(Pressemitteilung vom 20.11.2007) Wo bleibt soziale Sicherheit für KünstlerInnen? Pressegespräch am 22.11.2007, 10 Uhr, Depot, 1070 Wien
Wo bleibt soziale Sicherheit für KünstlerInnen?
Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz – Chaos statt Vision
Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurf für eine Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVF-G)
Pressegespräch mit:
- Zuzana Brejcha (Dachverband Filmschaffende)
- Sabine Kock (IG Freie Theaterarbeit)
- Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst)
Seit Sommer 2005 sind KünstlerInnen mit Rückzahlungsforderungen des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) konfrontiert: Jede/r vierte KünstlerIn, die/der einen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag erhalten hatte, wurde zur Rückzahlung aufgefordert. Zum Amtsantritt im Jänner 2007 hat Kunstministerin Claudia Schmied eine rasche Lösung der „untragbaren Situation“ angekündigt und sich für die Abschaffung der Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung ausgesprochen.
Der nun präsentierte Entwurf für eine Gesetzesnovelle ist jedoch das späte Ergebnis vertaner Chancen. Trotz anfänglicher Zusage wurde kein ExpertInnengremium eingerichtet, der Austausch mit den Interessenvertretungen beschränkte sich auf spontan anberaumte informelle Gespräche. So ist im vorliegenden Entwurf letztlich keine einzige Forderung des Kulturrat Österreich erfüllt. Umso mehr zeigt sich die Novelle ÖVP-diktiert.
Auch in Zukunft müssen KünstlerInnen ein Mindesteinkommen aus der künstlerischen Tätigkeit erzielen, um einen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag aus dem KSVF zu erhalten. Ebenso sind bei Nicht-Erreichen des Mindesteinkommens weiterhin Zuschuss-Rückforderungen vorgesehen – wenn auch mit einer Reihe von Ausnahmeregelungen, um in nächster Zukunft die Zahl der Rückzahlungsforderungen zu reduzieren. Was bleibt, ist ein Entwurf, der die unübersichtliche Gesetzeslage noch komplizierter macht und weiterhin (juristisch) inkonsequent als Instrumentarium zwischen Kunstförderung und Förderung der sozialen Absicherung laviert.
Einzig Positives am geplanten Reförmchen ist die Möglichkeit für jene KünstlerInnen, die den jährlichen Betrag von 1026 Euro Pensionsversicherungs-Zuschuss gar nicht ausschöpfen können (weil sie so wenig verdienen, dass die Pensionsversicherungsbeiträge niedriger als der Zuschuss sind), diesen nun auch als Zuschuss zu Kranken- und Unfallversicherung zu nutzen.
VertreterInnen des Kulturrat Österreich ziehen Bilanz über zehn Monate Stillstand bei der Verbesserung der sozialen Absicherung von KünstlerInnen und geben Auskunft über Details des Gesetzesentwurfs sowie damit einhergehende Konflikte mit der künstlerischen Praxis.
EINLADUNG ZU PRESSEGESPRÄCH
Donnerstag, 22. November 2007, 10 Uhr
Depot, 1070 Wien, Breite Gasse 3