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IG Bildende Kunst zu drei Jahren IMAG

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Die soziale und ökonomische Lage der Kunstschaffenden verbessern!

Drei Jahre IMAG. Eine (Zwischen)Bilanz.

IG Bildende Kunst | 18.April 2012

Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) – seit drei Jahren das vermeintliche Losungswort, wenn es um die Verbesserung der sozialen Lage von Künstler_innen geht. Doch nun, drei Jahre später: Was ist besser? Ist etwas besser?

= Mobilität statt Barrieren! Infobroschüre in Arbeit.

Während Vielfalt und Internationalität gefördert wie auch geforderter werden, ziehen fremdenrechtliche Mobilitätsbarrieren Künstler_innen ohne EU/EWR-Pass regelmäßig einen Strich durch die Rechnung. Ende 2009 hat sich das BMUKK diesem Problem gestellt und auch zum Thema Mobilität eine IMAG eingerichtet. Ein „Künstler_innen-Guide“ (z.T. auf Papier, im Web, in mehreren Sprachen) soll demnächst zumindest durch den Paragraphen- und Ämterdschungel helfen. Erarbeitet von einer Redaktionsgruppe aus Mitarbeiter_innen von BMUKK sowie Sozial-, Innen- und Außenministerium, wird diese Publikation ein Resultat dieser IMAG sein.

Informationsaufbereitung ist gut, doch ohne legistische Veränderungen lassen sich keine strukturellen Mobilitätsbarrieren abbauen. Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen – von Änderungen in der Durchführungspraxis bis hin zu Gesetzesnovellen – hat u.a. die IG BILDENDE KUNST in einem mehrseitigen Forderungskatalog formuliert. Doch wo ist nun die Bereitschaft den Status Quo tatsächlich zu verbessern?

= Arbeit, aber erwerbslos. Absicherung abgehakt?

So schnell es das Thema „Arbeitslosenversicherung & AMS“ auch auf die IMAG-Agenda geschafft hat, so schnell war es es im Sommer 2009 auch schon wieder abgehakt. Seither: Stillstand! Dabei liegt auf der Hand, dass gerade bei prekärer Erwerbsarbeit eine Absicherung in erwerbslose Zeiten oberstes Gebot sein muss.

Das 2011 in Kraft getretene Künstler_innensozialversicherungsstrukturgesetz (KSVSG) hat als punktuelle Reparatur der vorangegangenen AlV-Gesetzesnovelle zumindest für ein paar anspruchsberechtigte Künstler_innen den Bezug von Arbeitslosengeld überhaupt erst wieder ermöglicht – vorausgesetzt das Prozedere der sog. „Ruhendmeldung“ wird korrekt absolviert. Doch die allermeisten Künstler_innen kommen gemäß der aktuellen Gesetzeslage erst gar nicht (mehr) in die Lage, überhaupt je eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld zu erreichen.

= Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen: Kein Thema?

Die Anspruchsvoraussetzungen für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) sind nach wie rigoros ausschließend. Wer nicht das geforderte Mindesteinkommen aus der künstlerischen Tätigkeit – im Sinne des KSVF-Gesetzes – erreicht, hat keine Chance. Und was der KSVF als künstlerische Tätigkeit anerkennen darf, ist ebenfalls sehr beschränkt.

Im November 2011 – bei einer Veranstaltung des Kulturrat Österreich, also keineswegs im IMAG-Prozess – haben Vertreter_innen von SPÖ und ÖVP schließlich punktuell Änderungen zugesagt. Nur passiert ist weiterhin nichts, die letzte Kulturausschusssitzung ist in dieser Sache ergebnislos verstrichen.

Die Daten der letzten Studie zur sozialen Lage sind mittlerweile fünf Jahre alt. Die desaströsen Ergebnisse waren Ausgangspunkt für den IMAG-Prozess, eine Verbesserung das Ziel. Dass dieses erreicht wurde, wird wohl niemand wagen zu behaupten.


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