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Zusammenfassung

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der Studie „Unselbstständig | Selbstständig | Erwerbslos“ zu Problemen von Kunstschaffenden in der sozialen Absicherung aus sozialwissenschaftlicher Sicht (Wien, 2017). (PDF)

Die Studie Unselbstständig, Selbstständig, Erwerbslos besteht aus zwei Teilen: einem juristischen Teil und einem sozialwissenschaftlichen Teil. Letzterer beschäftigt sich mit zentralen Problem- und Konfliktfeldern, mit denen Kunstschaffende im Bereich der auf Arbeitslosigkeit bezogenen sozialen Sicherungssysteme in Österreich konfrontiert sind. Konzipiert als Pilotstudie, wird damit das Anliegen verfolgt, erste Einblicke in besagte Felder zu vermitteln. Methodisch basiert der Studienteil auf einer qualitativ-inhaltsanalytischen Auswertung von acht leitfadengestützten ExpertInneninterviews mit explorativem Charakter. Die Auswahl der Expertinnen konzentrierte sich dabei auf VertreterInnen von zentralen Interessengemeinschaften (IGs) des Kunstfeldes bzw. von relevanten Behörden und Institutionen im Bereich der sozialen Absicherung (AMS, SVA, KSVF, BMASK).

Den theoretischen Ausgangspunkt bildet die Annahme einer fortwirkenden Orientierung des konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaats in Österreich am doppelten gesellschaftlichen Leitbild eines starken Familienernährermodells sowie eines regulierten Normalarbeitsverhältnisses. Eine Abweichung von besagtem Leitbild geht entsprechend mit einem eingeschränkten Zugang zu sozialen Rechten einher. Im Bereich künstlerischer Tätigkeiten ist dieser Umstand insofern von besonderer Relevanz, als diese immer schon von den Normalitätsannahmen abwichen, die mit dem dargelegten Leitbild verbunden sind. Weiter an Brisanz gewann der Umstand durch „zunehmende Prekarisierungstendenzen“, wie sie etwa von der letzten umfassenden Studie zur sozialen Lage von Kunstschaffenden in Österreich im Jahr 2008 attestiert wurden (vgl. Schelepa et al. 2008). Diese Tendenzen verweisen auf eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte wie etwa auf diskontinuierliches und geringes Einkommen, auf mangelhafte erwerbsbiografische Kontinuität und Planbarkeit sowie auf komplizierte und häufig lückenhafte soziale Absicherung.

Vor diesem Hintergrund identifiziert die Studie – mit Blick auf rezente Entwicklungen auf rechtlicher Ebene sowie auf Ebene der Durchführungspraxis – sieben zentrale Problem- und Konfliktfelder im Bereich der auf Arbeitslosigkeit bezogenen sozialen Sicherungssysteme:

(1) Von zentraler Bedeutung ist die Komplexität des Zugangs zu Leistungen des AMS für Personen, die sowohl unselbstständig als auch selbstständig tätig sind, was sich durch die Einführung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und die dadurch bedingte rechtliche Neudefinition von Arbeitslosigkeit 2009 weiter verschärfte.

(2) Ein flankierendes Problem ergibt sich aus einem Lösungsversuch des Gesetzgebers für das dargelegte Grundproblem; namentlich aus der Option, die Selbstständigkeit ruhend zu melden, da sich diese Möglichkeit exklusiv auf künstlerische Tätigkeiten bezieht.

(3) Als drittes Problem lässt sich die Dysfunktionalität der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bestimmen, die aus KünstlerInnenperspektive vor allem aus dem Niveau der Beitragssätze sowie aus der Länge der Bindungsfristen resultiert.

(4) Wer es als KünstlerIn (oder andere/r Neue/r Selbstständige/r) nichtsdestotrotz in den Bezug einer Lohnersatzleistung schafft, ist schließlich mit dem Widerspruch konfrontiert, zwar seine/ihre Tätigkeit etwa im Sinne der Anbahnung neuer Aufträge nicht fortsetzen zu dürfen, zugleich aber alles tun zu müssen, um wieder Arbeit zu finden.

(5) In Kunstsparten, die durch kurzzeitige Anstellungsverhältnisse gekennzeichnet sind, haben darüber hinaus viele das Problem, zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten zu müssen, aufgrund von beschäftigungsbezogenen Diskontinuitäten jedoch kaum die erforderlichen Anwartschaftszeiten erreichen zu können.

(6) Ein weiteres Problem im Lohnersatzleistungsbezug wird im Umstand gesehen, dass die Betreuung durch Team 4, die Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) des AMS für KünstlerInnen, geografisch (auf Wien) und zeitlich (auf zwölf Monate) beschränkt ist.

(7) Ein letztes Konfliktfeld betrifft die Beratung zu den dargestellten Problemen – vor allem sofern diese an der Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Rechtsmaterien angesiedelt sind –, wofür ein Servicezentrum in der SVA etabliert werden hätte sollen, was jedoch in einer als unzulänglich kritisierten Form geschehen ist.

