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Wo bleibt die neue Künstlerkommissionsverordnung?

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(Offener Brief an Kunstministerin Schmied vom12.6.2008) Die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes ist seit zwei Monaten in Kraft, doch in der Praxis scheitert die Umsetzung an einer fehlenden Verordnung.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schmied!

Seit Mitte April ist die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes in Kraft. Doch nach wie vor ist die Neustrukturierung der Kurien, die über die so genannte „Künstlereigenschaft“ der AntragstellerInnen entscheiden, nicht umgesetzt. Nach wie vor fehlt die notwendige Verordnung zum Gesetz. Wann werden Sie diese Verordnung erlassen? Wann können die Anträge von KünstlerInnen endlich den dem neuen Gesetz entsprechenden Kurien vorgelegt werden?

Bisher gab es fünf Kurien: bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Literatur und eine „allgemeine Kurie für die zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst“. Die so genannte allgemeine Kurie war (und ist bis auf weiteres…) zuständig für KünstlerInnen im Bereich Fotografie, Film, Multimedia, literarische Übersetzung, Tonkunst,… sowie sonstige zeitgenössische künstlerische Praxen, die nicht den vier fachspezifischen Kurien zugeordnet sind.

Dies führte beispielsweise dazu, dass über einen Antrag einer Kamerafrau mitunter lediglich eine Filmschaffende und vier Kurienmitglieder aus komplett anderen künstlerischen Sparten ein Gutachten darüber zu erstellen hatten, ob die vorgelegten künstlerischen Arbeiten Kunst sind oder nicht. Von einer fachkompetenten Beurteilung konnte oftmals keine Rede sein. Ein positives Gutachten der Kurie ist jedoch Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Kommt die Kurie zu einem negativen Ergebnis, erhält die AntragstellerIn keine Förderung der sozialen Absicherung.

Das neue Gesetz sieht eine eigene Kurie für Film- und Multimediakunst vor. Die literarischen ÜbersetzerInnen sind nicht mehr der allgemeinen Kurie, sondern der Literatur zugeordnet. Und statt einer einzigen Berufungskurie für alle künstlerischen Ausdrucksformen ist für jede Kurie eine eigene fachkompetente Berufungskurie vorgesehen. Aber: All diese Veränderungen sind bislang nicht mehr wert als das Papier auf dem sie stehen. Und das ist ebenso geduldig wie die Regelung, dass bis zur Konstituierung der neuen Kurien eben die derzeitigen Kurien ihre Tätigkeit nach dem alten Gesetz fortsetzen. Auf dem neuen Antragsformular des KSVF ist die Neueinteilung der Kurien bereits berücksichtigt. AntragstellerInnen müssen die für sie zuständige Kurie ankreuzen. Doch der KSVF kann die Anträge keinen neuen Kurien vorlegen, weil es diese noch gar nicht gibt oder weil die Sparte, wie im Fall der literarischen ÜbersetzerInnen, in der bestehenden Kurie noch nicht vertreten ist. Damit die neuen Kurien bestellt werden können, braucht es eine neue Künstlerkommissionsverordnung – ein Papier von eineinhalb Seiten, in dem geregelt ist, welche KünstlerInnenvertretungen und Verwertungsgesellschaften Mitglieder in die nun sechs verschiedenen Kurien entsenden. Für die Künstlerkommissionsverordnung sind alleine Sie, Frau Bundesministerin, zuständig.

Der Kulturrat Österreich hat im Zuge der Arbeit an einer Novelle des KSVF-Gesetzes stets auf die Notwendigkeit einer neuen Künstlerkommissionsverordnung hingewiesen und eine Ausarbeitung parallel zur Arbeit an der Gesetzesnovelle gefordert. Nun ist das Gesetz seit zwei Monaten in Kraft, aber die Verordnung fehlt weiterhin.

Wir fordern eine garantierte Umsetzung noch vor dem Sommer und ersuchen um Auskunft:

  • Wie weit ist die Arbeit an der Künstlerkommissionsverordnung fortgeschritten?
  • Wer ist in die Arbeit an der Künstlerkommissionsverordnung involviert? Gibt es eine Arbeitsgruppe und wenn ja, wer gehört dieser an?
  • Warum werden KünstlerInnenvertretungen in diesen Arbeitsprozess nicht eingebunden?
  • Wann wird die neue Künstlerkommissionsverordnung in Kraft treten? Welchen Zeitplan gibt es?

Mit freundlichen Grüßen,

Zuzana Brejcha, Gabi Gerbasits, Sabine Kock, Daniela Koweindl, Brigitte Rapp, Martin Wassermair, Günther Wildner

(Vorstand des Kulturrat Österreich)

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