(Pressemitteilung vom 29.6.04) Der Kulturrat Österreich nimmt zur Mitteilung von Staatssekretär Franz Morak anlässlich des Erscheinen des Kunstbericht 2003 wie folgt Stellung.
Davon, dass sich „die soziale Absicherung der Künstler erheblich verbessert“ hätte (so Staatssekretär Morak), kann keine Rede sein. Im Gegenteil: 2003 wurden sogar die Beiträge des Bundes zum Künstlersozialversicherungsfonds eingestellt und daher zuletzt Spielräume für spürbare Verbesserungsmaßnahmen als nicht finanzierbar abgewiesen. Morak kündigt (im übrigen bereits seit Jänner 2004) an, den Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag durch den Künstlersozialversicherungs-Fonds um 15% erhöhen zu wollen. Verbesserungsmaßnahmen am bestehenden System sind dringend angebracht, die vom Staatssekretär vorgeschlagene Maßnahme ist aber sowohl im Umfang unzureichend als auch inhaltlich zu kritisieren:
Bereits jetzt können 14,5% der KünstlerInnen den Höchstbetrag des Zuschusses gar nicht ausschöpfen, weil sie so wenig verdienen, dass der Pensionsversicherungsbeitrag niedriger ist als der maximal mögliche Zuschuss. KünstlerInnen mit niedrigem Einkommen gehen bei einer solchen Zuschusserhöhung also leer aus. Eine Verwendung des Zuschusses auch für Kranken- und/oder Unfallversicherungsbeiträge ist bis heute nicht möglich, würde die von Morak geplante Zuschusserhöhung aber überhaupt erst für alle pflichtversicherten KünstlerInnen nutzbar machen.
Die von Staatssekretär Morak vorgeschlagenen Mehrausgaben des Künstlersozialversicherungsfonds von 10,67 Euro pro Monat je KünstlerIn bei derzeit etwa 5100 zuschussberechtigten Kunstschaffenden ergeben eine Summe von 653.004 Euro und stehen in keinem Verhältnis zu den bestehenden Reserven in zweistelliger Millionenhöhe (per 31.12.2003 insgesamt 11,41 Mio. Euro).
Aus Sicht der Kunstschaffenden ist der Künstlersozialversicherungsfonds keineswegs die behauptete Erfolgsgeschichte! Zwar wurden knapp 5100 Anträge auf den Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag positiv entschieden, weitere 2000 aber abgelehnt. Aufgrund der restriktiven Zugangsbestimmungen sind u.a. Kunstschaffende, deren Verdienst besonders gering ist, durch die bestehende Mindesteinkommensgrenze von einem Zuschuss ausgeschlossen. Wer in einem Kalenderjahr wider Erwarten zu wenig verdient hat, wird aufgefordert den bereits erhaltenen Zuschuss wieder zurückzuerstatten – damit trifft es jene am stärksten, die den Zuschuss besonders nötig brauchen würden. Ein weiteres Problem stellen die Kriterien dar, nach denen die sogenannte KünstlerInneneigenschaft, eine weitere Voraussetzung zum Erhalt des Zuschusses, festgestellt wird. Das muss objektiviert werden!
Der Kulturrat Österreich fordert daher ein umfassendes Künstlersozialversicherungsgesetz nach deutschem Vorbild, das die berufstypischen Eigenheiten (besonders die mehrheitlich prekären Arbeitssituationen) selbständiger Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt.