(26.1.04, Redebeitrag für die IG Kultur Österreich) Von einem neuen Verfassungstext erwarten wir uns, dass er neben den weiblichen Formen auch die männlichen Formen berücksichtigt. Förderung der Pluralität des künstlerischen Schaffens, Zugang zu kulturellen Gütern und eine Politik der Gleichstellung verdienen Aufnahme in den Verfassungsrang. Wahlrecht für alle in Österreich lebenden Menschen. Wir brauchen nicht den lieben Gott – wir brauchen soziale Gerechtigkeit in der Verfassung!
Sehr geehrte Damen und Herren, werte VolksvertreterInnen,
die IG Kultur Österreich wird in den ihr zur Verfügung stehenden 5 Minuten 4 Forderungen referieren. Ein umfangreicheres Positionspapier wird dem Konvent schriftlich zugehen. Von einem neuen Verfassungstext erwarten wir uns, dass er neben den weiblichen Formen auch die männlichen Formen berücksichtigt.
Bevor ich zu den Inhalten komme, noch eine Anmerkung zur Form des Österreich-Konvents. Das Abliefern von Statements ist noch keine demokratische Teilnahme. Die Einbindung der Zivilgesellschaft bedeutet, sich mit ihr in einem diskursiven Verfahren auseinanderzusetzen, und nicht die Reduktion auf ein Anhörungsverfahren.
Und nun zu den Inhalten:
Punkt 1
Die IG Kultur Österreich vermisst in der derzeitigen Verfassung verankerte Prinzipien und Grundlagen, aus denen sich kulturelle Ziele ableiten lassen.
Der Bereich der Kultur ist nicht nur in seiner rechtlichen Verankerung eine Querschnittsmaterie, es sind viele Teilbereiche des Rechts betroffen, wenn von Kultur die Rede ist.
Derzeit finden sich im kulturellen Zusammenhang in der Verfassung nur die grundrechtlichen Garantien wie die der Kunstfreiheit, der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit sowie der Religionsfreiheit.
Neben der Garantie der Freiheit der Kunst verdient aber auch die Achtung, der Schutz und die Förderung der Pluralität des künstlerischen Schaffens sowie der Zugang zu kulturellen Gütern die Aufnahme in den Verfassungsrang.
Punkt 2
In Bezug auf die derzeitigen Kompetenzartikel fällt auf, dass es keine umfassende Zuständigkeit auf Seiten des Bundes für kulturelle Angelegenheiten gibt.
Aus Art.10 geht hervor, dass der Bund nur für die Führung der Bundestheater und Bundesmuseen sowie für den Denkmalschutz zuständig ist. Für alles weitere sind durch Art.15 die Länder zuständig.
Da Kultur als öffentliches Gut im volkswirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist und daher vom Staat zur Verfügung gestellt werden muss, hat der Staat unter anderem rechtliche Rahmenbedingungen sowie die ausreichende Finanzierung zu gewährleisten. Durch Auslagerungen und Zurückdrängung ins Private darf sich der Bund nicht aus der Verantwortung ziehen. Eine umfassende Zuständigkeit des Bundes zur Förderung von Kultur muss daher in den Kompetenzartikeln verankert werden.
Punkt 3
Wie bereits ausgeführt, ist Kultur eine Querschnittsmaterie. Kulturarbeit bedeutet auch, sich für eine gleichberechtigte und sozio-kulturell diversifizierte Gesellschaft einzusetzen.
Es gehr um die Herstellung von gleichen gesellschaftlichen Bedingungen für diskriminierte, marginalisierte und ausgegrenzte Gruppen und Personen. Rassismus in der Gesellschaft kann nicht abseits von Diskriminierung gesehen werden. Diskriminierung bedeutet in politischer Hinsicht Ausschluss von Rechten, in sozialer Hinsicht die Erfahrung von Vorurteilen und Ausgrenzung.
Daher fordern wir das Wahlrecht für alle in Österreich lebenden Menschen.
Die IG Kultur schließt sich daher der Stellungnahme von SOS Mitmensch zum Österreich Konvent an: Die schlechte Rechtsstellung von MigrantInnen ist ein gravierendes Hindernis für soziale, kulturelle und politische Integration in Österreich und trägt direkt oder indirekt zu sozialer Ausgrenzung bei.
Eine Reform der österreichischen Verfassung sollte rechtliche Integrationsbarrieren abbauen und mit einem expliziten Grundrechtskatalog den Weg für eine Politik der Gleichstellung ebnen.
Die komplizierten Regelungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft schließen einen großen Teil der Bevölkerung vom Stimmrecht aus.
Daher kann durch mit der Einführung einer WohnbürgerInnenschaft das Stimmrecht für alle in Österreich lebenden Menschen verbunden werden.
Die IG Kultur Österreich fordert daher ein Wahlrecht für alle in Österreich lebenden Menschen, auf Bundes, -Landes -und Gemeindeebene. So kann das Anliegen eines allgemeinen, freien und gleichen Wahlrecht für alle verwirklicht werden.
Punkt 4
Ebenfalls von uns unterstützt ist die Verankerung des Sozialstaats als Staatsziel in der österreichischen Verfassung. Wir brauchen nicht den lieben Gott – wir brauchen soziale Gerechtigkeit in der Verfassung! Wir schließen uns dem Statement der Initiatoren des Volksbegehrens „Sozialstaat Österreich“ zum Konvent in allen Punkten an.