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Mittellose Kunstschaffende werden zur Kasse gebeten

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(Pressemitteilung vom 20.9.2005) Kulturrat Österreich protestiert gegen unsoziale Rückforderungen des KSVF.

Seit 2001 gibt es in Österreich einen Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Derzeit wird dort überprüft, ob Kunstschaffende ihre Zuschüsse aus dem Jahr 2001 zu Recht erhalten haben. Bezugsberechtigte aus verschiedenen Kunstsparten wurden in den vergangenen Monaten mit Rückforderungen des KSVF in Höhe der Höchstzuschusssumme von 872 Euro (12.000 ATS) konfrontiert. Betroffen sind Kunstschaffende, deren Einkommen im Jahr 2001 unter der Geringfügigkeitsgrenze von 3.554,57 Euro lag.

Zur Kasse gebeten werden also genau diejenigen, deren Einkommen 2001 unterhalb jeglicher Armutsgrenze lag, bzw. jene, die 2001 am Anfang ihrer Berufslaufbahn standen und als EinsteigerInnen oder als innovative Avantgarde mit ihrer Kunst kaum einen Groschen verdienen konnten. Damit wird genau den KünstlerInnen, die es am nötigsten hätten, die minimale soziale Absicherung durch den Fonds verweigert und sie werden durch die Rückzahlungsforderungen zusätzlich aktuell in ihrer Existenz bedroht. Und das ist erst der Anfang: Spartenübergreifend ist eine Welle von Rückzahlungsforderungen zu erwarten.

Der Kulturrat Österreich protestiert mit Nachdruck gegen diese in mehrfacher Hinsicht unsoziale und für die Betroffenen untragbare Vorgangsweise und fordert:

Sofortiger Stopp der Rückzahlungsforderungen

In der BRD werden mit der Argumentation sozialer Härte die ebenfalls gesetzlich vorgesehenen Rückforderungen nicht praktiziert.

Streichung der Mindesteinkommensgrenze als Anspruchsvoraussetzung für Zuschüsse

Diese Grenze sagt nichts über die künstlerische Befähigung aus: weder Wolfgang Amadeus Mozart noch Egon Schiele hätten eine Mindesteinkommensgrenze als Künstler erreicht.

Darüber hinaus bleibt die Forderung nach grundlegenden Änderungen im KSVF-Gesetz bestehen:

  • Aufhebung des fragwürdigen Kriterienkatalogs zur Feststellung der Künstlereigenschaft
  • Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf alle Kunst- und Kulturschaffende
  • Verpflichtende Beitragsleistung des Bundes
  • Ausweitung des Zuschusses auf Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung
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