(7.6.2023) Empfehlungen für die Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen in Österreich.
Eine lebendige, vielfältige und nachhaltig abgesicherte Kunst- und Kulturlandschaft ist für das Funktionieren demokratischer Gesellschaften unverzichtbar. Die aktuellen Krisen – Pandemie, Inflation, Teuerung, Klimakatastrophe, Krieg in Europa – haben jedoch mehr denn je die Verwundbarkeit des Sektors aufgezeigt und die ohnehin oft prekären (Arbeits-)Verhältnisse von Künstler_innen, Kulturakteur_innen und -institutionen verschärft. Eine gerechte, inklusive und antidiskriminatorische Kulturpolitik, die die Anliegen der Kunst- und Kulturakteur_innen ernst nimmt und sie bei der Entwicklung und Verbreitung vielfältiger kultureller Ausdrucksformen unterstützt, ist heute notwendiger denn je.
Ausgehend von den Diskussionen während der 12. Klausurtagung der ARGE Kulturelle Vielfalt im März 2023 in Klagenfurt/Celovec formulieren die unterzeichnenden Expert_innen und Institutionen (darunter der Kulturrat Österreich) folgendes:
Schlusskommuniqué ARGE Kulturelle Vielfalt 2023
Weitere Informationen auf der Seite der Arge kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission