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“Prekarität”

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(Grundlagentext 2005) Eine skizzenhafte Annäherung an einen Begriff. Von der Prekarisierung der Arbeit zur Prekarisierung von Arbeit und Leben und was das mit Kunst- und Kulturschaffenden zu tun hat. (Literaturliste inkl.)

Der vom lateinischen „precarius“ (auf Widerruf gewährt; aus Gnade / durch Bitten erlangt) bzw. vom französischen „précaire“ (widerruflich, unsicher) abgeleitete Begriff „prekär“ bedeutet im eigentlichen Sinne des Wortes „misslich“, „schwierig“, „heikel“, „provisorisch“ oder auch „vorübergehend“. In der sozialwissenschaftlichen Debatte, sowie in politischen Auseinandersetzungen wird er spätestens seit den 80er Jahren gebraucht, um bestimmte Arbeits-, in jüngster Zeit auch vermehr Lebensverhältnisse im Allgemeinen zu beschreiben. Dabei ließen sich grob zwei Verwendungsweisen unterscheiden, nämlich:

Zum ersten wird der Begriff „prekär“ benutzt, um einen tiefgreifenden Wandel in der Arbeitswelt zu erfassen, wie er sich seit den Umbrüchen der 1970er Jahre und verstärkt seit dem Kollaps des real existierenden Sozialismus vollzieht. Zum zweiten dient er dazu, eine grundsätzlichere Transformation der Voraussetzungen gesellschaftlichen Lebens und Arbeitens unter den Bedingungen des sog. „Postfordismus“ zu beschreiben.

Von der Prekarisierung der Arbeit

Insbesondere in den Sozialwissenschaften findet sich das Wort „prekär“ in erster Linie im Zusammenhang mit Studien zu sog. „a-typischen Beschäftigungsverhältnissen„. Damit sind all jene Formen der abhängigen Beschäftigung gemeint, die in ein oder mehrfacher Hinsicht vom sog. „Normalarbeitsverhältnis“ abweichen, also beispielsweise Teilzeitarbeit, geringfügige oder befristete Beschäftigung, Leiharbeit oder die verschiedenen Formen von „neuer“ bzw. Scheinselbständigkeit (Werk- und freie Dienstverträge).

Das „Normalarbeitsverhältnis“ steht dabei – vereinfacht dargestellt – für Vollzeitbeschäftigungen, die auf unbefristeten Vertragsbeziehungen basieren. Zur Norm avancierte diese Form der Beschäftigung im Europa der unmittelbaren Nachkriegszeit und auch heute noch ist sie beispielsweise in Österreich – rein quantitativ betrachtet – vorherrschend. Im Kern beruht das besagte, in der Regel umfassend sozial-, arbeits- und tarifrechtlich regulierte Normalarbeitsverhältnis auf einem Kompromiss zwischen abhängig Beschäftigten und UnternehmerInnen und ist mithin als das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe und Aushandlungsprozesse zwischen Lohnarbeit und Kapital zu begreifen. Dieser als „fordistisch“ bezeichnete Kompromiss brachte aus historischer Perspektive für die abhängig Beschäftigten gegenüber früheren Stadien des Kapitalismus bestimmte Fortschritte hinsichtlich der ökonomischen Sicherheit und der politischen Partizipation mit sich. Allerdings sollte das sog. „Normalarbeitsverhältnis“ auch nicht verklärt werden, insofern ihm ein sowohl disziplinierender als auch diskriminierender Charakter zueigen war. Letzteres wird v.a. am weitest gehenden Ausschluss insbesondere von Frauen und MigrantInnen aus dem besagten Kompromiss deutlich [1].

