(Pressemitteilung vom 1. 2.2011) Kleine Änderung mit großer Wirkung?
Statement zur feierlichen Eröffnung des Servicezentrums für Sozialversicherungsfragen von Kunstschaffenden am 1.2.2011.
„SVA ist Servicezentrum für KünstlerInnen.“ ‒ Was? Wirklich? Die ganze SVA? Wie soll denn das gehen? Von Verwunderung bis massiver Verärgerung reichen die Reaktionen auf diese Neuigkeit von Seiten der Betroffenen, heißt es doch im seit 1. 1. 2011 gültigen KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz, § 189a:
„Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird für alle Kunstschaffenden, insbesondere für die als KünstlerInnen im Sinne des § 2 Abs. 1 K-SVFG tätigen Personen, ein KünstlerInnen-Servicezentrum (im Folgenden kurz „Servicezentrum“) eingerichtet.“
„Zentrum = zentrale Stelle, Bereich, der in bestimmter Beziehung eine Konzentration aufweist“ ‒ so steht es im Duden, und genau so etwas war auch immer Gegenstand der Gespräche gewesen: Ein One-Stop-Shop sollte kommen, eine zentrale Anlaufstelle für alle Versicherungsangelegenheiten mit geschulten und kompetenten MitarbeiterInnen, die die komplexen wechselnden Versicherungsverhältnisse von KünstlerInnen im Griff haben. Obwohl dieser Gedanke im Gesetzestext eindeutig festgehalten ist, hat die SVA das Servicezentrum bei der SVA nun zur SVA als Servicezentrum umgedeutet. Alle MitarbeiterInnen sollen für alles zuständig sein und alle beraten können. Breite statt Tiefe also, Streuung statt Konzentration.
Die Künstlerinnen und Künstler fühlen sich veräppelt und einigermaßen ratlos ob der Einladung der SVA, am 1. Februar das neue Servicezentrum (bitte was, bitte wo?) zu feiern: Folgen sie ihr, könnte das als Zustimmung zu dem neuen Modell ausgelegt werden – was eine Verkennung der Tatsachen wäre. Folgen sie ihr nicht, könnte es als Kritik am Gesetz interpretiert werden, das mit der Möglichkeit der Ruhendmeldung der künstlerischen Tätigkeit doch eine begrüßenswerte Verbesserung mit sich bringt. Ein Doublebind also, dem man sich möglicherweise nur durch symbolische Handlungen entziehen kann.
Der Kulturrat Österreich wird die Beratungsqualität jedenfalls sehr genau verfolgen und auf der Umsetzung des Gesetzes im Sinne derer bestehen, für die dieses Gesetz gemacht wurde.