Urheberrechtsgesetz
Anlass für die Gesetzesnovelle 2005 ist die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien, die Änderungen im Urheberrechtsgesetz erfordern: 1. Einführung von Folgerecht, 2. Anpassungen bei der Rechtedurchsetzung. Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Stellung der FilmurheberInnen bei der Beteiligung am "Kabelentgelt" vorgesehen. Bei der Folgerecht-Richtlinie strebt der Gesetzgeber eine Umsetzung "auf niedrigem Niveau" an.
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Stellungnahme zum Entwurf der Gesetzesnovelle 2005
- (15.11.2005, Stellungnahme) Der Kulturrat Österreich nimmt zum Entwurf für eine Urheberrechtsgesetz-Novelle wie folgt Stellung.