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Kollektivverträge für Selbstständige?

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Eine Initiative zur möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des europäischen Wettbewerbsrechts seitens der europäischen Kommission

(Oktober 2022) „Leitlinien zur Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen“ verabschiedet

Die europäische Kommission folgt inhaltlich fast vollständig dem Leitlinienentwurf vom Februar und stellt damit fest, dass Solo-Selbstständige ihre Arbeits- und Vergütungsregeln weitgehend unbeschadet vom Wettbewerbs-/Kartellrecht kollektiv aushandeln können sollen. Wie die praktische Umsetzung in Österreich aussehen kann, wird derzeit ausgelotet und auf unterschiedlichen Ebenen verhandelt. Der Kulturrat Österreich involviert sich nach Möglichkeiten.

# Leitlinien zur Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen

# Zusammenstellung von Informationen und Links auf der Seite der deutschen Vertretung der EU-Kommission
# Gewerkschaft Verdi zur Verabschiedung der Leitlinien

(Februar 2022) Öffentliche Konsultation der europäischen Kommission zum Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge für Solo-Selbstständige

Als Resultat des bisherigen Konsultationsverfahrens zur Frage der Absicherung von Tarifvertragsverhandlungen für Selbstständige hat die europäische Kommission einen Leitlinienentwurf zur Auslegung des EU-Wettbewerbsrecht veröffentlicht. Der Kulturrat Österreich begrüßt den Entwurf, sieht jedoch an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf.

# Stellungnahme Kulturrat Österreich

Stellungnahmen von Mitgliedsverbänden

# Stellungnahme Dachverband der Filmschaffenden
# Stellungnahme IG Bildende Kunst

Ausgewählte weitere Stellungnahmen im europäischen Kontext

# Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbund
# Stellungnahme des Deutschen Kulturrat
# Stellungnahme der International Association of Art (IAA) Europe
# Stellungnahme der International Fedaration of Cinematographers (IMAGO)


(Mai 2021) Öffentliche Konsultation der europäischen Kommission zum Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts, konkret zur Frage ob und wenn wie weit durch Tarifverträge eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen – nicht nur für Arbeitnehmer_innen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Solo-Selbstständige – ermöglicht werden soll.

Kollektivverträge zur Sicherstellung von Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse inklusive Bezahlung sind bei Unselbstständigen ein lang erprobtes und erkämpftes Instrument. Sogenannte Solo-Selbstständige, in Österreich Ein-Personen-Unternehmen (EPU) genannt, haben kein entsprechendes Schutznetz. Im Gegenteil gilt in der Regel das Kartellrecht (Wettbewerbsrecht): Es schützt den freien Wettbewerb, aber nicht die Selbstständigen vor existenzgefährdend niedrigen Honoraren. Dieser Diskrepanz nimmt sich derzeit (neben vielen Initiativen und Gewerkschaften) auch die europäische Kommission an und hat eine Konsultation der Öffentlichkeit zu diesen Fragen durchgeführt. Nun ist die Europäische Kommission am Zug, aus den Stellungnahmen Schlüsse zu ziehen und entsprechende Schritte zu setzen: Initiative „Tarifverträge für Selbstständige – Anwendungsbereich der EU-Wettbewerbsvorschriften

Stellungnahme Kulturrat Österreich

Stellungnahmen von Mitgliedsverbänden

Stellungnahme IG Bildende Kunst
Stellungnahme IG Übersetzerinnen Übersetzer

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