Seit einigen Jahrzehnten kann in Europa und den USA nun aber die Ausbreitung so genannter „a-typischer Beschäftigungsverhältnisse“ beobachtet werden, in denen gegenwärtig beispielsweise in Österreich bereits über eine Million Menschen, also rund 30% der abhängig Beschäftigten arbeitet [2]. Qualitativ betrachtet kann gegenwärtig sogar von einer „Erosion des Normalarbeitsverhältnisses“ gesprochen werden, insofern insbesondere seit den 1990er Jahren ein Großteil der neu geschaffenen Beschäftigung nicht mehr über dieses erfolgt (vgl. Eichmann/Hermann 2004). Zu betonen ist dabei, dass nicht jedes „a-typische Arbeitsverhältnis“ automatisch auch ein „prekäres“ ist. Allerdings fallen die unter solchen Bedingungen arbeitenden Menschen [3] häufig unter keine tarifrechtlichen Regelungen und gerade in Österreich waren sie auch lange Zeit kaum bis gar nicht arbeitsrechtlich erfasst (vgl. Fink 2003). Zudem werden in den Sozialwissenschaften mitunter drei Kriterien ins Feld geführt, um „a-typische“ von „prekären“ Arbeitsverhältnissen im engeren Sinn zu unterscheiden, nämlich:

  • zum ersten die unzureichende monetäre Absicherung;
  • zum zweiten die mangelhafte oder auch gänzlich fehlende Einbindung in die sozialen Sicherungssystem; sowie
  • zum dritten der Verlust von längerfristigen, an die Kontinuität der Erwerbsbiographie gebundenen Perspektiven;

Zur Prekarisierung von Arbeit und Leben

Neben dieser, konkret auf die jeweiligen Erwerbsarbeitsformen fokussierenden Verwendung des Begriffs „Prekarität“ wird seit geraumer Zeit jedoch auch in einem umfassenderen und zugleich abstrakteren Sinn von der „Prekarisierung von Arbeit und Leben“ gesprochen. Grob umrissen geht es dabei um eine Darstellung der Transformationsprozesse, denen wir derzeit im Rahmen des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft beiwohnen. Besagter Umbau wird in diesem Zusammenhang häufig als Reaktion auf die wirtschaftlichen und sozialen Krisen der 1970er Jahre interpretiert, welche das Ende des sog. „Fordismus“ markierten.

Als „Fordismus“ wird dabei jene historische Periode des Kapitalismus zwischen Ende des 2. Weltkriegs und den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts bezeichnet, in der auch das oben skizzierte „Normalarbeitsverhältnis“ seine hegemoniale Stellung erlangte. Ihren Namen verdankt besagte Periode dem US-amerikanischen Industriellen Henry Ford, der 1914 in seinen Automobilfabriken die Fließbandarbeit einführte und damit eine neue Epoche in der Geschichte des Kapitalismus einläutete. Diese neuartige Produktionsweise war zum einen über im engeren Sinne ökonomische Kriterien gekennzeichnet, wie etwa über die Massenproduktion standardisierter Konsumgüter oder auch über ein relativ hohes Lohnniveau [4]. Darüber hinaus können jedoch auch politische und soziale Neuerungen als verbindlich für die fordistische Formation des Kapitalismus charakterisiert werden. So etwa eine auf Vollbeschäftigung zielende Beschäftigungspolitik, der Ausbau und die Festigung der sozialen Sicherungssysteme, ein relativ klar genormtes Arrangement zwischen Arbeit und Freizeit sowie die umfassende gesellschaftliche Durchsetzung einer spezifischen Familienform [5].

