(27.5.2011) Der Kulturrat Österreich hat seit geraumer Zeit das Thema „UrheberInnenrecht“ auf seiner Agenda. Seit 2010 konzentriert er sich auf gezieltes Lobbying zur Schaffung eines UrheberInnenvertragsrechts in Österreich.
Ein UrheberInnenvertragsrecht in Österreich sollte jedenfalls folgende Reformanliegen berücksichtigen:
Grundsätzlich
Stärkung der vertraglichen Stellung von UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, um Schieflagen in der Verhandlungsposition auszugleichen und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke zu sichern
Insbesondere
- angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbarkeit von Vergütungsansprüchen
- zwingender Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen
- Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrages für den Fall, dass keine angemessene Vergütung vereinbart wurde
- Möglichkeit der Vertragsanpassung bei unerwartetem Erfolg (Bestseller-Paragraf)
- zwingende gesetzliche Verteilungsregeln für Vergütungsansprüche
- räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung von Verträgen
- gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes
- Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten
- Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln, um sicherzustellen, dass im Zweifelsfall das Werknutzungsrecht beim Urheber/bei der Urheberin verbleibt
- Verfahren zur Bestimmung der angemessenen Vergütung zwischen Interessenvertretungen von UrheberInnen und solchen von NutzerInnen
- Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von Rahmenverträgen, verbindliche Schlichtung durch Urheberrechtssenat
- Klarstellung der Übergangsregelung für Altverträge bei Schutzfristverlängerungen
(Kulturrat Österreich, 27.5.2011)
Die jüngsten Aktivitäten dazu kurz skizziert:
Am 14. Dezember 2010 fand in der Reihe „Tatort Kulturpolitik“ aus der Serie „Fair statt prekär“ die Auftaktveranstaltung zum Thema UrheberInnenvertragsrecht – Theorie und Praxis oder Wie kann ein rechtlicher Rahmen aussehen, der zumindest ein Verhandeln auf Augenhöhe erlaubt? auf Einladung des Kulturrat Österreich (KROE) statt. VertreterInnen diskutierten mit dem Münchner Medienanwalt Viktor Struppler über Möglichkeiten der Implementierung eines UrheberInnenvertragsrechts in Österreich.
In einer internen Arbeitstagung mit Struppler führte dieser überdies die Grundzüge eines UrheberInnenvertragsrechts aus und berichtete über die Gesetzeswerdung in Deutschland.
Im Februar 2011 folgte eine Diskussionsveranstaltung unter dem Titel UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich: Bitte warten?, bei der der Kulturrat Österreich die KultursprecherInnen Sonja Ablinger (SPÖ) und Wolfgang Zinggl (Grüne) begrüßen konnte. Wertvolle Beiträge und Informationen kamen auch aus dem zum Teil sehr fachkundigen Publikum, unter anderem von Dr. Michel Walter. Zuletzt (April 2011) wurde in einer Arbeitssitzung des KROE mit Dr. Walter ein von diesem ausgearbeitet vorliegender Gesetzesvorschlag erörtert und über mögliche Schritte zur Umsetzung gesprochen.
Am 17. Mai 2011 fand eine ExpertInnen-Klausurtagung zum UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen statt. In der Schlusserklärung fordern die ExpertInnen – unter ihnen Vorstandsmitglieder des Kulturrat Österreich – ebenfalls die Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts in Österreich.