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Arbeitslosenversicherung als Knackpunkt sozialer Absicherung prekär Beschäftigter

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(Pressemitteilung vom 14.8.2019) Kulturrat Österreich formuliert konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung, um dem Grundgedanken einer umfassenden sozialen Absicherung für möglichst viele Kunst-, Kultur- und Medienschaffende näher zu kommen.

Kulturrat Österreich fordert Verbesserungen insbesondere für mehrfach Versicherte

Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden. Prüfsteine für die nächste Bundesregierung.

Eine funktionierende Arbeitslosenversicherung bei Joblosigkeit ist das erste Netz sozialer Absicherung in jedem Sozialsystem: Einzahlen während Beschäftigung, Anspruch auf Geldersatzleistung bei Arbeitslosigkeit, und ein koordiniertes/ betreutes Angebot offener Stellen.

Das System des Einzahlens funktioniert an sich großartig, mit zwei Ausnahmen: Erstens ist durch die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze (2017) ein Loch in der Sozialversicherung in Arbeitsfeldern entstanden, für die Kurzanstellungen typisch sind (insbesondere im Filmsektor). Tageweise Beschäftigungen bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze sind nunmehr keine Vollanstellungen mehr (auch wenn das gesamte Gehalt im Monat diese Grenze übersteigt) – eine Arbeitslosenversicherung ist mit solchen Beschäftigungen nach derzeitigem Stand nicht mehr möglich. Zweitens ist eine Arbeitslosenversicherung faktisch für alle unmöglich, die nicht unselbstständig beschäftigt sind, da das derzeitige Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige völlig dysfunktional ist.

Beim Anspruch auf Geldersatzleistung hakt es insbesondere dann, wenn Personen auch selbstständig (oder in anderen Sozialversicherungsbereichen) tätig sind. Seit 2009 gilt im Wesentlichen unverändert: Ein selbstständiges Einkommen über der Jahresgeringfügigkeitsgrenze verhindert Arbeitslosengeld, selbst wenn jahrelang Versicherungsbeiträge ins System gezahlt wurden. Im Extremfall muss eine Person dann ein Jahr lang mit einem Einkommen von lediglich 5.362,- (Geringfügigkeitsgrenze 2019: EUR 5.361,72) aus selbstständiger Beschäftigung überleben. Umgekehrt sind die Regelungen für die Anwartschaft auf dauerhafte Beschäftigungen ausgelegt: In den genannten Berufsfeldern sind 52 Wochen Beschäftigung binnen 2 Jahren kaum zu erreichen. Das trifft ganz besonders Berufsanfänger_innen, die – mangels Chance auf soziale Absicherung – gleich (schein)selbstständig werden: Ein Kreislauf, den es dringend zu durchbrechen gilt.

Ein generelles Problem sind die absoluten Sanktionsmöglichkeiten im AlVG, die zudem in spürbar steigendem Ausmaß zur Anwendung kommen. Dabei können Komplettsperren von 6 oder 8 Wochen für ein Instrument sozialer Absicherung weder zielführend noch berechtigt sein.

Das AMS spielt in vielen Sektoren, und ganz besonders im Kunst-, Kultur- und Medienbereich, als Stellenvermittlung keine Rolle. Gegensteuern lässt sich hier nur mit berufsspezifischer Betreuung – die Alternative ist eine oft sinnentleerte Rotation zwischen Jobangeboten mit Pflichtbewerbung, wo von vornherein klar ist, dass die Dienstgeber_innen mit den Zugewiesenen nichts anfangen können, und arbeitsmarktfördernden Kursangeboten ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Erwerbslosen.

