(1.11.04, Positionspapier)
Das Kulturprogramm ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Kulturpolitik, auf der Rechtsgrundlage des Artikels 151 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. In seiner derzeitigen Fassung ist das Programm wohl kaum in der Lage, die umfangreichen Intentionen des Artikels 151 zu erfüllen.
Mit dem geringen Kulturbudget von 408 Millionen Euro für insgesamt 7 Jahre (2007-2013) sind die Möglichkeiten des Kulturprogramms äußerst beschränkt, zumal daraus auch repräsentative Prestigeprojekte wie die „Kulturhauptstädte“ finanziert werden.
Als Dachverband für über 350 regionale Kulturinitiativen in ganz Österreich ist es uns vor allem ein Anliegen, das Kulturförderprogramm für eine große Anzahl unserer Mitglieder zugänglich zu machen. Dies scheint uns jedoch bei einem vorgeschriebenen Minimum der Höhe der Projektkosten von 60.000 Euro und der Auflage einer 50% Eigenfinanzierung bzw. nationaler Finanzierung nicht gewährleistet zu sein. Dadurch werden von vornherein kleinere und selbst mittlere Einrichtungen benachteiligt. Das europäische Kulturprogramm ist ein Programm für große Institutionen und erreicht mit diesen Auflagen kaum das weite Feld der Kunst- und Kulturschaffenden.
In der Begründung des Vorschlages spricht die EU-Kommission von der Verbesserung und Vereinfachung des Verfahrens und der höheren Transparenz des Programmes. Ob diese Ziele erfüllt werden können, lässt sich aus dem Vorschlag für den Beschluss nicht ersehen. Die Kompliziertheit des Verfahrens und die mangelnde Transparenz waren aber bereits seit dem Programm „Kaleidoskop“ zentrale Kritikpunkte.
Nach wie vor ist die Einreichung aufgrund ihrer Komplexität mit hohen Kosten für die EinreicherInnen verbunden. Dies ist ebenfalls eine Hürde, die große Institutionen leichter meistern können. Ein zweistufiges Verfahren mit einer einfacheren ersten Antragstellung und einer dotierten zweiten, aufwendigen Projektdarstellung würde dieses Problem lösen.
Bezüglich der im Programm definierten Ziele:
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;
- Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen;
- Förderung des interkulturellen Dialogs
ist anzumerken, dass die „Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten“ als Ziel zu kurz greift. Es referiert offensichtlich auf eine der Hauptkompetenzen der EU: die Mobilität. Diese ist aber im kulturellen Kontext als Grundlage für Kooperation und Austausch zu sehen und kann nicht das Ziel einer Kulturpolitik sein.
Hingegen ist die „Förderung des interkulturellen Dialoges“ als kulturpolitische Zielsetzung derart abstrakt gehalten, dass sie tendenziell alles und nichts umfasst.
Äußerst fragwürdig ist der Einsatz von EU-Kulturfördermittel für die in Artikel 11 erwähnten Preise und Stipendien. Nicht nur, dass hier völlige Intransparenz über die Vergabe herrscht, auch regt das posthume Auszeichnen von Projekten nicht andere ProjektträgerInnen zu Internationalen Kooperationsprojekten an. Das Geld ist hier völlig ineffizient eingesetzt.
Erwähnenswert ist auch, dass bei der im ersten Aktionsbereich genannten Förderung von „Kooperationsnetzen“ es laut Anhang darum geht, „diese Initiativen auf eine dauerhafte Basis zu stellen und sie in die finanzielle Unabhängigkeit zu entlassen“. Hierbei handelt es sich um eine von der Verwaltung immer wieder aufgestellte These der „Startförderung“, die mit den realen Gegebenheiten von Kulturnetzwerken nichts zu tun hat. Diese Netzwerke arbeiten nicht im Feld der kommerzialisierten Kulturindustrien und können ihren Aufgaben nur mit öffentlicher Unterstützung leisten, alles andere ist schlicht unrealistisch.