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Maßnahmenkatalog AMS Kulturrat Österreich

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zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung
(kommentierte Fassung, Stand Mai 2010)

Existenzsichernde Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung!
Signifikante Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld. Besser: Einführung einer Mindesthöhe von allen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z. B. analog zur Ausgleichszulagenregelung für Pensionsleistungen).

Signifikante Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs!

Automatisierte Erhöhung der Notstandshilfe!

Anerkennung von Ansprüchen der Einzelnen!
Streichung der Bemessung anhand des Haushaltseinkommens (auch bei Rechtsanspruch auf Unterhalt).

Verkürzung der derzeit geltenden Anwartszeiten!
In Berufen, in denen befristete Beschäftigungen üblich sind, sollen die ersten 32 Tage einer höchstens auf 12 Monate befristeten Beschäftigung für den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung doppelt gelten. Die Liste der Berufe soll per ministerieller Verordnung festgelegt werden.

Änderung der Definition von Arbeitslosigkeit!
Die derzeitige Definition von Arbeitslosigkeit (u. a. keine Pflichtversicherung) ist im Sinne einer sozialen Absicherung nicht zielführend und muss entsprechend geändert werden. Es braucht Kompatibilitätsmodi für Personen mit selbstständigem und unselbstständigem Einkommen.

Freibetrag bei Rückforderungen!
Bei Rückforderungen des Arbeitslosengeldbezugs durch das AMS aufgrund von Überschreiten der Zuverdienstgrenze soll zumindest ein Freibetrag in ebendieser Höhe gelten, sodass maximal der über diesem Betrag liegende Zuverdienst zurückgefordert werden kann.

Grundsätzliche Streichung von Sanktionen!
Arbeitslosengeldleistung und -beratung sind Versicherungsleistungen, die im Sinne der Versichertengemeinschaft an Freiwilligkeit gebunden sein müssen. Transitarbeitsplätze, Bewerbungstrainings, Arbeitstrainings mit aufsuchender Betreuung usw. müssen freiwillig wahrzunehmende Angebote sein. Ihr im Arbeitslosenversicherungsgesetz festgeschriebener Charakter als regulärer Arbeitsplatz ist zu streichen.

Neugestaltung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung!
Die 8-Jahres-Frist für die bindende Entscheidung für oder gegen die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Selbstständigen muss fallen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige muss leistbar werden.

Berufsspezifische Beratung am AMS!
Bundesweite Beratung von arbeitslosen KünstlerInnen: Mittelfristig sind zumindest FachreferentInnen in allen Bundesländern vorzusehen. Die KünstlerInnenbetreuung des AMS muss für erwerbslose KünstlerInnen zeitlich unbegrenzt offen bleiben: zumindest zielführende Ausnahmeregelungen zum Weiterverbleib in der Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) Team 4 KünstlerInnenservice.

Rechtsverbindliche Auskünfte am AMS!
Einrichtung von kompetenten Informationseinrichtungen in allen AMS-Geschäftsstellen, die unabhängig von der unmittelbaren Betreuung rechtsverbindliche Auskünfte geben!

Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt!
Ausnahme aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für alle, die in Österreich leben oder ein aufrechtes Visum besitzen.

Datenschutz!
Einschränkung der zu sammelnden Daten durch das AMS. Strikte Regelung für die Weitergabe von AMS-Daten an Dritte (einschließlich einer effizienten Kontrolle insbesondere gegen Datenhandel und Datenversorgung von ArbeitgeberInnen ohne Zustimmung der Arbeitslosen im Einzelfall).

Grundeinkommen für alle!
Ziel muss Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit sein. Wir schließen uns dem visionären Lösungsvorschlag vieler KünstlerInnen an und sprechen uns für ein bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen für alle aus.