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Verfassungsrechtliches Gutachten widerlegt Ministerin Claudia Schmied

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(Pressegespräch vom 12.12.2007)

Mit dem Entwurf für eine Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) hat Kunstministerin Claudia Schmied erneut bewiesen, dass längst nicht gilt, was sie zu Amtsantritt selbst forderte: die Abschaffung der Einkommensuntergrenze. Auch in Zukunft soll ein künstlerisches Mindesteinkommen Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds sein. Das Beibehalten dieses Ausschlussmechanismus hat die Ministerin mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet.

Der Kulturrat Österreich hat bei em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Von ihm liegt nun das Rechtsgutachten zum Erfordernis eines Mindesteinkommens aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im KSVFG aus verfassungsrechtlicher Sicht vor. Prof. Öhlinger zeigt auf, dass es keineswegs verfassungswidrig wäre, die Einkommensuntergrenze im K-SVFG zu streichen oder allenfalls zu minimieren oder im Zuge einer Neuregelung jedenfalls Rückforderungen zu streichen. “Sauberer und wohl auch praktikabler wäre allerdings die Streichung der Einkommensuntergrenze selbst“, so heißt es in dem Gutachten abschließend.

In der Tat bietet der KSVF in der derzeitigen Form lediglich Zuschüsse zum Pensionsversicherungsbeitrag von selbstständigen KünstlerInnen, die ein bestimmtes (künstlerisches) Einkommen weder unter- noch überschreiten. Der KSVF ist ein Zuschusssystem, aber kein Sozialversicherungsgesetz. Für selbstständige KünstlerInnen gilt vielmehr das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Vorliegen einer entsprechenden Pflichtversicherung ist Zuschussvoraussetzung gemäß K-SVFG.

Fazit: Die Beibehaltung der Einkommensuntergrenze als Zuschussvoraussetzung ist eine politische Entscheidung gegen eine Förderung der sozialen Absicherung gerade jener KünstlerInnen, die sie am notwendigsten brauchen – garniert mit einem Hang zur Verwaltungsverkomplizierung und getragen vom generellen Misstrauen in die Redlichkeit von KünstlerInnen. Vergangenen Freitag (7. Dezember 2007) ging die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf zur Novelle des K-SVFG zu Ende. Eine Reihe von Stellungnahmen äußern scharfe Kritik am Gesetzesentwurf,insbesondere an der Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung.

Pressegespräch mit:

  • Zuzana Brejcha (Filmschaffende, Dachverband Filmschaffende)
  • Sabine Muhar (Schauspielerin, IG Freie Theaterarbeit)
  • Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst)
  • Sabine Kock (IG Freie Theaterarbeit)


Das Gutachten von em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger

Stellungnahme des Kulturrat Österreich

Einladung zum Pressegespräch

Unterlagen zum Pressegespräch vom 22.11.2007 anlässlich der Veröffentlichung des Entwurf für eine Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVF-G)

Stellungnahmen von Mitgliedsverbänden des Kulturrat Österreich

Stellungnahme des Dachverband der Filmschaffenden

Stellungnahme der IG Bildende Kunst

Stellungnahme der IG Freie Theaterarbeit

Stellungnahme der Übersetzergemeinschaft

Sabine Muhar, Sabine Kock, Daniela Koweindl (v.l.n.r.) (Foto: Brigitte Rapp)
Zuzana Brejcha, Sabine Muhar, Sabine Kock (v.l.n.r.) (Foto: Brigitte Rapp)
(Foto: Brigitte Rapp)

Offizielle Unterlagen:

Regierungsvorlage der Novelle zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG
Ministerialentwurf der Novelle zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG (hier finden sich auch die einzelnen Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben).
Gutachten von Universitätsprofessor Wolfgang Mazal (im Auftrag des BM für Unterricht, Kunst und Kultur)