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CETA stoppen, nächste Runde

  • von

(Aufruf vom 14.9.2016)

Antidemokratische Trickkiste trocken legen!

Europaweiter Aktionstag am 17. 9. 2016

Schluss mit den Handelsabkommen CETA und TTIP!

  • Wien: 14 Uhr am Karlsplatz
  • Salzburg: 14 Uhr am Hauptbahnhof
  • Linz: 10 Uhr beim Landhaus
  • Graz: ab 10 Uhr gibt es drei Standkundgebungen ‐ am Europaplatz, am Jakominiplatz und am Südtirolerplatz (oder Mariahilferplatz)
  • Innsbruck: von 10 Uhr bis 14 Uhr gibt es eine Kundgebung bei der Annasäule in der Maria-Theresien-Straße

Infos zu Aktivitäten in Österreich

CETA, das bereits ausverhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, ist seit Jahresbeginn beschlussfertig. Einmal mehr liegt es an uns allen, ob und wie dieses Abkommen tatsächlich in Kraft treten wird, oder eben nicht. Lassen wir es scheitern!

Wie sieht der Weg zu CETA derzeit aus?

Zum Glück einigermaßen hürdenreich. Allerdings sollten wir uns nicht zu früh darüber freuen: Die Europäische Kommission hat sich zwar spät aber doch dazu durchgerungen, die finale Entscheidung über CETA den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer zu überlassen (was zumindest Zeit bringt), dem steht jedoch die Drohung einer vorläufigen Inkraftsetzung gegenüber ‐ die im CETA-Text ausdrücklich vorgesehen ist und zudem dazu führen würde, dass CETA in zentralen Teilen auch bei einer späteren Ablehnung in Kraft bliebe. Ob eine solche vorläufige Geltung durch den Europäischen Rat allein herbeigeführt werden könnte oder zumindest auch das Europäische Parlament involviert werden müsste, ist strittig. Der Rat (die europäischen RegierungschefInnen) könnte entlang dieser Möglichkeitslinie Teile von CETA bereits im Oktober vorläufig in Kraft setzen. Das wäre eine extrem antidemokratische Vorgehensweise, wenn man bedenkt, dass ein Abkommen wie CETA nicht zuletzt tief in die legislative Zukunft der beteiligten Staaten eingreift.

Wo liegen die größten Probleme mit CETA?

Abgesehen von der unseres Erachtens falschen Grundannahme, dass jedes Plus an Freihandel ein Plus für das Wohlergehen der davon betroffenen Menschen darstellt, um die herum das ganze Abkommen konzipiert ist, sind einige Mechanismen enthalten, deren Wirkkraft uns alle die nächsten Jahrzehnte beschäftigen würde. Zum Beispiel:

  • Die Konzeption mit Negativlisten: Angewandt werden soll das Abkommen auf sämtlichen Handel mit Ausnahme von dezidiert benannten Handelsformen. Während die BefürworterInnen damit argumentieren, dass ohnehin alles Wichtige ausgenommen sei, kann alles zukünftig Entwickelte schlicht nicht angeführt werden. Aber auch die Liste der Ausnahmen weist schwerwiegende Mängel auf. So hat beispielsweise nur Kanada gegenüber der EU Kunst und Kultur ausgenommen, die EU hat in den eigenen Listen darauf verzichtet.
  • Regulatorische Kooperation: Unter diesem Titel ist die Implementierung eines ‐ bestenfalls halböffentlichen ‐ Gremiums in CETA enthalten, dessen Aufgabe u. a. die Diskussion handelsrelevanter Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auch vor Veröffentlichung der jeweiligen Pläne beinhaltet. Aufgaben und Zusammensetzung dieses Gremiums scheinen bewusst vage gehalten zu sein und können anders als die meisten anderen CETA-Inhalte im Nachhinein geändert werden.
  • ISDS/ICS: Die geplante Sondergerichtsbarkeit zwischen Konzernen und Staaten ist auch nach den jüngeren Änderungen (u. a. Namensänderung zu ICS) im Kern unverändert geblieben. Es ist und bleibt nicht einzusehen, wieso Wirtschaftsunternehmen ein weitergehender Vertrauensschutz (inklusive möglicher Kompensation) zugestanden wird als den BürgerInnen der jeweiligen Staaten. Genauso absurd ist das Vorhaben, dass Unternehmen die Möglichkeit haben sollen, diese Sondergerichtsbarkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu nutzen.
  • Stillhalteklauseln: Einmal liberalisiert, immer liberalisiert, so lassen sich diese Klauseln ‐ auch wenn Ausnahmen vorgesehen sind ‐ zusammenfassen: Mit der Unterzeichnung von CETA verpflichten sich die VertragspartnerInnen, punkto Liberalisierung keinen Schritt „zurück“ zu gehen, selbst wenn es gute Gründe bzw. demokratische Mehrheiten in den beteiligten Staaten dafür gibt.

Kunst, Kultur und CETA

Kunst und Kultur entziehen sich nicht nur generell einer allgemeingültigen Definition, sie entziehen sich auch allen gebräuchlichen Definitionsrichtlinien, nach denen Handelsabkommen wie CETA organisiert sind. In bisherigen Handelsabkommen war das ein Problem der VerhandlerInnen: Sie mussten „positiv“ definieren, was erfasst ist. Bei Negativ-Verfahren, wie bei CETA, ist das Problem ein ungleich größeres: Es bräuchte für alle Ausnahmen klare Definitionen. An diesem Umstand mag es liegen, dass die CETA-VerhandlerInnen insbesondere aus der EU fast alles übernehmen werden. Auch wenn derzeit einzelne Ausnahmen festgeschrieben sind und anderes über die gleichfalls nicht näher definierten „Daseinsvorsorge“-Klauseln bis zum Streitfall vor dem ICS durchaus draußen gehalten werden kann, bleibt doch eines klar: Die aktuellen Handelsspielräume in der Kulturpolitik werden durch CETA massiv eingeschränkt ‐ ohne Not, und vor allem ohne umfassende Diskussion.

Nicht mit uns!


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