Mit den wirtschaftlichen und sozialen Krisen der 1970er Jahre begann diese über drei Jahrzehnte hinweg relativ stabile Formation, die für das Gros der abhängig Beschäftigten erstmals in der Geschichte gewisse Sicherheiten mit sich brachte, langsam zu zerbrechen. Dieses unter „postfordistischen“ Vorzeichen stehende Zerbrechen äußerte sich zuallererst in steigenden Arbeitslosenzahlen, sinkenden Lohnniveaus, dem Rück- und Abbau sozialer Sicherungssysteme, der dargestellten Ausbreitung sog. „a-typischer Beschäftigungsformen“, einer Dualisierung des Arbeitsmarkts inklusive der systematischen Etablierung eines Niedriglohnsektors usw. Hinzu kommt, dass sich durch die Privatisierung der gesellschaftlichen Grundversorgung selbst der Zugang zu dieser für viele immer prekärer gestaltet, und dass die Prozesse wirtschaftlicher Deregulierung die Verletzbarkeit der Menschen für externe Schocks und Krisen noch zusätzlich erhöht [6].

Ein solch umfassender Prozess der Prekarisierung trifft nun aber nicht bloß jene, die zeitweilig oder auch für immer aus dem Produktionsprozess herausgefallen sind und ebenso wenig ausschließlich die – gemäß der oben skizzierten Bedeutung – unter „prekären Verhältnissen“ arbeitenden Menschen. Vielmehr wirkt er destabilisierend und entsichernd auf die Arbeits- und Lebensbedingungen aller, erhöht den Druck auf, die Konkurrenz unter sowie die Absturzängste von abhängig Beschäftigten im Allgemeinen. Dies ist es, was Robert Castel (2000) als „die Wiederkunft der massenhaften Verwundbarkeit“ oder Birgit Mahnkopf (2003) als die Rückkehr „jener Grunderfahrung existenzieller Unsicherheit“ bezeichnet, die ihr zufolge für vor-fordistische Zeiten des Kapitalismus charakteristisch war. Und das ist es auch, was Pierre Bourdieu (1998) meinte, als er von der Prekarität als „Teil einer neuartigen Herrschaftsform“ sprach, die „auf der Errichtung einer zum allgemeinen Dauerzustand gewordenen Unsicherheit“ fuße.

Und was das mit Kunst- und Kulturschaffenden zu tun hat

Selbstverständlich werden auch die Arbeits- und Lebensverhältnisse von KünstlerInnen und Kulturschaffenden von den hier skizzierten, umfassenden Prekarisierungsprozessen erfasst. Gerade der Umstand jedoch, dass diese kaum jemals ein so genanntes „Normalarbeitsverhältnis“ kannten, macht sie heute in den Augen vieler zu „Rolemodels“ zeitgenössischer Arbeitsformen. Anstatt jedoch die in diesem Bereich zum Teil bereits erkämpften, wenn auch zumeist völlig unzulänglich umgesetzten Modelle sozialer Absicherung auf andere, nunmehr ebenfalls „flexibilisierte“ Sektoren zu übertragen, scheint man heute vielerorts gerade hier ein Exempel statuieren zu wollen. Die im Januar 2004 in Kraft getretene Neuregelung der Arbeitslosenversicherung für freie KulturarbeiterInnen in Frankreich kann dafür als Beispiel dienen. Die Koordination der Intermittents (2004), ein Zusammenschluss jener Kulturprekären, die sich seit einiger Zeit bereits gegen die angesprochene Reform der Arbeitslosenversicherung in Frankreich zur Wehr setzt [7], kommentierte dies wie folgt:

„Ist es nicht symptomatisch, dass in das, was ein Modell für andere Kategorien von Prekären sein könnte, systematisch eine Bresche geschlagen werden soll? Die Ausarbeitung eines auf der Realität unserer Praktiken basierenden Arbeitslosenversicherungsmodells ist eine offene Diskussions-Grundlage für alle Formen der Wiederaneignung, der Verbreitung und Ausweitung des Kampfes auf andere Bereiche.“

