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Positionspapier zum UrheberInnenvertragsrecht

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(27.5.2011) Der Kulturrat Österreich hat seit geraumer Zeit das Thema „UrheberInnenrecht“ auf seiner Agenda. Seit 2010 konzentriert er sich auf gezieltes Lobbying zur Schaffung eines UrheberInnenvertragsrechts in Österreich.

Ein UrheberInnenvertragsrecht in Österreich sollte jedenfalls folgende Re­formanliegen berücksichtigen:

Grundsätzlich

Stärkung der vertraglichen Stellung von UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, um Schieflagen in der Verhandlungspos­ition auszugleichen und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke zu sichern

Insbesondere

  1. angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbar­keit von Vergütungsansprüchen
  2. zwingender Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen
  3. Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrages für den Fall, dass keine angemessene Vergütung vereinbart wurde
  4. Möglichkeit der Vertragsanpassung bei unerwartetem Erfolg (Best­seller-Paragraf)
  5. zwingende gesetzliche Verteilungsre­geln für Vergütungsansprüche
  6. räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung von Verträgen
  7. gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes
  8. Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten
  9. Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln, um sicherzustellen, dass im Zweifelsfall das Werknutzungsrecht beim Urheber/bei der Urheberin verbleibt
  10. Verfahren zur Bestimmung der angemessenen Vergütung zwischen Interessenvertretun­gen von UrheberInnen und solchen von NutzerInnen
  11. Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von Rahmenverträgen, verbindliche Schlichtung durch Urheberrechtssenat
  12. Klarstellung der Übergangsregelung für Altverträge bei Schutzfrist­verlängerungen

(Kulturrat Österreich, 27.5.2011)


Die jüngsten Aktivitäten dazu kurz skizziert:

Am 14. Dezember 2010 fand in der Reihe „Tatort Kulturpolitik“ aus der Serie „Fair statt prekär“ die Auftakt­veranstaltung zum Thema UrheberIn­nenvertragsrecht – Theorie und Praxis oder Wie kann ein rechtlicher Rah­men aussehen, der zumindest ein Verhandeln auf Augenhöhe erlaubt? auf Einladung des Kulturrat Österreich (KROE) statt. VertreterInnen diskutier­ten mit dem Münchner Medienanwalt Viktor Struppler über Möglichkeiten der Implementierung eines UrheberInnen­vertrags­rechts in Österreich.

In einer internen Arbeitstagung mit Struppler führte dieser überdies die Grundzüge eines UrheberInnenvertragsrechts aus und berichtete über die Gesetzeswerdung in Deutschland.

Im Februar 2011 folgte eine Diskussionsveranstaltung unter dem Titel Ur­heberInnen­vertragsrecht – in Österreich: Bitte warten?, bei der der Kul­turrat Österreich die KultursprecherInnen Sonja Ablinger (SPÖ) und Wolf­gang Zinggl (Grüne) begrüßen konnte. Wertvolle Beiträge und Informatio­nen kamen auch aus dem zum Teil sehr fachkundigen Publikum, unter an­derem von Dr. Michel Walter. Zuletzt (April 2011) wurde in einer Arbeits­sitzung des KROE mit Dr. Walter ein von diesem ausgearbeitet vorliegen­der Gesetzesvorschlag erörtert und über mögliche Schritte zur Umsetzung gesprochen.

Am 17. Mai 2011 fand eine ExpertInnen-Klausurtagung zum UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen statt. In der Schlusserklärung fordern die ExpertInnen – unter ihnen Vorstandsmitglieder des Kulturrat Österreich – ebenfalls die Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts in Österreich.

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