Mit Blick auf mögliche Lösungsansätze für die genannten Probleme lassen sich zwei Ebenen unterscheiden: Auf einer grundlegenden Ebene geht es um die Frage, inwiefern die intendierten Reformen innerhalb des Rahmens, wie er durch die bestehende Sozialversicherungsarchitektur abgesteckt wird, verbleiben bzw. ob sie diesen überschreiten sollen. Auf einer zweiten Ebene geht es alsdann um konkrete Lösungsoptionen für die dargelegten Konflikt- und Problemfelder. Was erstere Ebene anbelangt, plädieren vor allem die InteressenvertreterInnen für ein neues und universelles System sozialer Absicherung, das ausgehend von den Interessen und Bedürfnissen prekär Beschäftigter zu konstruieren wäre. Demgegenüber setzen VertreterInnen der Institutionen stärker auf die Entwicklung von Speziallösungen für den Kunstbereich innerhalb bestehender Systemgrenzen, zumal deren Überschreitung mit einer Reihe von Risiken verbunden sei.

Die konkreten Lösungsoptionen für die dargelegten Konflikt- und Problemfelder lassen sich dabei wie folgt resümieren:

(1) Für das Problem der Komplexität des Zugangs zu Leistungen des AMS für KünstlerInnen wird von manchen auf bestehende Maßnahmen (z. B. die Ruhendmeldung), von anderen auf zusätzliche Maßnahmen (z. B. das Streichen der Pflichtversicherungsklausel nach §12 AlVG) verwiesen.

(2) Was die mit den bestehenden Regelungen der Ruhendmeldung verbundenen Probleme betrifft, sehen mehrere der interviewten ExpertInnen eine Lösung in der Ausdehnung dieser Option auf alle selbstständigen (d.h. auch auf nicht-künstlerische) Tätigkeiten.

(3) Hinsichtlich der mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige verbundenen Probleme wird vor allem seitens der InteressenvertreterInnen auf Maßnahmen wie reduzierte Beiträge oder kürzere Bindungsfristen verwiesen.

(4) Zumindest einen ersten Schritt in Richtung einer Lösung des Problems der Anbahnung neuer Aufträge während des Lohnersatzleistungsbezugs sehen die InteressenvertreterInnen in rechtsverbindlichen Auskünften seitens des AMS.

(5) Für eine Lösung des Problems des Erreichens der erforderlichen Anwartschaftszeiten vor dem Hintergrund der nicht nur in manchen Kunstsparten üblichen Kurzzeitanstellungen wären aus deren Perspektive zudem spezielle Regelungen wie etwa eine Ausweitung der Rahmenfristen zu verankern.

(6) Auf Widerspruch seitens mehrerer VertreterInnen der Institutionen stößt der Vorschlag von InteressenvertreterInnen, zwecks Lösung des dargelegten Problems mit der Betreuung durch Team 4 KünstlerInnenservice ein zeitlich nicht befristetes und bundesweit zugängliches Angebot zu schaffen.

(7) Was schließlich die Umsetzung des Servicezentrums für Kunst- und Kulturschaffende betrifft, wird nicht bloß seitens der InteressenvertreterInnen eine Lösung in der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Einrichtung einer Servicestelle mit entsprechenden Kompetenzen durch die SVA gesehen.

Abschließend zum sozialwissenschaftlichen Teil der Studie werden alsdann auf Basis der Auswertung der ExpertInneninterviews einige Überlegungen zur Umsetzung der skizzierten Lösungsansätze angestellt. Hier geht es insbesondere – wie unter anderem anhand des Beispiels der 2009 eingesetzten Interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAG) zur sozialen Lage von Kunstschaffenden ausgeführt wird – um institutionelle Handlungsvoraussetzungen im Sinne von Vernetzungen zwischen unterschiedlichen Stakeholdern im Feld. Darauf aufbauend wird schließlich der Argumentationsgang mit Blick auf das einleitend artikulierte Erkenntnisinteresse resümiert. Dabei bestätigt wird die Annahme, dass die wesentlichen Probleme der sozialen Absicherung von Kunstschaffenden unmittelbar mit der konservativ-korporatistischen Orientierung des österreichischen Sozialstaats am doppelten Leitbild eines starken Familienernährermodells und eines regulierten Normalarbeitsverhältnisses zusammenhängen. Die im Kunstfeld mit seinen komplexen Erwerbsverläufen zwischen Selbstständigkeit, Unselbstständigkeit und Erwerbslosigkeit evidente ,Abweichung‘ von der hier unterstellten ,Normalität‘ impliziert für die Betroffenen nämlich einen eingeschränkten Zugang zu sozialen Rechten. Die Folgen sind, wie die Studie zur sozialen Lage gezeigt hat, eine lediglich lückenhafte Absicherung gegenüber sozialen Risiken wie dem der Arbeitslosigkeit sowie eine erhöhte Gefahr der Verarmung und sozialen Ausgrenzung.

Die zuletzt umgesetzten bzw. aktuell diskutierten Ansätze zur Bearbeitung der dargestellten Problem- und Konfliktfelder zielen auf eine Abmilderung der skizzierten Auswirkungen. Der zentrale Vorteil dieser Ansätze besteht darin, dass sie ,systemimmanent‘ umsetzbar sind und das Auftreten nichtintendierter Folgeprobleme reduzieren. Die mit ihnen verbundenen Nachteile liegen indes darin, dass die zugrundeliegenden Ursachen weitgehend unangetastet bleiben.

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