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Künstlersozialversicherungsfondsgesetz: Novelle für 2008 geplant

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(Pressemitteilung vom 16.7.2007) Kulturrat Österreich fordert 10 Sofortmaßnahmen; Bundesministerin Schmied: Mindesteinkommensgrenze bleibt!

Als „Kunstvernichtungsgesetz“ bezeichnete Marlene Streeruwitz das Künstlersozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG), nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Fonds von jeder vierten KünstlerIn bereits geleistete Zuschüsse wieder zurückforderte. Betroffen sind vorwiegend KünstlerInnen, die mit ihrer Tätigkeit wider Erwarten die vorgeschriebene Mindesteinkommensgrenze (Euro 3.554,57 im Jahr 2001) nicht erreicht haben. Über vier Millionen Euro an offenen Forderungen gegenüber KünstlerInnen bestehen derzeit.

Als „untragbare Situation“ beschrieb auch Kulturministerin Claudia Schmied diesen Zustand kurz nach ihrem Amtsantritt und plädierte für eine Abschaffung der Untergrenze. Mittlerweile sind die Reformvorhaben konkretisiert und teilweise revidiert. Bei einem Gesprächstermin mit dem Kulturrat Österreich erläuterte Schmied Inhalte der geplanten Gesetzesnovelle.

Die vom Kulturrat Österreich eingeforderte Abschaffung der umstrittenen Mindesteinkommensgrenze ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen. Wer zu wenig Gewinn aus der künstlerischen Tätigkeit erzielt, erhält weiterhin keinen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds. Auch der berüchtigte Rückzahlungsparagraph soll im Gesetz erhalten bleiben – allerdings mit einer ganzen Reihe von Ausnahmeregelungen: Geplant ist eine fünfjährige Toleranzfrist plus zwei weiteren „Jokerjahren“, in denen das vorgeschriebene Mindesteinkommen unterschritten werden darf. Angekündigt wurde weiter, dass in Zukunft auch Stipendien und Preise sowie Honorare aus der Vermittlung der eigenen künstlerischen Arbeit (wie etwa Vortrags- oder Texthonorare) zum künstlerischen Einkommen zählen werden – womit endlich den Einkommensrealitäten von KünstlerInnen Rechnung getragen wird.

Der Kulturrat Österreich sieht in der Beibehaltung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit eine unnötige Doppelung von Zugangsbeschränkungen zu einer für KünstlerInnen leistbaren Sozialversicherung. Um einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds zu erhalten, ist ohnehin einerseits die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit, andererseits das Vorliegen einer Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Voraussetzung. Für letztere gelten die im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz festgelegten Einkommensgrenzen aus selbständiger Tätigkeit – dieselben bzw. sogar höhere als die vom Fonds geforderten.

Erfreulich an den Reformvorhaben ist die Absicht, eine Neueinteilung der künstlerischen Sparten bei den KünstlerInnenkommissionen vorzunehmen und Kriterien zur Beurteilung der künstlerischen Tätigkeit den zeitgenössischen (Arbeits-)Verhältnissen anzupassen. Doch damit wäre lediglich eine einzige der Forderungen des Kulturrat Österreich im Zuge einer KSVFG-Novelle erfüllt.

Eine viel weitgehendere Reform ist notwendig – und möglich! Schließlich bildet der Fonds jedes Jahr beträchtliche finanzielle Reserven, sodass (und obwohl) Ex-Kunststaatssekretär Franz Morak bereits 2003 Beitragzahlungen des Bundes eingestellt hat. Die Einnahmen des Fonds stammen aus Abgaben von Unternehmen, die Infrastruktur zur Verbreitung von unter anderem Kunst und Kultur betreiben oder vermieten bzw. verkaufen (Kabelnetze, SAT-Anlagen). Die KünstlerInnen erwirtschaften die Zuschüsse zum Pensionsversicherungsbeitrag im Zuge dieser Umverteilung also selbst.

Der Kulturrat Österreich hat schon seit langem einen Forderungskatalog mit Sofortmaßnahmen erarbeitet. Und dabei gilt folgende Prämisse: Nicht das Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit, sondern die Berufsausübung muss Voraussetzung für einen Beitrag zur sozialen Absicherung sein! Unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg!

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