(16.10.03, Redebeitrag für den Dachverband der Filmschaffenden)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!
Wenn man das Urheberrechtsgesetz als Spiegel dessen betrachtet, wie ein Staat mit seinen Kunst- und Kulturschaffenden umgeht, dann ist das, was ich hier im Gesetz vorfinde, ein sehr trauriges Zeugnis. Das muss man ganz hart sagen.
Ich gehe zunächst einmal auf die Filmschaffenden ein, die ich hier vertrete. – Es gibt natürlich eine Binsenwahrheit: Film und Fernsehen haben den intensivsten Einfluss auf die Alltagswahrnehmung der Menschen. Die Filmschaffenden hingegen, die Film und Fernsehen machen, sind als Urheber so gut wie nicht oder kaum relevant vertreten in diesem Gesetz. Wir haben es hier mit einer Schieflage zu tun, für die es keine vertretbare Begründung gibt. Die heute schon oft erwähnte cessio legis ist ein Produkt der dreißiger Jahre. Wir alle wissen, das war eine Zeit der Irrtümer, die wir im Laufe der Jahrzehnte mehr oder weniger eingesehen haben. Die cessio legis ist ein Relikt von damals und heute überhaupt nicht mehr zeitgemäß.
Es ist auch nicht richtig zu sagen, dass die Standortqualität Österreichs entscheidend mit der cessio legis zusammenhängt. Ich glaube im Gegenteil, dass, wenn eine gerechte Verteilung zwischen Urhebern und Produzenten erfolgt, die Standortqualität wesentlich besser und ehrlicher und vor allem auch fundamentaler abgesichert ist.
Heute arbeiten Produzenten und Kreative gemeinsam bei der Realisierung eines Projektes, das heißt, der Produzent ist in vielen Fällen bereits ein Mitglied des Teams, und man arbeitet gemeinsam, um ein Projekt auf die Beine zu stellen. Daher ist es auch unserer Ansicht nach notwendig, dass die Verteilung der Verwertung wirklich gerecht erfolgt, und insofern ist die cessio legis absolut kontraproduktiv.
Dass wir Filmschaffende in allen Belangen stiefmütterlich behandelt werden, sieht man deutlich an den einzelnen Abrechnungen, die wir von unserer Verwertungsgesellschaft bekommen. Es gibt zum Beispiel Gründe, warum wir gewisse Sachen nicht beziehen können. Es stehen uns zum Beispiel aus irgendeinem zeitlichen, datumsmäßigen Grund gewisse Vergütungen nicht zu. Das ist fast wie Franz Kafka. Ich würde so sagen: Ich glaube einfach, dass die Schauspieler – und die wurden hier schon ein paar Mal genannt – deshalb auch ins Urheberrecht gehören, weil viele Sachen heute nur vermarktbar sind auf Grund der Tätigkeit der Schauspieler. Das wissen Sie alle ganz genau, wenn Sie das Fernsehen aufdrehen. Die Schauspieler, die sozusagen nichts anderes haben als ihre Haut, die sie zu Markte tragen, müssen natürlich im Urheberrecht bedacht werden. Meine Damen und Herren! Denken Sie sich doch einmal die Arbeit der Filmschaffenden weg! – Dann würden Sie merken, dass das Leben in dieser Welt ganz anders ist, die Gesellschaft ganz anders aussehen würde. Es gäbe kein Kino, kein Fernsehen, kein „Hinterholz 8“, keine Rosamunde Pilcher, keine Hörbiger, keine Doku aus dem Irak, kein Wetter – und natürlich auch keine „Seitenblicke“.
Sehen Sie: All das und noch viel mehr machen wir Filmschaffenden, und ich glaube, dass man uns eine gebührende Verwertungsbeteiligung zugestehen muss. Wir können und wollen es nicht als gottgegeben ansehen, dass das nicht so ist!