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ORF-KulturredakteurInnen und Kunstschaffende gegen ORF

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(Pressemitteilung vom 7.10.02) Solidarität mit den ORF-Kultur-RedakteurInnen, die in einer Resolution gegen die Lügen des ORF auftreten.

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution werfen die RedakteurInnen der Hauptabteilung Kultur im Fernsehen dem ORF-Stiftungsrat und der ORF-Generaldirektion (Dir. Dr. Monika Lindner) Quotenlüge, Gebührenlüge, Sendeplatzlüge und Österreichlüge vor.

Die Kulturpolitische Kommission drückt hiermit ihre Solidarität mit den ORF-KulturredakteurInnen aus, die sich ebenfalls für die Erfüllung des gesetzlich verankerten Kulturauftrages im öffentlich-rechtlichen Fernsehen einsetzen und diese Erfüllung nun auch bei den ORF-Entscheidungsverantwortlichen einfordern!

Seit im Juni der Beschluss zu einer kunst- und kulturfeindlichen Programmjustierung (die Einstellung der Sendung kunst-stücke am 26.9. war die Folge) gefallen ist, protestieren Filmschaffende, Kunstschaffende und Kulturschaffende unaufhörlich gegen die Kampfansage des ORF an die Kunst. Die ersatzlose Streichung der kunst-stücke ist allerdings nur das jüngste Beispiel für eine kontinuierliche Ausschaltung von Kunst und Kultur im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Das als kunst-stücke-Nachfolge (!) präsentierte Sendungskonzept von „25 das Magazin“ ist ein Affront gegenüber allen kunstinteressierten ORF-SeherInnen!

Der ORF-Programmreform, die in diesen Tagen präsentiert werden soll und in die die Meinungen der ORF-KulturredakteurInnen NICHT eingeflossen sind, stehen wir mit allergrößter Skepsis gegenüber. Die Arbeit der ORF-Entscheidungsverantwortlichen in der jüngsten Vergangenheit hat deren Kunst- und Kulturfeindlichkeit bereits unter Beweis gestellt.

Massiver Kritikpunkt ist die schon seit Jahren anhaltende Eliminierung von Sendetypen für Kunst (u.a. Büchermagazin, Galerienrundblick, Apropos Film, …etc.), die in der Absetzung der Sendung kunst-stücke einen neuen Höhepunkt fand. Darüber hinaus verurteilen wir die nicht existente Kommunikationsbereitschaft der ORF-Verantwortlichen mit Kunst- und Kulturschaffenden. Die ORF-KulturredakteurInnen bestätigen in ihrer Resolution die von der ORF-Generaldirektion und dem ORF-Stiftungsrat praktizierte Kommunikationsverweigerung.

Beim Bundeskommunikationssenat wurde bereits im Juli eine Beschwerde wegen der Nichterfüllung des Programmauftrages laut ORF-Gesetz eingereicht. Die Rechtsaufsichtsbehörde möge im aktuellen Anlassfall feststellen, dass der ORF-Beschluss zur Einstellung der Sendung kunst-stücke (der einzigen Sendeplattform für Auseinandersetzung mit zeitgenössischer, innovativer Kunst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen) gesetzeswidrig ist und die Aufhebung dieser Entscheidung verfügen. Die Beschwerde wurde angenommen, die Rechtmäßigkeit der Absetzung der kunst-stücke wird derzeit geprüft. Die Resolution der ORF-KulturredakteurInnen bestätigt alle bisher ausschließlich ORF-extern formulierten Kritikpunkte.

Laut ORF-Gesetz hat sich der öffentliche Rundfunk an der Vielfalt der Interessen aller SeherInnen zu orientieren und in seinen Sendungen durch hohe Qualität auszuzeichnen. Der ORF hat Auftraggeber, Arbeitgeber und Forum österreichischer Kreativität und Gegenwartskunst zu sein. Fehlt die vorgeschriebene Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wettbewerb mit kommerziellen Sendern, ist auch die Einhebung von Programmentgelten nicht mehr legitimiert.

Das Verschwinden der Unterschiede zwischen den Hauptabendprogrammen des ORF und jenen von deutschen Privatsendern prangern nun auch die ORF-KulturredakteurInnen in der genannten Resolution an. Außerdem fordern die VerfasserInnen die ORF-Generaldirektion und den ORF-Stiftungsrat auf, dem Programmauftrag nachzukommen und Zielvorgaben auch für Kulturprogramme unmissverständlich zu verlautbaren. Kommt eine Programmreform, die die Ausschaltung von Kunst- und Kultur noch weitertreibt, sind wir sehr gespannt, wie eine solche Entwicklung noch als gesetzeskonform gerechtfertigt werden kann, wenn mittlerweile auch schon die ORF-MitarbeiterInnen sich zur Einforderung der Erfüllung des Programmauftrages gezwungen sehen.

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