(Pressemitteilung vom 17.11.2021)
In akuten Notsituationen muss grundsätzlich klar sein: Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind mit gleichzeitiger finanzieller Absicherung und flankierenden Maßnahmen abzufedern
Insgesamt muss dafür gelten:
- Im Fokus steht die Gesundheit der Menschen.
- Wissenschaft und Solidarität müssen die Basis sein, der Grundsatz „niemand darf zurückgelassen werden“ die Praxis.
- Notwendige (oder beschlossene) Beschränkungen des öffentlichen Lebens müssen Hand in Hand gehen mit Entschädigungsmaßnahmen für Einnahmenausfälle.
Wie sieht es derzeit in Kunst und Kultur aus?
Das Publikum schwindet, Veranstaltungs-Absagen nehmen rapide zu – angesichts der Infektionszahlen durchaus aus notwendiger Vorsicht und Eigenverantwortung und auch ohne offizielle Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Damit schwinden auch die Einnahmen der Künstler_innen und der Institutionen in Kunst und Kultur. Zuvor etablierte Entschädigungsstrukturen sind aber auf Hold, im Fall des NPO-Fonds schon seit Ende Juni.
Da sprechen wir noch nicht von den Verordnungen des Bundes und der Länder, die, kurz vor Mitternacht veröffentlicht, schon ab dem nächsten Tag gelten und wie immer Interpretationsspielräume offenlassen, deren Klärung nicht über Nacht erfolgen kann.
Das schafft auch große Unsicherheiten im Hinblick auf kurzfristige, mittel- und langfristige Entwicklungen: Werden wir kommende Woche auftreten können? Welche Regeln wird es dann geben? Kann ich mich darauf verlassen, finanziell abgesichert durch die nächsten Monate zu kommen?
Umgehend notwendig sind daher:
- Fortführung der Überbrückungsfinanzierung (SVS) zumindest bis Sommer 2022 und zumindest in der Höhe des ursprünglichen Betrags
- Fortführung des Härtefall-Fonds (WKO) zumindest bis Sommer 2022 und zumindest in der Höhe der Rahmenbeträge vom letzten Herbst
- Aufstockung des Covid-19-Fonds (KSVF) und zumindest eine Neuauflage für das erste Halbjahr 2022
- Fortführung des NPO-Fonds
- Gelegenheitsarbeiter_innen (von der Bühnentechnik bis zur Kassa) und mehrfach geringfügig Beschäftigte brauchen ebenfalls endlich finanzielle Entschädigungen. Per Gesetz vorgesehen sind sie seit Mai 2020, aktueller Umsetzungsstatus: unbekannt.
Kurz zusammengefasst:
Wir fordern die unverzügliche Wiederaktivierung von Unterstützungsfonds für Kunst und Kultur.
Wir fordern ein verantwortungsvolles und vorausschauendes Pandemie-Management.