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Energiekostenzuschuss auch für gemeinnützigen Sektor notwendig

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(Offener Brief vom 28.4.2023 | Updates 25+26.5.2023: Reaktionen und weitere Kommunikation siehe Seitenende)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Kocher,
sehr geehrter Herr Bundesminister Brunner,
sehr geehrter Herr Bundesminister Kogler,

Die Teuerungs-Explosion betrifft alle, nicht nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Auch der gemeinnützige Sektor kämpft mit den rasanten Preissteigerungen, unabhängig davon ob Tätigkeiten der Umsatzsteuer unterliegen oder nicht. Dasselbe gilt für alle Solo-Selbstständigen in freien Berufen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Bislang warten beide Gruppen vergeblich auf die angekündigte Unterstützung zur Abfederung der explodierenden Kosten.

Vor etwa einem halben Jahr wurde versprochen, dass Klein- und Kleinstunternehmen sowie gemeinnützige Organisationen einen Energiekostenzuschuss via einem Pauschalmodell erhalten. Während klassische Unternehmen bereits seit Monaten Zuschüsse ausbezahlt bekommen, liegen die Richtlinien für die angekündigte Energiekostenpauschale bis dato nicht vor. Die bislang veröffentlichten Details zum Pauschalmodell lassen befürchten, dass abermals auf steuerpflichtige Umsätze abgestellt wird (mit einem Jahresmindestumsatz von EUR 10.000,-).

Die Initiative, Bundesmittel zur Entlastung von Gemeinnützigen via dem kommunalen Investitionsprogramm (KIP) zur Verfügung zu stellen, ist kein Ersatz für eine allgemeine Fördermöglichkeit. Die Gemeinden, über welche die Mittel ausgeschüttet werden, dürfen nicht nur entscheiden, wer aus diesem Topf Geld bekommt und wer nicht (und diese Entscheidungen fallen regional sehr unterschiedlich aus), sondern sie müssen auch 50% der Förderung aus eigenen Mitteln zuschießen (viele können das nicht leisten).

Es braucht endlich einen allgemeinen Zugang zum Energiekostenzuschuss: Der ganze Sektor der Daseinsvorsorge muss ebenso unterstützt werden wie die Privatwirtschaft. Solo-Selbstständige ohne Umsatzsteuerpflicht (das betrifft auch die allermeisten Künstler_innen) müssen genauso unterstützt werden wie alle anderen Klein- und Kleinstunternehmen.

Notwendig ist:

(1) Öffnung des Unternehmens-Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Unternehmen und Vereine ohne Abstellen auf Umsatzsteuerpflicht
(2) Schnellstmöglicher Start des Energiekostenzuschuss-Pauschalfördermodells ohne Ausschluss der Gemeinnützigen und der freien Berufe ohne Umsatzsteuerpflicht.
(3) Schwierigkeiten in der Umsetzung dieser Punkte dürfen nicht dazu führen, dass viele leer ausgehen: Falls Sie nicht in der Lage sind, Energiekostenzuschuss oder das Pauschalmodell für alle aufzumachen, braucht es hier ein eigenes Instrument.

Die Teuerung schlägt jetzt zu. Jetzt werden Veranstaltungsprogramme zusammengestrichen, jetzt wird die Heizung abgedreht, jetzt stehen Räume, Initiativen, Vereine auf dem Spiel. Die Zeit der Versprechen war, jetzt ist es Zeit zu Handeln.


(25.5.2023) Kulturrat Österreich erneuert nach erster Reaktion aus dem Arbeitsministerium Forderung nach Einbeziehung jedenfalls der Neuen Selbstständigen und der gemeinnützigen Vereine in die Teuerungsausgleichsmodelle hinsichtlich der Energiekosten.

Das Arbeitsministerium informiert, dass „freie Berufe“ (ohne jede Grundlage hier offensichtlich subsummiert auch Neue Selbstständige) deshalb vom Energiekostenausgleich ausgeschlossen sind, weil ihnen „oft“ eine ÖNACE-Zuordnung fehlt (die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation) bzw. „oft“ keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. In Aussicht gestellt wird eine eigene Förderschiene für „freie Berufe“. Zum angekündigten Modell für den gemeinnützigen Sektor äußert sich das Arbeitsministerium nicht. Seitens des Vizekanzleramts und des Finanzministeriums liegen noch keine Antworten vor.

Wir stellen dagegen fest: Es gibt beispielsweise eine eigene ÖNACE-Zuordnung für Künstler_innen, das Pauschalmodell richtet sich explizit an Klein- und Kleinsunternehmen. Wir appelieren daher mit Nachdruck:

  • Schließen Sie GSVG-Versicherte ohne Gewerbeschein nicht aus! Sie sind Zielgruppe des Pauschalmodells.
  • Schließen Sie Unternehmer_innen mit Umsätzen unter 10.000 Euro nicht aus! Sie sind Kleinstunternehmer_innen, also ebenfalls Zielgruppe des Pauschalmodells.

Nach über einem Jahr explodierender Energiepreise warten Klein- und Kleinstunternehmer_innen sowie eine Vielzahl gemeinnütziger Rechtsträger_innen immer noch auf Unterstützung bei der Bewältigung der Energiekosten. Integrieren Sie die freiberuflich Tätigen jetzt in die Energiekostenpauschale!


(26.5.2023) Das Vizekanzleramt unterstützt unser Anliegen vollinhaltlich und informiert, dass ein eigener Energiekostenzuschuss für den gemeinnützigen Sektor bereits beschlossen und nun in Arbeit ist. Die Öffnung des Pauschalmodells auch für nicht-gewerbliche Berufe ist in Verhandlung.

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