(Pressemitteilung vom 09.03.06) Kulturrat Österreich fordert mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Das Institut für Kulturmanagement (IKM) hat die Verwaltung der Bundeskunstförderung empirisch untersucht und die Ergebnisse nunmehr vorgelegt. Die Verfahrensqualität wurde dabei vor allem im Hinblick auf eine „aktive Informationspolitik“, die „soziale Nähe der Kulturverwaltung“ und auf die Effizienz in der Bearbeitung von Förderanträgen überprüft. Das besondere Augenmerk galt – bei 96 beantworteten Fragebögen – den Abteilungen II/2 (Theater) sowie II/8 (Kulturinitiativen) in der Kunstsektion im Bundeskanzleramt.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich viele FörderwerberInnen angesichts einer Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 3 Monaten Planungsunsicherheiten ausgesetzt sehen. Seitens der Kunstsektion gibt es keine Informationen, wie viele Anträge abgelehnt werden. Zentraler Kritikpunkt ist auch die Intransparenz der Entscheidungen. So zeigt die Studie sehr deutlich auf, dass im Falle einer Ablehnung der Förderung nur knapp die Hälfte eine Begründung erhielt.
Der Kulturrat Österreich nimmt die IKM-Studie zum Anlass, um erneut für mehr Transparenz und Rechtssicherheit in der Kunstförderverwaltung einzutreten. Auch die Kunstsektion ist an Vorgaben wie das Sachlichkeitsgebot gebunden und hat daher für nachvollziehbare Verfahrensabläufe zu sorgen. Der Kulturrat Österreich fordert daher neben der Offenlegung von inhaltlichen Förderkriterien auch mehr Transparenz in den administrativen Abläufen. Dazu zählt vor allem eine schriftliche Erklärung zur Förderentscheidung. Schließlich muss auch mit mehrjährigen Fördervereinbarungen die Voraussetzung geschaffen werden, der vielfachen Forderung nach Kontinuität und struktureller Stabilität Rechnung zu tragen.
Tasos Zembylas: „Good Governance“ in der Kulturförderungsverwaltung. Einsichten aus einer empirischen Untersuchung. Wien 2005