(Pressemitteilung vom 30.09.04) Kunst darf nicht zu einer Ware oder Dienstleistung degradiert werden!
Trotz intensiver Vorarbeiten auf nationaler Ebene will die EU-Kommission das Verhandlungsmandat für die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen an sich reißen. Sie beruft sich dabei auf Teilzuständigkeiten, besonders in Handelsfragen.
Der Kulturrat Österreich protestiert in aller Schärfe dagegen, dass das Prinzip der Subsidiarität von Kunst und Kultur weiter ausgehöhlt wird. Kulturpolitik wird so zum bloßen Anhängsel von globalisierter Wirtschaftspolitik, Kunst zu einer Ware oder Dienstleistung degradiert, die „sich rechnen muss“.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in Absprache mit anderen europäischen Regierungen dem Begehren der EU-Kommission entschieden zu widersetzen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Verhandlungsprozess wie ursprünglich geplant fortzusetzen.
Vom 20. bis 24. September 2004 fand in Paris das erste Treffen der RegierungsexpertInnen zur UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen statt. Dabei drang die EU-Kommission vehement darauf, von den Mitgliedsstaaten das Mandat für die Verhandlungen auf globaler Ebene übertragen zu bekommen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Politikfelder und Kompetenzbereiche tangiert werden, die in die Zuständigkeit der EU fallen.
Der Kulturrat Österreich hat in den letzten Wochen intensiv am Positionspapier der ARGE Kulturelle Vielfalt der österreichischen UNESCO-Kommission mitgearbeitet. Dieses Dokument wird – wie alle Überlegungen zur Konvention in den Mitgliedsstaaten der EU – Makulatur, falls das Begehren der Europäischen Kommission erfolgreich sein sollte. Der Kulturrat Österreich protestiert in aller Schärfe gegen diese Entwicklung! Seit Jahren müssen wir miterleben, wie das EU-Prinzip der Subsidiarität in kulturellen Belangen ausgehöhlt wird.
Nur weil der Konventionsentwurf den einen oder anderen Artikel beinhaltet, der in letzter Konsequenz die Allmacht ökonomischer Logik im Umgang mit kulturellen Gütern und Dienstleistungen einzuschränken geeignet sein könnte, maßt sich die EU-Kommission an, das umfangreiche Dokument in ihre Kompetenz zu reklamieren, obwohl der Großteil der darin geregelten Fragen eindeutig und ausschließlich in die souveräne Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fällt. Die EU-Kommission hat nie ein Hehl daraus gemacht, an der bindenden Qualität einer Konvention nicht interessiert zu sein und stattdessen ein im Grunde wertloses Papier voller Sonntagsphrasen zu favorisieren. Kunst und Kultur wären damit endgültig dem Gutdünken der Brüsseler BürokratInnen unterworfen, ein unhaltbarer Zustand.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, im Verein mit anderen europäischen Regierungen alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den unter völlig anderen Umständen begonnenen Prozess einer breiten Willensbildung im Vorfeld der Ratifikation der UNESCO-Konvention auf staatlicher Ebene fortzuführen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, das Verhandlungsmandat zu behalten.
Der Kulturrat Österreich weiß sich in dieser Forderung einig mit dem Deutschen Kulturrat und zahlreichen anderen verwandten Institutionen in ganz Europa.