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Soziale Absicherung, Frankreich

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(Rechercheprojekt 2006) Durchgeführt von Juliane Alton im Auftrag von Kulturrat Österreich und IG Freie Theaterarbeit.

Die Sozialversicherung der selbständigen KünstlerInnen knüpft am Urheberrecht an, als Quasi-Dienstgeberbeitrag fungiert eine Verwerterabgabe. Die Krankenversicherung umfasst auch Krankengeld ab dem 4. Tag sowie Leistungen in den Fällen von Elternschaft, Invalidität, Tod. Uunselbständig beschäftigte KünstlerInnen im Film- und Theaterbereich haben eine Arbeistlosenversicherung, bezahlen dafür aber gingantisch hohe Beiträge.

Frankreich ist das Mutterland des droit d’auteur, des Urheberrechts, an dem die Sozialversicherung der selbständigen Künstler/innen anknüpft. Wer in Frankreich als Schriftsteller/in, Musiker/in, Fotograph/in, Choreograph/in oder Multimediakünstler/in tätig ist und mindestens 7.443 Euro im Jahr verdient, wird bei der Association pur la Gestion de la Sécurité Sociale des Auteurs (AGESSA) pflichtversichert. Bildende Künstler/innen haben ein vergleichbares System, das von der Maison des Artistes organisiert wird. Wer diese Grenze nicht erreicht, kann vor einer Kommission seine regelmäßige künstlerische Arbeit darlegen und wird nach Prüfung zu denselben Bedingungen versichert.

Die Sozialversicherungsbeiträge für selbständige Künstler/innen betragen ca. 15% [1] für Kranken- und Pensionsversicherung. Die Krankenversicherung umfasst auch Krankengeld ab dem 4. Tag sowie Leistungen in den Fällen von Elternschaft, Invalidität, Tod.

Als Quasi-Dienstgeberbeitrag fungiert eine Verwerterabgabe, welche die Nutzer/innen von künstlerischen Leistungen bezahlen: Sie berechnet sich als 1% auf alle Lizenzgebühren (urheberrechtliche Nutzungsentgelte), die sie pro Jahr bezahlen [2] und und ist ein Sozialversicherungsbeitrag für per Werkvertrag beschäftigte Künstler/innen.

Die unselbständig beschäftigten Künstler/innen im Film- und Theaterbereich (intermittents du spectacle) haben Ende 2004 mit spektakulären Aktionen für ihr Recht gekämpft, in den ständig wiederkehrenden Phasen von Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld zu erhalten. Dafür sind ihre Beiträge gigantisch hoch und machen (Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmeranteil zusammengerechnet) 56% des Bruttogehalts aus. Derzeit müssen sie innerhalb von 319 Tagen 507 Stunden beschäftigt sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten, das entspricht gut drei Monaten Arbeit innerhalb von zehneinhalb Monaten.

Fußnoten:

[1] Da ein Teil der Beiträge nicht von 100% des Einkommens berechnet wird, kann hier nur ein Circa-Wert angegeben werden. Nur etwa die Hälfte der Beiträge ist steuerlich absetzbar.

[2] Verwerter/innen bezahlen Abgabe also für die Nutzung aller geschützten Werke weltweit.

Links:

AGESSA

Maison des Artistes

Intermittents du spectacle. Zur sozialen Absicherung nicht nur der Kulturarbeit (Kulturrisse 2|05, S. 26f)

Ministère de la Culture