Der Kulturrat Österreich hat konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung formuliert, um dem Grundgedanken einer umfassenden sozialen Absicherung für möglichst viele Kunst-, Kultur- und Medienschaffende näher zu kommen:

Arbeitslosenversicherung muss systemisch für eine durchgehende soziale Absicherung sorgen

Ein erworbener Anspruch auf Arbeitslosengeld muss bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit auch unabhängig vom Fortbestehen einer anderen Erwerbstätigkeit geltend gemacht werden können. Dazu ist das Erfüllen der Definition von Arbeitslosigkeit zu erleichtern durch

  • Möglichkeit der „Ruhendmeldung“ (Ausnahme aus der SVA-Pflichtversicherung) für alle sog. Neuen Selbstständigen: vorübergehende Ausnahme aus der Pflichtversicherung über eine Erklärung, künftig keine bzw. unter der Geringfügigkeitsgrenze liegende Einkünfte zu erzielen – auch rückwirkend oder ganz grundsätzlich:
  • auf den Tatbestand „keine bestehende Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung“ verzichten (v. a. um rückwirkende Härtefälle zu verhindern)

Zugangshürden zur Arbeitslosenversicherung reduzieren

Die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld ist zu erleichtern durch:

  • Erstreckung der Rahmenfrist auf mindestens 36 Monate
  • Verkürzung des erforderlichen Mindestausmaßes arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung auf 26 Wochen
  • Doppeltwerten einer bestimmten Anzahl von Tagen des jeweiligen Beschäftigungs­verhältnisses (z. B. die ersten 30 Tage).

Zu reparieren sind die Folgen der Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zumindest für jene, die im Monat mehr als geringfügig angestellt verdienen: Ein Zugang zur Arbeitslosenversicherung ist sicherzustellen.

Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung müssen Existenz sichernd wirken

  • Signifikante Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld und Einführung einer automatisierten Erhöhung der Notstandshilfe
  • Einführung einer Mindesthöhe von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
  • Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung dürfen nicht Arbeit verhindernd wirken, daher zumindest generelle Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei niedrigen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bis auf das Niveau der Armutsgrenze

Planbarkeit und Rechtssicherheit muss gewährleistet sein

  • Rechtsanspruch auf Beratung, unabhängig davon, ob bereits Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bestehen oder ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt wird – keine Sanktionsdrohungen
  • Institutionenübergreifende Beratung (AMS, SVA usw.) zur Beseitigung von Rechts­unsicher­heit für die Versicherten aufgrund unterschiedlicher Auslegung der beteiligten Institutionen
  • Anonyme Auskunftsmöglichkeiten bei allen Institutionen sowie institutionenübergreifend

Berufsspezifische Betreuung bei Erwerbslosigkeit

  • als freiwilliges, allen zugängliches Angebot
  • ohne zeitliche Befristung
  • österreichweit

Materialien:

  • Unselbstständig | Selbstständig | Erwerbslos
    Zweiteilige Studie zu Problemen von Kunstschaffenden in der sozialen Absicherung (im Auftrag der Kammer für Arbeiter_innen und Angestellte Wien)
    … aus sozialwissenschaftlicher Sicht (Griesser/ Christl) herausgegeben vom Kulturrat Österreich, Dezember 2017
    Online als PDF – gedruckte Exemplare liegen bei den Mitgliedern des Kulturrat Österreich auf
    … aus juristischer Sicht (Trost/ Waldhör/ Iljkic) erschienen im ÖGB-Verlag , Juli 2017
  • Geringfügigkeit Warnung. Dachverband der Filmschaffenden, November 2018
  • Un-/Selbstständig und erwerbslos? Alte Probleme, neuer Anlauf. Beispielgeschichten und Stand der Dinge 2013

Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden. Prüfsteine für die nächste Bundesregierung.

Der Kulturrat Österreich arbeitet seit Jahren konsequent an der Erhebung von Problemlagen, macht Vorschläge zu deren Verbesserung und verfolgt kritisch die praktische Umsetzung von einschlägigen Maßnahmen. Unser Wissen kommt von der Basis, von jenen, die als Kunst-, Kultur- und Medienschaffende leben und arbeiten.

Die Ergebnisse der zweiten, Ende 2018 veröffentlichten Studie zur sozialen Lage in diesem Bereich haben sehr deutlich gemacht, dass es intensiver Bemühungen auf allen Ebenen bedarf, um bei der nächsten Erhebung nicht wieder sagen zu müssen: Es hat sich nichts geändert.

Wir präsentieren daher konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage, die für die nächste Bundesregierung handlungsanleitend sein sollen. Beginnend mit dem Künstler_innen-Sozialversicherungfonds werden wir weitere Themen und Problembereiche aufgreifen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lage aufzeigen.