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Soziale Absicherung, Schweden

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(Rechercheprojekt 2006) Durchgeführt von Juliane Alton im Auftrag von Kulturrat Österreich und IG Freie Theaterarbeit.

Schweden besitzt ein umfassendes System der sozialen Sicherheit. Es knüpft an der Erwerbstätigkeit an. Probleme für KünstlerInnen sind im Allgemeinen nicht in der Gesetzgebung selbst begründet, sondern in der Art, wie Behörden diese Gesetze anwenden. Im Theaterbereich haben die SozialpartnerInnen eine Art Arbeitsstiftung geschaffen, die einen beträchtlichen Teil der Probleme Freischaffender mit wiederkehrender Arbeitslosigkeit zu lösen vermag.

Schweden besitzt traditionell ein umfassendes System der sozialen Sicherheit für alle Bevölkerungsgruppen. Es knüpft an der Erwerbstätigkeit an, was in einem Land mit der größtmöglichen Zahl an Erwerbstätigen (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, faktischer Pensionsantritt mit 66 Jahren) dazu führt, dass alle, die sich legal auf schwedischem Boden aufhalten, versichert sind.

Das System wurde 1999 in der Organisation gestrafft. Schon zuvor gab es allerdings – so wie heute – nur zwei mögliche Formen der Erwerbstätigkeit: angestellt und selbständig. Für beide Gruppen gelten folgende Pflichtversicherungen:

  • Pensionsversicherung
  • Elternversicherung (Kinderbetreuung: 80% des Gehalts, Elternurlaub ist zu teilen)
  • Krankenversicherung (umfasst Krankengeld für alle)
  • Hinterbliebenenversicherung
  • Unfallversicherung

Diese Versicherungen kosten für Angestellte 32,28% des Bruttogehalts, für Selbständige 30,71% des Einkommens. Selbständige können ihre Krankenversicherungskosten senken, indem sie 3 bis 30 Karenztage ohne Krankengeld in Kauf nehmen.

Die Pensionsversicherung setzt sich aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, der Vertragsversicherung (im Kollektivvertrag geregelt) und einer allfälligen privaten Absicherung zusammen. Vom Pensionsversicherungsbeitrag von 18,5% werden 16% klassisch veranlagt (Umlageverfahren) und sind die Basis für die einkommensbezogene Pension. 2,5% werden am Aktienmarkt veranlagt, wobei die Betroffenen diese Veranlagung selbst organisieren oder sich einer Gemeinschaft von Versicherten anschließen können, welche die Prämien „professionell“ veranlagt. Folgende Überlegung steckt hinter dieser erzwungenen Aktienspekulation: die Allgemeinheit soll sich für den Kapital- und Aktienmarkt interessieren und sich entsprechend bilden; die Allgemeinheit soll an den Gewinnen (so hofft der schwedische Staat) am Aktienmarkt beteiligt sein.

Die Arbeitslosenversicherung ist keine gesetzliche Versicherung. Allerdings haben alle „Arbeitswilligen“ ab 20 Jahren, die keine Arbeit finden, Anspruch auf eine (sehr niedrige) Grundabgeltung. Wer ein einkommensbezogenes Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich einer (meist gewerkschaftlich organisierten) Arbeitslosenkassa anschließen. Auch Selbständige können dies tun.

Im Versicherungssystem erfasst sind alle, die ein Einkommen von 9.500 Kronen (1.031 Euro) im Jahr erzielen.

Das Faktum, dass der schwedische Staat regelmäßige Untersuchungen der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Künstler/innen in Auftrag gibt, belegt, dass auch in diesem Land „künstler-spezifische“ Probleme auftauchen bzw. notorisch sind. Ergebnis der aktuellen Analyse ist allerdings, dass die Probleme im Allgemeinen nicht in der Gesetzgebung selbst begründet sind, sondern in der Art, wie Behörden diese Gesetze (in Bezug auf Steuer, Arbeitslosigkeit, Sozialversicherung…) im Fall von Künstler/innen anwenden. Es bestehe eine gravierende Unkenntnis über die Arbeitsbedingungen der Künstler/innen von Seiten der Behörden, das am besten durch spezialisierte Abteilungen innerhalb der Behörden zu beheben sei. Weiters wird die Wichtigkeit der Künstlervereinigungen und ihrer Beratungstätigkeiten hervorgehoben.

Im Bereich des Theaters haben die Sozialpartner/innen (Vereinigung der Theaterinstitutionen und Organisation der Freien Theaterschaffenden [1] mit der Theatergewerkschaft) Teateralliansen geschaffen, eine Art Arbeitsstiftung, die einen beträchtlichen Teil der Probleme Freischaffender mit wiederkehrender Arbeitslosigkeit zu lösen vermag. Freischaffende Schauspieler/innen mit längerer, erfolgreicher Berufspraxis werden zwischen ihren beruflichen Engagements von Teateralliansen angestellt und fortgebildet. Derzeit sind 92 Schauspieler/innen so beschäftigt. Im Tanzbereich wurde 2005 eine ähnliche Einrichtung etabliert (Dansalliansen), da Untersuchungen das Modell als erfolgreich beurteilen. Es ist allerdings kostspielig: Im Tanzbereich werden 2006 für zehn angestellte Tänzer/innen vier Millionen Kronen (ca. 435.000 Euro) ausgegeben.

Fußnote:

[1] Noch eine schwedische Besonderheit: Die Freien Gruppen haben mit den gewerkschaftlich organisierten Theaterschaffenden einen Kollektivvertrag abgeschlossen und garantieren z.B. eine Mindestgage.

Wichtigste Quellen:

  • Konstnärerna och trygghetssystemen. Betänkande av utredningen om konstnärerna och trygghetssystemen SOU 2003:21, Stockholm, 2003
  • Försäkringarna på arbetsmarknaden enligt lag och kollektivavtal 2006. Svenskt Näringsliv Försäkringsinformation, Stockholm 2006
  • Avtalsförsäkringar. Svenskt Näringsliv Försäkringsinformation, Stockholm 2006
  • Olle Stare, Abteilungsleiter Försäkringskassan (Gespräch am 12. Juni 2006)

Links:

Teateralliansen

Theatercentrum (Verband der Freien Theatergruppen)

Försäkringskassan