(Pressemitteilung vom 28.1.05) Die mit Jahresbeginn 2005 beschlossene Zuschusserhöhung zum Pensionsversicherungsbeitrag für KünstlerInnen spottet jeder Kritik.
Die Gelegenheit, endlich spürbare Verbesserungsmaßnahmen in der sozialen Absicherung von Kunstschaffenden zu setzen, hat Staatssekretär Morak auch diesmal verpasst. Zwar wurde der maximal mögliche Zuschuss von 872 Euro jährlich auf nunmehr 1026 Euro erhöht, doch gerade jene KünstlerInnen mit den geringsten Einkommen werden von dieser Zuschusserhöhung keinen Cent sehen!
Schon bislang konnten 14,5 % der zuschussberechtigten KünstlerInnen den Zuschuss in voller Höhe nicht in Anspruch nehmen. Ihr Pensionsversicherungsbeitrag ist nämlich so gering, dass er unter dem maximal möglichen Zuschuss liegt. Der Zuschuss kann in diesem Fall aber nach wie vor nicht für Kranken- und Unfallversicherung verwendet werden, er ist auf die Pensionsversicherung beschränkt. Nach wie vor gilt eine Mindesteinkommensgrenze als Anspruchsvoraussetzungen. KünstlerInnen, die weniger verdienen, erhalten auch keinen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag. Nach wie vor ist eine nach fragwürdigen Kriterien bewertete „künstlerische Qualität“ entscheidend für die Gewährung eines Zuschusses und nicht die grundsätzliche Förderung der sozialen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden das Ziel.
Der Kulturrat Österreich hält an der Grundsatzkritik gegenüber dem bestehenden Zuschussmodell fest und fordert Maßnahmen zur Schaffung einer sozialen Absicherung, die die prekäre Arbeitssituation – nicht nur ! – von Kunst- und Kulturschaffenden anerkennt.