mozartgroschen“)
  • Sicherung des freien Zugangs zu Wissen und Information sowie Gewährleistung des Rechts auf Privatkopie

Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich

Wiener Forschungsinstitut L&R Sozialforschung – in Zusammenarbeit mit Dr. Gerhard Wohlfahrt, Universität Graz. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Wien, Oktober 2008.

Die vom bm:ukk in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen offenbart eine dramatische Armut: 37% leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.

Die Zahlen und Fakten des Rohberichts sind alarmierend und zeigen "offiziell" dringenden Handlungsbedarf.

Zuletzt verändert: 18.04.2012 09:50