Diese Schlussfolgerung erklärt sich aus der Überzeugung der Intermittents, dass für die sozialen Rechte als Kulturschaffende einzutreten nur dann Sinn macht, wenn „man die Absicherung künstlerischer Prekarität als Exempel für alle Prekären versteht und damit die eigenen, zunächst begrenzten Forderungen einschreibt in den gesellschaftlichen Kampf um soziale Rechte.“ Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Relevanz der zeitgenössischen Prekarisierungsprozesse, aber auch aufgrund der vorherrschenden Tendenz zur gesellschaftlichen Fragmentierung und Vereinzelung [8] ist eine solche Schlussfolgerung zweifelsohne nahliegend. In jedem Fall könnte sie als Basis für ein gemeinsames politisches Handeln und mithin für einen möglichst breit angelegten Prozess der Allianzenbildung fungieren. Nicht um die zum Teil gravierenden Unterschiede zwischen den Prekarisierten der verschiedenen Felder zu nivellieren. Sehr wohl jedoch um über die zumindest zeitweilige Parallelisierung von Interessen eine gemeinsame Stoßrichtung zu finden und also um der Forderung nach sozialen Rechten für alle den ihr gebührenden Nachdruck zu verleihen.

Der vorliegende Grundlagentext wurde von Markus Griesser im Auftrag des Kulturrat Österreich erarbeitet.

ANMERKUNGEN

[1] Noch mehr gilt dies freilich hinsichtlich der geographischen Verbreitung des Normalarbeitsverhältnisses, die selbst in seiner Hochphase v.a. auf Europa und die USA beschränkt war. Nichtsdestotrotz kann mit dem Prozess der „Informalisierung“ auch in Weltregionen wie Afrika, Asien oder Lateinamerika gegenwärtig eine Tendenz zur verschärften Entsicherung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse beobachtet werden (vgl. Mahnkopf 2003).

[2] Neben diesem Bedeutungsverlust des sog. „Normalarbeitsverhältnisses“ können in der Arbeitswelt seit Ende der 1970er Jahre noch eine ganze Reihe weiterer Transformationsprozesse beobachtet werden, welche zentral aus dem Zusammenspiel zwischen der „Internationalisierung der Produktion“ (sowie anderer Modifikationen der kapitalistischen Produktions- und Zirkulationssphäre im Zuge der neoliberalen Globalisierung) zum einen und dem Einfluss neuer Technologien und Managementkonzepte auf den Produktionsprozess zum anderen resultieren. Insbesondere in den Staaten der „kapitalistischen Triade“(USA, EU, Japan) führten diese Entwicklungen zu einem tendenziellen Bedeutungsverlust der güterproduzierenden gegenüber den informationsverarbeitenden und Dienstleistungsindustrien („Informatisierung der Produktion“ / „Tertiarisierung der Erwerbsarbeit“) sowie zur Etablierung neuer Formen der Arbeitsorganisation (vgl. Hardt/Negri 2000; Hirsch 2002; Voß/Pongratz 1998; Eichmann/Hermann 2004).

[3] Zu betonen ist, dass es auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch größtenteils Frauen sind, die unter solchen „a-typischen Bedingungen“ arbeiten. Die Prozentsätze reichen dabei beispielsweise in Österreich von 66% (befristete Beschäftigungen) bis zu 85% (Teilzeitarbeit) – ein Faktum, das sich auch in der überproportional hohen Armutsgefährdung insbesondere von alleinerziehenden Frauen niederschlägt; einzig im Bereich der Leiharbeit sowie in dem der sog. „neuen Selbständigen“ sind die Männer hierzulande gegenwärtig in der Überzahl (vgl. Holzinger 2001; Schönbauer/Laburda 2003) .

[4] Beziehungsweise über die Koppelung von Lohn- und Produktivitätsentwicklung, wodurch die ArbeiterInnen quasi „prozentual“ an den Steigerungen der Profitrate beteiligt wurden, was den relativen Wohlstand der ArbeiterInnenklasse (mit-)begründete. Nicht zufällig war deren Entkoppelung dann auch eine der ersten Folgen der „Krise des Fordismus“ und markierte einen Ausgangspunkt für die von da an beginnende, fortschreitende Schleifung des „fordistischen Klassenkompromisses“ (vgl. Röttger 1997; Deppe 2001).

