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Soziale Absicherung, Schweiz

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(Rechercheprojekt 2006) Durchgeführt von Juliane Alton im Auftrag von Kulturrat Österreich und IG Freie Theaterarbeit.

Die Schweiz gilt als ein Land der niedrigen Sozialstandards. Krankenversicherung ist privat abzuschließen, die obligatorische 2. Säule der Pensionsversicherung für Unselbständige organisieren die ArbeitgeberInnen. Unselbständig erwerbende KünstlerInnen haben in der Arbeitslosenversicherung Vorteile bei der Berechnung der Anwartschaft für Arbeitslosengeld. Für selbständige KünstlerInnen gibt es private Stiftungen, die spezielle Pensionsversicherungen oder Taggeld im Krankheitsfall ermöglichen.

Die Schweiz gilt als ein Land der niedrigen Sozialstandards. Der Trend geht dort jedoch seit Jahren in die Richtung besserer Absicherung. Es gibt nur selbständig und unselbständig Erwerbende. Die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV [1]) gilt für alle Erwerbstätigen ab einem Jahreseinkommen von 8.500 CHF (ca. 5.666 Euro) und ist von Arbeitgeber/innen und -nehmer/innen 50 : 50 zu begleichen. Für unselbständig Erwerbende sind die öffentlich organisierte Berufsunfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung (2%!) ebenfalls obligatorisch, sowie eine 2. Säule der Pensionsversicherung, die bezüglich der Höhe nicht generell festgelegt ist und von den Arbeitgeber/innen organisiert wird.

Krankenversicherung ist für alle verpflichtend, sie muss aber privat organisiert werden. So summieren sich die Sozialversicherungsbeiträge der Unselbständigen auf mindestens 13% (können aber auch wesentlich höher liegen), für Selbständige auf 5,115% bei minimalem Verdienst, im Durchschnitt aber auf 9,5%. Dazu kommen bei allen die Kosten für die private Krankenversicherung.

Für Künstler/innen gibt es spezielle private Stiftungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, dass Künstler/innen eine 2. Säule der Pensionsversicherung und Krankengeld erlangen. So gibt es beispielsweise die Stiftung Taggeldkasse für bildende KünstlerInnen, die den Mitgliedern zweier Berufsverbände offen steht und bei Unfall, Krankheit und im Wochenbett ein Taggeld von derzeit 23 CHF (ca. 15 Euro) ab dem 15. Krankheitstag bezahlt. [2]

Vorteile im öffentlichen System haben unselbständig erwerbende Künstler/innen (im Theater- und Filmbereich) in Bezug auf die Rahmenfristen der Arbeitslosenversicherung. Bei kurzen Anstellungen zählen bis zu 30 Tage doppelt, damit die 12 Beitragsmonate innerhalb von 24 Monaten leichter erreicht werden können.

Fußnoten:

[1] Mit der AHV greifen auch Invaliditätsversicherung und Erwerbsersatz bei Militär- und Zivildienst sowie Mutterschaft

[2] Die Kasse wird von einem Schweizer Versicherungskonzern (Swisslife) administriert. Sie ist als Stiftung auf Dauer angelegt, doch gibt es weder Garantien betreffend die Höhe des Taggelds, noch einen Rechtsanspruch der Künstler/innen. Die Mitgliedschaft in einem der beiden Berufsverbände und entsprechende Beiträge sind Voraussetzung für den Erhalt des Taggelds.

Wichtigste Quellen:

  • Läubli, Hans: Sicherheit im freien Fall, Bern 2005

Links:

Öffentliche Krankenkassen Schweiz

Taggeldkasse bildende KünstlerInnen

Suisseculture Sociale (Tagung 2001)