(16.10.03, Redebeitrag für die IG Kultur Österreich)
Der Einladung entnehme ich, dass die männlichen Personenbezeichnungen großzügigerweise auch für mich gelten. Ich wähle daher für mein Statement ausschließlich weibliche Bezeichnungen, um die Dinge ein wenig dorthin zu rücken, wohin sie wohl gehören.
Aus Sicht der IG Kultur Österreich, eines bundesweiten Netzwerkes von über 350 Kulturinitiativen und Kulturstätten, ist diese parlamentarische Enquete signifikant für die Lage der gegenwärtigen Kunst- und Kulturpolitik. Schon vor Inkrafttreten der Urheberrechtsgesetz-Novelle haben die österreichischen Kultur- und KünstlerInnenverbände massiv die Aussetzung der parlamentarischen Beschlussfassung gefordert, solange nicht die Interessenvertretungen im Rahmen einer im Regierungsprogramm versprochenen parlamentarischen Enquete zu Rate gezogen werden. Das wäre nicht nur ein dringendes Gebot der Fairness gegenüber den ExpertInnen im Kulturbereich gewesen, sondern auch eine Frage der politischen Kultur und des Ausgleichs der Interessen, von dem in der Einladung zu dieser Enquete eigentlich die Rede ist.
Nun ist die Novelle 2003 zum Urheberrecht seit 1. Juli geltendes Recht. Gestatten Sie daher, dass ich es als etwas befremdlich finde, an einer als Evaluierung und Lösungsfindung titulierten Veranstaltung zur Urheberrechtsnovelle teilzunehmen, die damit offenkundig Mängel und Schwächen eingesteht.
Diese Ausgangssituation bietet aber zumindest grundsätzlich die Chance, den Interessen der UrheberInnen sowie der Kulturschaffenden ein bisschen mehr Aufmerksamkeit und Geltung zu verschaffen. Schließlich benötigt die Novelle tatsächlich eine Korrektur. Die notwendige Aufmerksamkeit und Geltung – und das ist Ihnen in Ihrer Einladungspolitik sehr bewusst – werden sich allerdings nicht erreichen lassen, wenn den einzelnen Interessenvertretungen des Kulturbereichs ein Rederecht von nur drei Minuten eingeräumt wird. In dieser kurzen Zeit lässt sich nicht in vollem Umfang sagen, was angesichts der Komplexität der Materie gesagt werden müsste.
Das gibt Anlass zum Zweifel, ob es mit dem Interessenausgleich tatsächlich ernst gemeint ist. Es fällt jedenfalls sehr stark auf, dass der Vertreterin des deutschen Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation dreimal mehr Redezeit hätte eingeräumt werden sollen als den AutorInnen, den Filmschaffenden oder den MusikerInnen. Diese Politik der Unausgewogenheit ruft größte Skepsis hervor, und es gibt wenig Hoffnung, dass bei der angekündigten Lösungsfindung tatsächlich ein Ausgleich der Interessen von den, wie es hier heißt, im Kreativprozess Eingebundenen auf der einen Seite und den ProduzentInnen auf der anderen Seite gewünscht ist. Ungeachtet dessen stellt sich natürlich die Frage nach der Folge dieser Enquete. Wie einer Information des Verlages Medien und Recht zu entnehmen war, soll mit dieser Enquete, so wörtlich, ein erster Schritt in Richtung der für das nächste Jahr geplanten Adaption der Novelle auf Grund inzwischen gesammelter Erfahrungswerte gesetzt werden. Hier interessiert uns natürlich in erster Linie, in welcher Form das geschehen soll und wie sich der heute bei dieser Enquete noch nicht verwirklichte Interessenausgleich schaffen lässt, damit noch größerer Schaden von den UrheberInnen sowie von den Kulturschaffenden abgewendet werden kann. Die Kulturpolitik dieses Landes hätte ein solches Signal jedenfalls nötig.
Es ist allerdings interessant, wer jetzt noch anwesend ist und wer nicht mehr anwesend ist – ein bisschen kommt es mir vor wie bei unseren Podiumsveranstaltungen, bei denen wir uns gegenseitig erzählen, wie schlecht die Welt ist. – Danke.