(Pressemitteilung vom 21.12.05) Kulturrat Österreich erinnert öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt an die Verpflichtung zu Ausgewogenheit und Objektivität.
Der Staatsvertrag legt im Artikel 7 die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten fest. Fünfzig Jahre nach Unterzeichnung ist dieser Artikel bekanntlich immer noch nicht umgesetzt. Trotz des darin festgehaltenen Rechts auf zweisprachige topographische Bezeichnungen wird noch darüber diskutiert, ob und wie viele zweisprachige Ortstafeln in Kärnten aufgestellt werden können.
Das offizielle Österreich scheint dieses Faktum verdrängen zu wollen, denn es stört die österreichische Bilderbuch-Identität, die man im so genannten Gedankenjahr 2005 zu errichten versucht. Der Dokumentarfilm „Artikel 7 – Unser Recht!“ von Thomas Korschil und Eva Simmler zeigt die Nicht-Erfüllung des Staatsvertrages auf und setzt sich kritisch mit dem politischen und gesellschaftlichen Zustand Österreichs auseinander. Gerade dieser Film, der dem idealisierten Österreich-Bild einen realistischen Spiegel vorhält und damit dem Vergessen und Verzerren der Geschichte entgegen wirkt, wurde nun vom ORF plötzlich wieder aus dem Programm genommen.
Laut Aussage von Franz Grabner, Leiter der ORF- Kultur Dokumentarfilmredaktion, widerspreche der Film dem Objektivitätsgebot und dürfe daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden. Eine präzisere Begründung ist vom ORF nicht zu erhalten. Was auch nicht weiter verwundert, schließlich wurde „Artikel 7 – Unser Recht!“ durchwegs positiv und erstaunlich unkontroversiell rezipiert. Hätte er polarisiert, wären entsprechende Reaktionen sicher nicht ausgeblieben. Die Begründung des ORF klingt umso fadenscheiniger, als sich der Film auf Archivmaterial des ORF und von RTV Slovenija stützt und die Produktion vom ORF mitfinanziert und mitbegleitet wurde.
Das lässt nur einen Schluss zu: Der ORF verstößt selbst gegen die im ORF-Gesetz festgehaltene Verpflichtung zu Objektivität, die eine Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme bedeutet.
Das kommt nicht nur einer Bevormundung der SeherInnen gleich, sondern ist auch eine Form der Zensur, die wir verurteilen.
Der Kulturrat Österreich fordert den ORF dazu auf, seiner Verpflichtung gegenüber den SeherInnen nachzukommen und den Film „Artikel 7 – Unser Recht!“ umgehend in sein Sendeprogramm aufzunehmen, um damit einen Beitrag zur Förderung von kritischer Auseinandersetzung mit Geschichte und Minderheitenpolitik zu leisten.