(Diskussionspapier Kulturrat Österreich, 2005) Kunst, Kultur und Medien haben sich mit den neuen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich „Geistiges Eigentum“ und Copyright kritisch auseinander zu setzen. Wie kann zwischen der Wahrung von Urheberrechten und dem öffentlichen Interesse am freien Austausch von Information, Wissen und Bildung ein Ausgleich gefunden werden?
Die rasanten Entwicklungen im Bereich „Geistiges Eigentum“ und Copyright sind mit neuen Herausforderungen für Kunst, Kultur und Medien verbunden. Der Kulturrat Österreich befasst sich mit der Frage, wie zwischen der Wahrung von Urheberrechten und dem öffentlichen Interesse am freien Austausch von Information, Wissen und Bildung ein Ausgleich gefunden werden kann.
Der Kulturrat und die Mehrheit der Mitgliedsverbände halten in diesem Zusammenhang an ihren Forderungen für eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes fest. Die Filmschaffenden urgieren darüber hinaus die dringend notwendige Reform des Filmurheberrechts. Alle Interessenvertretungen der Kreativen gemeinsam fordern, das jetzige Urheberrecht durch die Zweckübertragungstheorie, den Grundsatz der Unwirksamkeit von Rechteabtretungen für derzeit noch unbekannte Nutzungsarten sowie einen „Bestsellerparagraphen“ bzw. eine gesetzliche Regelung über die angemessene Vergütung von Urhebern in Form eines Urhebervertragsrechts zu ergänzen. Schließlich sollten die gesetzlichen Vergütungsansprüche für unverzichtbar und unveräußerbar erklärt werden und die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften durch eine klare Verankerung ihrer gesetzlichen Legitimation definiert werden.
Der Kulturrat bietet eine diskursive Plattform für kritische Positionen zu aktuellen Entwicklungen und Rechtsstandpunkten, auch auf dem für Kunst und Kulturschaffende bedeutenden Gebiet des Urheberrechts. Die zunehmende Enteignung der UrheberInnen durch eine übermächtige Kultur- und Informationsindustrie erfordert auch in Österreich eine vermehrte Auseinandersetzung mit alternativen Modellen, um den freien Zugang zu Kunst, Kultur und Bildung bzw. Wissen ganz allgemein sicherzustellen. Es geht dabei um einen gemeinschaftlicheren Umgang mit geistigem Eigentum nach dem Vorbild der Open-Source-Bewegung. So stellt etwa die internationale Non-Profit-Organisation „Creative Commons“ ein Lizenzierungssystem zur Verfügung, mit dem Kreative einzelne Nutzungsrechte der Allgemeinheit gezielt einräumen können.