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Überblick


Mag Wompel

Die Hartz-Gesetze

Das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen” (genannt „Hartz I“, seit 2003 in Kraft) wollte die Arbeitslosigkeit über eine Ausweitung der Zeitarbeit bekämpfen. Dazu wurden so genannte Personal-Service-Agenturen (PSA) als staatliche Skla­venhändler eingerichtet, die Arbeitslose einstellen, um sie dann zu verleihen. Doch nur die wenigsten PSA-Arbeitnehmer wurden vermittelt. Erstmals ist bei Hartz I fer­ner das Prinzip "Fördern und Fordern" umge­setzt: Das Recht auf Unterstützung muss erarbeitet werden. Seitdem werden die Zumutbar­keitsregeln für die Aufnahme von Arbeit schärfer angewendet, nicht nur bei PSA.

Das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen”, (genannt „Hartz II“, seit 2003 in Kraft), beschäftigt sich mit sogenannten Mini-Jobs und Ich-AGs. Minijobs sind bis zu 400 Euro steuerfrei. Die Arbeitgeber müssen 25 Prozent Pauschalabgaben für die Sozialversi­cherung bezahlen (in Haushalten sogar nur 12%). In der Praxis müs­sen die Arbeitnehmer für wenig Geld viel arbeiten und davon auch noch ihre Sozial­versicherungsabgaben finan­zieren. Bei der Ich-AG erhalten Arbeitslose, die sich selbstständig machen, einen Zuschuss und Starthilfe. Statistisch betrachtet kommen beide Angebote an: Die Mini-Jobs haben sich sogar mit 7,6 Millionen zum erfolg­reichsten Arbeitsmarktinstrument seit Jahren entwickelt. Die Zahl der Ich-AGs liegt bei knapp 150.000. Diese Flucht vor dem Druck der Arbeits­agenturen wird jedoch mit vorprogrammierter Altersarmut bezahlt und oft auf Kosten regulärer Beschäfti­gung realisiert.

Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen” (genannt „Hartz III“, seit 2004 in Kraft) ordnete den Umbau der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit an, einer Mammut-Behörde mit 180 Arbeitsämtern, 600 Außenstellen und 90000 Mitarbeitern. Die nun „Bundes­agentur für Arbeit“ genannte Verwaltung soll wie ein Unternehmen geführt werden, schlanker organisiert sein. Ein Betreuer soll sich theoretisch nur noch um wenige Arbeitslose kümmern und Er­werbslose – wohin auch immer – effizi­enter vermitteln. Doch das Personal ist gnadenlos überfordert und selbst voller Angst um den eigenen Arbeitsplatz.

Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen” (genannt „Hartz IV“, seit 2005 in Kraft) schliesslich dient dazu, die bisherige Arbeitslosenhilfe abzuschaffen und das "Arbeitslosen­geld II" (Alg II) einzuführen. Anspruch auf dieses Alg II (345€ im Westen und 331€ im Osten für Alleinstehende) haben erwerbsfähige Hilfebedürftige; nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Sozialgeld (bisher Sozialhilfe). Anders als die Arbeitslosenhilfe orientiert sich das Alg II zudem nicht am früheren Lohn, son­dern am zugestandenen Bedarf der Betroffenen, die in einem Haushalt zusammen­leben — der so genannten Bedarfsgemeinschaft. Zu ihr zählen erwerbsfähige Hilfe­bedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Partner — soweit das Paar nicht dauernd getrennt lebt — sowie minderjährige Kinder des Betroffenen oder des Part­ners. Alle Förderleistungen stehen im Ermessen der Behörde und erfolgen ohne Rechtsan­spruch der Betroffenen. Das neue Gesetz bietet keine verbindlichen Angebote zur Qualifizie­rung von Arbeitslosen. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind lediglich Ermessensleis­tungen ohne Rechtsanspruch vorgesehen – und die werden nur ver­geben, wenn die Kassen­lage es zulässt.

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Zuletzt verändert: 31.12.2008 12:27