Wo bleiben die Ergebnisse?
Der Dachverband der Filmschaffenden nimmt seit Beginn der Initiative von Bundesministerin Schmied an den interministeriellen Arbeitsgruppen teil.
Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden | 18.April 2012
UrheberInnen(UN)recht.
Neben allen wichtigen Themen zur sozialen Absicherung von Kunst- Kultur- und Medienschaffenden, sind zwei Themenkomplexe für die Filmschaffenden von herausragender Bedeutung: das UrheberInnenrecht, insbesondere die Abschaffung der sogenannten cessio legis, die sämtliche Verwertungsrechte den ProduzentInnen zugesteht und die dringend überfällige Reparatur des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes.
Der Dachverband hat seit jeher die Meinung vertreten, daß die Rechtezuweisung an die ProduzentInnen mit dem EU-Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist und das auch in den letzten 3 Jahren in den IMAG immer wieder deponiert. Im Februar 2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer richtungsweisenden Entscheidung die Rechtsmeinung der FilmurheberInnen bestätigt. Der Dachverband hat daher, wie schon all die Jahre davor die umgehende Novellierung des österreichischen Filmurheberrechtsgesetzes gefordert. Da nach unionsrechtlichen Vorgaben nur der/die HauptregisseurIn als FilmurheberIn anzusehen ist, in Österreich jedoch auch Kameraleute, EditorInnen, FilmarchitektInnen und KostümbildnerInnen als FilmurheberInnen anerkannt sind, muß die Novellierung des Gesetzes auch die Verwertungsrechte dieser MiturheberInnen berücksichtigen und eine entsprechende Beteiligung vorsehen.
In den IMAG herrscht dazu lähmender Stillstand, mehr noch: die zuständigen PolitikerInnen und BeamtInnen sehen keinerlei Handlungsbedarf, ein jahrzehntelanges Unrecht endlich zu beseitigen.
So wie die cessio legis die Filmschaffenden in eine Position der Schwäche zwingt, verhindert auch das Fehlen eines UrheberInnenvertragsrechts eine Verhandlungsposition auf gleicher Augenhöhe. Was im Filmbereich durch die cessio legis in doppelter Weise schlagend wird, betrifft auch alle anderen UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen: solange sie kein UrheberInnenvertragsrecht haben, das zwingende Vergütungs- und Beteiligungsansprüche vorsieht, solange befinden sie sich in einer schwachen Verhandlungsposition gegenüber wirtschaftlich mächtigen ProduzentInnen.
Künstlersozialversicherungsfondsgesetz – wer am wenigsten hat, bekommt gar nichts?
Ein weiteres markantes Beispiel ist der politische Unwille ein Gesetz zu reparieren, das geschaffen wurde, um soziale Härtefälle abzufedern. Das Künstlersozialversicherungsfondsgesetz sieht Zuschüsse zur Pensionsversicherung – bei besonders niedrigen Einkommen auch zur Kranken- und Unfallversicherung – für jene KünstlerInnen vor, die geringe Einkommen beziehen. Für jene, die im Jahr 2012 weniger als ca. 4.500 Euro verdienen, gibt es gar nichts. Denn die Untergrenze schließt jene KünstlerInnen aus, die den Zuschuß am dringendsten brauchen, im Filmbereich sind das in der Regel Filmschaffende, die mit ihren Arbeiten international auf Festivals höchste Anerkennung ernten, ihre soziale Absicherung hat für die Politik keine Priorität.
Das trifft gerade Filmschaffende hart, weil sie zu jener Gruppe Kunstschaffender gehören, die in der Regel anzustellen wären, jedoch immer stärker in die „Neue Selbständigkeit“ gedrängt werden, wo sie kaum arbeitsrechtlichen Schutz genießen und in den meisten Fällen auch nicht auf einen Zuschuß des Fonds hoffen können.
Seit der Novelle des Gesetzes 2008 gilt zudem eine Verschärfung: wer eine Pension – und seien es 100 Euro – bezieht, ansonsten aber innerhalb der Unter- und Obergrenze bleibt, bekommt gar keinen Zuschuß mehr.
Zu fragen bleibt daher: Wozu verhandelt man drei Jahre lang unter dem Thema „Verbesserung der sozialen Lage“, wenn es offensichtlich keinen Willen gibt, wenigstens die extremsten Härten durch rasches Handeln zu beseitigen?
Der Dachverband fordert in diesem Sinn einen schnellen und umfassenden Neustart mit dem Ziel, die Kunst- und Kulturschaffenden dieses Landes endlich menschenwürdig abzusichern.
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