[5] Nämlich die sog. „Kern-“ bzw. „bürgerliche Kleinfamilie“, bestehend aus einem meist männlichen Alleinverdiener, mindestens einem Kind und einer Frau, von der wie selbstverständlich die unentlohnte Übernahme der reproduktiven Tätigkeiten erwartet wurde. Aufgrund der Unmöglichkeit einer kontinuierlichen Erwerbsbiografie war sie vom sog. „Normalarbeitsverhältnis“ jedoch von vornherein ausgeschlossen und mithin auch hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme in ein Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Ehemann gestellt, insofern auch diese in der Regel an die Erwerbsarbeit gekoppelt waren und sich am sog. „male breadwinner model“ orientierten und das vielfach bis heute tun (vgl. Nowak 2002; Pühl 2003; Weiss 2005).

[6] Gerade am Beispiel von MigrantInnen mit prekärem Aufenthaltsstatus wird jedoch deutlich, dass selbst Formen der „existenziellen Unsicherheit“ auch im „goldenen Zeitalter des Kapitalismus“ keineswegs umfassend verschwanden. Nichtsdestotrotz haben Faktoren wie die Schuldenkrisen und Strukturanpassungsprogramme an der Peripherie oder die Zuwanderungsstopps in den kapitalistischen Zentren auch in diesem Bereich zu gravierenden Veränderungen geführt. Damit einher ging nicht bloß die Entwicklung neuer Formen des „Migrationsmanagements“ sondern auch eine verstärkte Tendenz zur massenhaften Abdrängung insbesondere von Sans Papiers in die „Extremzonen der Prekarität“ (vgl. Düvell 2002; Bojadzijev et al. 2003; Nowotny 2005).

[7] Laut einer Meldung von ARTE (03.03.05) scheinen die Kämpfe der Kulturprekären derzeit im Übrigen doch noch zumindest auf einen Teilerfolg hoffen zu können: Der Kulturredaktion des Fernsehsenders zufolge zeichnen sich gegenwärtig nämlich in der französischen Nationalversammlung wie auch im Senat Mehrheiten für ein Gesetz zugunsten der „Intermittents du spectacle“ ab (vgl. auch Précaires Associés de Paris 2005).

[8] Diese Tendenz freilich ist auch nicht einfach „vom Himmel gefallen“: Die systematische Auflösung gewerkschaftlicher Organisierung sowie die Spaltung und Fragmentierung der abhängig Beschäftigten ist auch ein gezielt in Anschlag gebrachtes (Herrschafts-)Instrument, das der Verschiebung sozialer Kräfteverhältnisse zu Ungunsten der Lohnabhängigen dient und darüber die Rückschritte im Sozial- und Arbeitsrecht wie hinsichtlich des Lohnniveaus erst ermöglicht (vgl. Pelizzari 2004; Röttger 1997; Bourdieu 1998).

