(20.2.2008, Pressemitteilung) Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz kurz vor Beschlussfassung
„Künstler sollen nicht in die Rolle von Bittstellern geraten“, nannte Kunstministerin Claudia Schmied eines ihrer vier wichtigsten Anliegen im Bereich Kunst und Kultur. Am Dienstag Abend im Odeon (Wien) zog die Ministerin Bilanz über ein Jahr Amtszeit und versuchte einmal mehr das bislang unbefriedigende Arbeitsergebnis bei der Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) schön zu reden. Doch gerade hier werden KünstlerInnen explizit in die Rolle von BittstellerInnen gedrängt.
„Es wird keine Härtefälle mehr geben“, prophezeite Schmied als sie auf die Gesetzesnovelle zu sprechen kam. Das KSVFG sei selbstverständlich keine echte Künstlersozialversicherung und eine grundsätzliche Lösung nur durch ein Grundeinkommen (!) möglich. Aber immerhin, ein weiterer Schritt sei geschafft.
So recht die Ministerin punkto bedingungslosem Grundeinkommen hätte, so falsch liegt sie mit der Prognose zu ihrem neuen KSVFG. In der Novelle ist weiterhin ein künstlerisches Mindesteinkommen als Zuschussvoraussetzung vorgesehen. Wer wenig verdient, soll auch in Zukunft keinen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag erhalten oder diesen wieder verlieren. Auch der umstrittene Rückzahlungsparagraph bleibt bestehen. Allerdings ist eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, in denen der Fonds auf Rückzahlungen wiederum verzichten darf. Zum Teil nicht immer, sondern beschränkt auf fünf Mal im Leben der KünstlerIn und mit der Konsequenz in Zukunft den Zuschuss nur im Nachhinein, nach Vorlage aller Beweise zum Einkommenserfolg, ausbezahlt zu bekommen. Denn: Wer fünfmal wenig verdient, der/dem glaubt man nicht. In welchen Fällen der Fonds letztlich auf Rückzahlungen verzichtet, kommt auf die individuellen Gründe für den wirtschaftlichen Misserfolg mit der Kunst an. Die KünstlerInnen müssen darum ersuchen, die Entscheidung liegt beim Fonds. Was als Grund anerkannt wird, darüber gibt das KSVFG nur vage Auskunft.
Von einer wirklichen Problemlösung (Streichung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung bei bestehender Sozialversicherung) will Schmied nichts mehr wissen und schiebt weiterhin juristische Bedenken vor. Der Verfassungsdienst habe gesprochen – nur was genau, wurde bis heute nicht schriftlich kommuniziert und wird auch weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten. Der Kulturrat Österreich wiederum hat längst ein Gutachten von dem Verfassungsrechtsexperten Theo Öhlinger präsentiert, das das Gegenteil belegt: Zweifellos ist eine Abschaffung dieser Mindesteinkommensgrenze im KSVFG möglich. Im Sinne der Förderung der Kunst ist sie wünschenswert und notwendig.
Am 26. Februar steht die KSVFG-Novelle auf der Tagesordnung im Kulturausschuss. Wenn nicht schleunigst wesentliche Nachbesserungen erfolgen, so hat die Reform am bisherigen Charakter des BittstellerInnengesetzes nichts geändert.
Überblick zur KSVFG-Novelle
Das Gutachten von em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger
Stellungnahme des Kulturrat Österreich zum Gesetzesentwurf