Zum Inhalt springen

Bund stellt Beiträge aus Bundesbudgetmittel an den Künstlersozialversicherungsfonds ein

  • von

(Pressemitteilung vom 1.4.04) Der Kulturrat Österreich fordert eine KünstlerInnensozialversicherung!

Der Kulturrat Österreich hat eine Gesprächseinladung des Staatssekretärs für Kunst wahrgenommen, um Verbesserungsmaßnahmen für die soziale Sicherheit von Kunstschaffenden zu diskutieren.

Der 2001 eingerichtete Künstlersozialversicherungsfonds konnte Reserven in Millionenhöhe bilden (2001: 3,72 Mio. Euro; 2002: 5,21 Mio. Euro; 2003 liegen noch keine Zahlen vor), da nicht einmal die Hälfte der Einnahmen für Zuschüsse an KünstlerInnen ausgegeben wurde. Dieser finanzielle Handlungsspielraum sollte nun – wie von den Interessenvertretungen längst gefordert – endlich zum Anlass für Verbesserungsmaßnahmen in Richtung einer KünstlerInnensozialversicherung genommen werden, die die berufstypischen Eigenheiten von KünstlerInnen berücksichtigt.

Staatssekretär Morak schlägt eine Erhöhung des Zuschusses zum Pensionsversicherungsbeitrag in der Höhe von 10,67 Euro monatlich vor und hat bei dem Gesprächstermin jede weitere Reform als nicht finanzierbar abgewiesen. Die dieser Argumentation zugrunde liegenden Berechnungen wurden jedoch leider nicht offengelegt. Über weite Teile des Gesprächs wurde zudem auch die Information zurückgehalten, dass bereits 2003 sämtliche Beitragszahlungen des Bundes an den Künstlersozialversicherungsfonds eingestellt wurden.

Der Kulturrat Österreich begrüßt, dass Verbesserungen geplant sind, protestiert jedoch in einem Brief an den Staatssekretär gegen die intransparente Vorgangsweise und die Streichung von öffentlichen Geldern für die soziale Absicherung von Kunstschaffenden.

Die Zuschusserhöhung zum Pensionsversicherungsbeitrag betrifft gerade KünstlerInnen mit geringem Einkommen nicht. Schon jetzt können 14,5% der KünstlerInnen den Höchstbetrag des Zuschusses gar nicht ausschöpfen, da aufgrund eines niedrigen Einkommens der Pensionsversicherungsbeitrag bereits niedriger ist als der Zuschuss in voller Höhe. Eine Verwendung des Zuschusses auch für Kranken- und/oder Unfallversicherungsbeiträge ist bis heute nicht möglich, würde die von Morak geplante Zuschusserhöhung aber überhaupt erst für alle pflichtversicherten KünstlerInnen nutzbar machen.

Schlagwörter: