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Redebeitrag Peter Paul Skrepek

  • von

(16.10.03, Redebeitrag für die Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, Freie Berufe)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!

Ich vertrete hier heute nicht nur den Standpunkt der Musikergilde, sondern selbstverständlich auch den offiziellen Standpunkt des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der ja der Sozialpartner einiger jener, die am Vormittag hier heute gesprochen haben, ist.

Ich bin nicht nur ehrenamtlicher Funktionär der Gewerkschaft und Interessenvertreter, sondern auch ausübender Künstler. Diese Bemerkung richtet sich vor allem an Frau Abgeordnete Wolfmayr, die ganz am Anfang dankenswerterweise erwähnt hat, dass es sehr wenige Künstler und Künstlerinnen gibt, die sich des Themas „Urheberrecht“ und der Frage der Interessenvertretung im Allgemeinen annehmen. Ich gehöre dazu, und das hat mir auch viele Freunde gemacht, und ich bin auch bei den „richtigen“ Leuten total unbeliebt. Auch von der Verwertungsgesellschaft AKM war hier schon die Rede. Während wir hier so kultiviert sprechen, geht unbemerkt von der Weltöffentlichkeit die österreichische Kunstszene sozusagen langsam zugrunde. Ich möchte hier an dieser Stelle ganz deutlich sagen, denn es bemerkt niemand: Es ist ein langsames Dahinsiechen!

Es ist hier heute gesagt worden, dass Österreich auf seine Einwohnerzahl bezogen das größte Aufkommen an Abgaben für öffentliche Aufführungen hat, dass es wesentlich größer als jenes von Deutschland und auch jenes der Vereinigten Staaten ist. Was jedoch nicht erwähnt worden ist, das ist der Umstand, dass ein großer Teil dieses einkassierten Geldes in die Vereinigten Staaten fließt. Es herrscht da ein Missverhältnis von 100 zu 1: Hundert Teile bekommen die amerikanischen Urheber von unseren Gesellschaften, und im Gegenzug bekommen einen Teil die österreichischen Urheber. Das ist sozusagen eine Autobahn dorthin, während wir uns in der Gegenrichtung mit dem Fahrrad abstrampeln.

Die Gewerkschaft ist selbstverständlich daran interessiert – und das ist ein Standpunkt, den wir Sozialpartner immer eingenommen haben –, mit den Erstproduzenten unserer Werke, den UrheberInnen und InterpretInnen, bei ihrer Vertretung ein gemeinsames Interesse in bestmöglicher Weise zu koordinieren. Uns ist überhaupt nicht daran gelegen, mit ihnen zu streiten, sondern wir wollen das, was uns gemein ist, an das Publikum bringen. Dazu brauchen wir die Produzenten, dazu brauchen wir die Medien.

Aber vor allem bei den Medien herrscht ein extremes Missverhältnis zu unseren Ungunsten: Das österreichische Produkt kommt kaum mehr vor, und Österreich ist mehr und mehr auf dem Weg, ein Absatzmarkt für internationales Produkt zu werden, und das heimische Produkt läuft unter „ferner liefen“. Nun zu den einzelnen Punkten.

Wir haben einen Katalog von Dingen, die wir ganz dezidiert verlangen. Dazu gehört zuerst einmal die Forderung, dass der Begriff „Filmschauspieler“ und „Filmschauspielerin“ ins Gesetz kommt. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die für den Gesetzgeber gar nicht existieren. Wir verlangen das unabhängig davon, ob wir die cessio legis jetzt abschaffen, wie es überall in Europa, mit ganz wenigen Ausnahmen, der Fall ist – oder ob wir sie beibehalten. Uns geht es nur um einen gerechten Vergütungsanspruch. Wie Sie das nennen, das ist eigentlich zweitrangig. Ich bin dafür, dass diejenigen, die vor der Kamera agieren, auch in Österreich gut bezahlt werden.

Es stimmt zwar, dass wir sehr viele und auch erfolgreiche Filmproduktionen haben, aber ein Großteil dieser Filmproduktionen sind Koproduktionen. Es werden mit Deutschland sehr viele Koproduktionen gemacht, aber die Rollen bei diesen Koproduktionen werden in erster Linie mit deutschen Schauspielerinnen und Schauspielern besetzt. Dann gibt es ein paar Österreicher, die da zum Zug kommen, und der Rest kommt, wie ich es heute von einem Kollegen gehört habe, aus Ungarn. Das ist eine Tatsache! Wenn man etwas sagt, muss man immer auch die andere Seite der Wahrheit erwähnen.

Es wäre wirklich wünschenswert, dass wir unsere Schauspielerinnen und Schauspieler gut bezahlen würden. Die ganze Weltöffentlichkeit hat gesehen, wohin es führt, wenn man einen Schauspieler gut bezahlt: Der kann sogar Gouverneur eines amerikanischen Bundesstaates werden! Wenn man das nicht will, dann kann man so verfahren wie bisher. Dann zahlen wir den Schauspielern eben nichts, aber dann ist eine politische Karriere nahezu ausgeschlossen.

Die digitale Rechteverwaltung, also das „Digital Rights Management“, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, ist eine Sache, die wir selbst vorgeschlagen haben, aber es ist eine Sache, die weit in der Zukunft liegt – und bis dahin müssen wir auch von etwas leben. Daher ist es selbstverständlich, dass wir eine Pauschalabgabe fordern, und zwar eine Pauschalabgabe, die wir auf alles einheben lassen wollen, was mit Musikspeicherung oder mit der Speicherung von künstlerischen Werken im weitesten Sinn etwas zu tun hat. Dazu gehören zum Beispiel alle Computerfestplatten. Diese hat man wohlweislich bis jetzt davon ausgenommen. Wir hätten keine Probleme, eine Künstlersozialversicherung, die diese Bezeichnung auch verdient, zu finanzieren, wenn man diese Abgaben schon eingeführt hätte.

Zum „Mozartgroschen“ – ein Lieblingsthema von Dr. Walter und auch eines meiner Lieblingsthemen – sei gesagt: Es kann überhaupt kein Argument dafür ins Treffen geführt werden, warum nicht auch für die freien Werke – für die ja die Rechte, wie wir gehört haben, nach 70 Jahren verfallen; dann sind sie frei – eine kleine Abgabe geleistet wird, und zwar eine so minimale, dass es niemand merkt. Mit dieser Abgabe soll nicht nur das zeitgenössische avantgardistische, sondern das gesamte zeitgenössische Schaffen unterstützt werden. Ich lehne es ab, Musik in eines oder anderes zu unterteilen.

Nächster Punkt: Das Folgerecht für die bildende Kunst ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Das freie Kopieren von Noten muss, wie wir meinen, obwohl wir den Standpunkt der Verleger kennen und auch schätzen, wieder möglich sein, denn sonst ist unser ganzes musikalisches Ausbildungssystem in Frage gestellt.

Der Bestsellerparagraph, die unbekannten Nutzungsarten und der Zweckübertragungsgrundsatz: All diese Dinge sind zentrale Forderungen aller Interessenvertretungen.