LITERATUR

  • Bourdieu, Pierre 1998 – Prekarität ist überall; in: Gegenfeuer. Wortmeldungen im Dienste des Widerstands gegen die neoliberale Invasion; Konstanz (UVK), S. 96 ff.
  • Bojadzijev, Manuela / Karakayali, Sehrat / Tsianos, Vassilis 2003 – Das Rätsel der Ankunft. Von Lagern und Gespenstern – Arbeit und Migration; in: Kurswechsel 03/03; Wien (Sonderzahl); S. 39 ff.
  • Castel, Robert 2000 – Die Metamorphosen der sozialen Frage. Eine Chronik der Lohnarbeit; Konstanz (UVK)
  • Deppe, Frank 2001 – Vom Keynesianischen Wohlfahrtsstaat zum neoliberalen Wettbewerbsregime; in: Appelt, Erna / Weiss, Alexandra (Hg.) – Globalisierung und der Angriff auf die europäischen Wohlfahrtsstaaten; Hamburg (Argument); S. 21 ff.
  • Düvell, Franck 2002 – Die Globalisierung des Migrationsregimes. Zur neuen Einwanderungspolitik in Europa, Berlin (Assoziation A)
  • Eichmann, Hubert / Hermann, Christoph 2004 – Umbruch der Erwerbsarbeit – Dimensionen von Entgrenzung der Arbeit. EAP-Diskussionspapier 1 (Download)
  • Fink, Marcel 2003 – Sozialstaat und atypische Beschäftigung; in: Rosenberger, Sieglinde / Tálos, Emmerich (Hg.) – Sozialstaat. Probleme, Herausforderungen Perspektiven; Wien (Mandelbaum); S. 135 ff.
  • Hardt, Michael / Negri, Antonio 2000 – Empire. Die neue Weltordnung; (Orig. Cambridge 2000); Frankfurt/M. (Campus)
  • Hirsch, Joachim 2002 – Herrschaft, Hegemonie und politische Alternativen; Hamburg (VSA)
  • Holzinger, Elisabeth 2001 – Atypische Beschäftigung in Österreich; Wien (AMS Report)
  • Intermittents et Précaires d’Ile de France 2004 – Spektakel diesseits und jenseits des Staates. Soziale Rechte und Aneignung öffentlicher Räume: die Kämpfe der französischen Intermittents (Download)
  • Mahnkopf, Birgit 2003 – Zukunft der Arbeit: Globalisierung der Unsicherheit; in: Kurswechsel 03/03; Wien (Sonderzahl); S. 63 ff.
  • Nowak, Iris 2002 – Feminismus für die Elite – Familie fürs Volk; in: Das Argument 04/02; S. 459 ff.
  • Nowotny, Stefan 2005 – Sans-Papiers: Extremzonen der Prekarität; in: Kulturrisse 02/05; S. 18 f.
  • Pelizzari, Alesandro 2004 – Prekarisierte Lebenswelten. Arbeitsmarktliche Polarisierung und veränderte Sozialstaatlichkeit; in: Beerhorst, Joachim / Demirovic, Alex / Guggemos, Michael (Hg.) – Kritische Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel; Frankfurt/M. (Suhrkamp); S. 266 ff.
  • Précaires Associés de Paris 2005 – Intermittents du spectacle. Zur sozialen Absicherung nicht nur der Kulturarbeit; in: Kulturrisse 02/05; S. 26 f.
  • Pühl, Katharina 2003 – Der Bericht der Hartz-Kommission und die „Unternehmerin ihrer selbst“: Geschlechterverhältnisse, Gouvernementalität und Neoliberalismus; in: Pieper, Marianne / Rodríguez, Encarnación Gutiérrez (Hg.) – Gouvernementalität. Ein sozialwissenschaftliches Konzept in Anschluss an Foucault; Frankfurt / New York (Campus); S. 111 ff.
  • Röttger, Bernd 1997 – Neoliberale Globalisierung und eurokapitalistische Regulation. Die politische Konstitution des Marktes; Münster (Westfälisches Dampfboot)
  • Schönbauer, Ulrich / Laburda, Angelika S. 2003 – Atypisch Beschäftigt – Typisch für die Zukunft der Arbeit? Forschungsprojekt der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (download unter: http://www.interesse.at/Content.Node2/dateien/flexpower.pdf);
  • Voß, G. Günter / Pongratz, Hans J. 1998 – Der Arbeitskraftunternehmer. Eine neue Grundform der Ware Arbeitskraft?; in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie; S. 131 ff.
  • Weiss, Alexandra 2005 – Alte Ideale im neuen Kapitalismus? Zur Neubestimmung der Geschlechterverhältnisse im Neoliberalismus; in: Gaismair-Jahrbuch 2005; Innsbruck (Studien Verlag); S. 162 ff.
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