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Redebeitrag Werner Richter

  • von

(16.10.03, Redebeitrag für die Übersetzergemeinschaft)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Literaturübersetzer und Vertreter dieses Genres in Österreich bin ich auch sehr dankbar, unsere Position zum Urheberrecht Ihnen hier als 3-Minuten-Ei zu „legen“. – Wiewohl ich mir schon erlaube anzumerken, dass es den Entscheidungsträgern, die nicht mehr anwesend sind, gut angestanden wäre, den Vertretern der Urheber, also den Schöpfern der kreativen Leistungen, von vornherein und wie selbstverständlich hier Gehör zu verschaffen, und nicht nur den Sprechern der Wirtschaft, die selbst jetzt, nach der Änderung der Einladungspolitik, noch ein erhebliches Übergewicht haben. Genau auf den Punkt gebracht ist das die Situation, die von einem novellierten, verbesserten Urheberrecht ganz dringend zu korrigieren wäre.

Es stehen sich hier grob gesprochen zwei Gruppen gegenüber: die Künstler und die Vermarkter von Kunst. Bisher ist man irrigerweise davon ausgegangen, dass hier Vertragsfreiheit herrscht, wie ich höre, als wenn es sich da um zwei gleichberechtigte Partner handeln würde, zwei Unternehmer, die die Konditionen aushandeln, und wenn es nichts wird, dann wird es nichts, und dann gibt es eben keine Zusammenarbeit. Nur: So stellt sich die Lage für die Urheber und Urheberinnen von kreativen Werken nicht dar – jedenfalls derzeit nicht. Einige wenige Stars mögen da die Ausnahme sein.

Ich beleuchte kurz die Situation der Autoren, zu denen die Literaturübersetzer gehören und deren Rahmenbedingungen ich doch am ehesten von innen beurteilen kann. Es gibt einen boomenden Markt von übersetzter Literatur, mindestens 50 Prozent – sehen Sie sich die Bestsellerlisten an! –, aber die Lieferanten dieses „create of content“, wie das jetzt heißt, werden mit überwiegend pauschalen Hungerlöhnen abgespeist, die deutlich unter dem Verdienst der Putzkolonnen in den Verlagen liegen. Als freier Unternehmer muss man das noch versteuern und Sozialabgaben davon bezahlen.

Dass die Honorare der Literaturübersetzer eigentlich verdreifacht gehören, bestreitet niemand, selbst die Verleger nicht. Sie sagen nur, sie hätten kein Geld dafür. – Offensichtlicher Missbrauch. Der Grund für die Misere ist, dass die Verlagskonzerne ihre Macht auf dem Markt schamlos ausnutzen. Sie diktieren die Vertragsbedingungen, und im schlechtesten Fall haben sie dann wenig Geld für die Übersetzung verloren. Im besseren Fall – Bestseller – klingelt die Kasse, aber nicht bei uns.

In Deutschland gibt es das neue Urhebervertragsrecht. Der Schlüsselbegriff ist die „angemessene Vergütung“, und die wird in diesem Gesetz explizit als „nicht die übliche““ festgehalten. Das Gesetz gilt für alle Urheber, es wird aber immer wieder das Korrekturbedürfnis speziell für Literaturübersetzer hervorgehoben, sogar auf der Verwerterseite – im Vorfeld jedenfalls, jetzt nicht mehr.

Ich gehöre dem Verhandlungsteam, das mit den Verlegern in Deutschland verhandelt, als VdÜ-Mitglied – Verband deutscher Übersetzer – an, und ich kann nur sagen – ich habe es den Verlegern auch gesagt in der ersten Runde –, die würden sich nie an einen Tisch mit uns setzen, wenn sie nicht müssten. Deshalb fände ich es ebenso erfreulich wie angemessen, wenn man sich auch in Österreich mit dem Gedanken anfreunden könnte, ein Urheberrecht für die Urheber zu machen. Das stünde diesem Kulturland gut an.

Zur Korrektur des deutschen Gesetzes würde ich sagen: Wenn man eine gewisse Verbindlichkeit im Gesetzestext – das deutsche Gesetz wurde noch etwas verwässert – in ein novelliertes österreichisches Gesetz einfließen lassen könnte, dann würde die Durchsetzung bestimmt beschleunigt.

Noch einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen bezüglich der Kunst, die schon geschaffen wurde. Das schon erwähnte Urhebergemeinschaftsrecht ist ein wichtiges, und der fruchtbare Boden, auf dem eine Kultur gedeiht, mit dem Urhebergemeinschaftsrecht, der Domaine Public Payant – ich würde nicht „Mozartgroschen“, sondern vielleicht „Schnitzler-Scherflein“ sagen –, würde den jetzigen Künstlern nicht nur ideell, sondern auch materiell zu Gute kommen. Insgesamt möchte ich sagen: Ich gehe davon aus, dass das hier keine Alibiveranstaltung ist, und hoffe, dass der Gesetzgeber tatsächlich auch vorhat, das Urheberrecht im Interesse der Urheber zu reformieren.

In dieser guten Hoffnung auf die Gesetzesflut bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.