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TTIP, CETA, TiSA stoppen! Aktionstag!

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(Aufruf vom 15. April 2015)

Aufruf zum globalen Aktionstag am Samstag, 18. April 2015

Weitere Texte zum Thema Stopp CETA | TTIP | TISA des Kulturrat Österreich

Termine in Österreich:
(Aktualisierungen auf ttip-stoppen.at )

  • Wien, Demotreffpunkt 14h, Museumsquartier/ Museumsplatz
  • Graz, Demotreffpunkt 14h30, Griesplatz
  • Linz, Demotreffpunkt 10h, Musiktheater
  • Salzburg, Demotreffpunkt 14h, Unipark Nonntal
  • Vöcklabruck, Info-Stand ab 9h, VARENA
  • Innsbruck, Straßenaktion, 10h, Annasäule (Maria-Theresien-Strasse)
  • Gmunden, Demotreffpunkt 10h, Rathausplatz
  • Freistadt, Straßenaktion, 10h, Hauptplatz
  • Klagenfurt, Veranstaltung ab 10h, Neuer Platz
  • Villach, Demotreffpunkt 11h, Hauptplatz (Dreifaltigkeitssäule)
  • Wr. Neustadt, Straßenaktion, 9h, Hauptplatz

Investitionsschutz, Abbau von Handelsbarrieren, Ökonomisierung gesellschaftlicher Grundbedürfnisse sind die Schlagworte, CETA, TTIP oder TiSA die Abkürzungen, die die programmatische Ausrichtung der aktuellen europäischen Wirtschaftspolitik beherrschen. Wir sagen: Alle drei Abkommen gehören gestoppt. Nicht nur, aber auch aus Gründen des Erhalts von Kunst und Kultur – in ihrer ganzen Vielfalt, vor allem aber zu Rahmenbedingungen, die nicht ausschließlich über ökonomische Kriterien definiert sind.

TTIP hat doch nichts mit Kunst und Kultur zu tun, oder?

ApologetInnen der freien Marktwirtschaft behaupten, Kunst und Kultur hätten nichts mit TTIP zu tun – so auch der EU-Kulturkommissar Tibor Navracsics (Fidesz, sic!). Immer mehr KulturpolitikerInnen weisen aber darauf hin, dass die Sache nicht so einfach ist. Denn: TTIP ist als sogenanntes Negativlisten-Abkommen konzipiert, das heißt, es betrifft alles, was nicht explizit davon ausgenommen ist. Kunst und Kultur sind nicht ausgenommen. Lediglich für audiovisuelle Medien (Film, TV, Radio) ist vorläufig im Dienstleistungskapitel eine Ausnahme vorgesehen. Dessen ungeachtet kann allerdings in allen anderen Kapiteln (z.B. E-Commerce) sehr wohl auch über audiovisuelle Medien verhandelt werden. Ausnahmen müssten aber grundlegend für alle Kapitel geltend gemacht werden. Generell bedarf es daher eines grundlegenden Umdenkens: Ein sofortiger Verhandlungsstopp ist notwendig.

TTIP wird doch nur dort schlagend, wo Großkonzerne Interessen haben können, oder?

Davon gehen zahlreiche KulturpolitikerInnen in der EU und auch in Österreich aus. Dabei werden die geplanten außerstaatlichen Schiedsgerichte (ISDS) als Gefahr für kulturpolitische Lenkungsmechanismen sowie Kunst- und Kultursubventionen gesehen, die aus heutiger Sicht präventiv abzuwehren sei. Ganz allgemein gelten Film- und Buchbranche als am meisten gefährdet, was sich in Österreich in der Novellierung des Filmförderungsgesetzes bzw. der Ausdehnung der Buchpreisbindung auf E-Books manifestiert hat. Frankreich hat eine vorläufige EU-weite Generalausnahme für den audiovisuellen Sektor in den TTIP-Verhandlungen durchgesetzt. Allerdings kann heute noch niemand abschätzen, was genau in den audiovisuellen Sektor fallen wird, sofern dieser überhaupt in der endgültigen TTIP-Fassung explizit ausgenommen ist …

Fakt bleibt: Was immer durch TTIP unmöglich gemacht wird, bleibt auch in den kommenden Jahrzehnten unmöglich. Vermutet wird, dass ein Rücktritt von den TTIP-Vereinbarungen, wenn sie einmal unterzeichnet sind, kaum realisierbar sein wird. Die Politik verzichtet durch TTIP in weiten Bereichen auf mögliche politische Einflussnahmen. Dazu kommt, dass technische Entwicklungen nicht vorhersehbar sind und entsprechende Ausnahmen daher einfach nicht formuliert werden können. Die Auswirkungen von TTIP sind jedenfalls sehr weitreichend, in vielen Bereichen noch nicht absehbar, und der einmal gemachte Vertrag ist für die EU nicht revidierbar. Ergo: Ein sofortiger Verhandlungsstopp ist notwendig.

Es gibt schon Ausnahmemöglichkeiten – welche sollen wir hineinverhandeln?

Unter dieser Prämisse agieren derzeit vor allem PolitikerInnen aus der ÖVP und deren Pendants, in Österreich zentral Wirtschaftsminister Mitterlehner. Dagegen spricht, dass hinsichtlich der Verhandlungsführung offenbar strenge Geheimhaltungspflicht herrscht. Öffentlich diskutiert werden soll erst, wenn das fertige Abkommen vorliegt. Dann allerdings sind Änderungen nicht mehr möglich. Das aktuell unterschriftsfertige CETA zwischen der EU und Kanada zeigt: Nachverhandlungen werden von beiden Verhandlungsseiten kategorisch abgelehnt, es bleibt nur Zustimmung oder Ablehnung. Wobei aktuell die Frage ist, wer entscheiden darf: die nationalen Parlamente, das EU-Parlament oder doch nur die EU-Kommission?

Von Interesse ist auch der Blick in die enthaltenen Ausnahmen: Während Kanada eine Ausnahme für den Kultursektor erhalten würde, bliebe der EU nur eine für den audiovisuellen Sektor, respektive zahlreiche einzelstaatliche Vorbehalte. Die wenigsten Ausnahmen im ganzen Sektor erhielte Österreich – aufgrund von Unterlassungssünden in den WTO-Verhandlungen zum GATS-Abkommen in den 1990ern, in deren Verlauf es Österreich verabsäumt hat, solche Ausnahmen namhaft zu machen (die einzige von Österreich beanspruchte Ausnahme für CETA bezieht sich auf Bergführer und Ski-Schulen). Im GATS-Abkommen sind die Handelskategorien festgelegt, die für Folgeverträge wie CETA oder TTIP in ihrer Definition als verbindlich vorausgesetzt werden. Ergo: CETA und TTIP gehören gestoppt, GATS ausgesetzt, es braucht einen völligen Neuanfang!

Wir rufen daher alle auf, am Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA teilzunehmen.
Nehmen wir uns ein Beispiel am Scheitern von ACTA und MAI.

TTIP, CETA, TiSA müssen gestoppt werden!



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