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2. Arbeitslosenversicherung

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(Beiträge zu: 42 Monate IMAG, eine Bilanz. Dezember 2012)

Der Beginn der Arbeit des Kulturrat Österreich am Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) war bestimmt vom Abarbeiten an einer Gesetzesnovelle, die massive Verschlechterungen zum Status quo zu bringen drohte. Zudem wurde mit der AlVG-Novelle 2007 (in Kraft seit 1.1.2008 bzw. 2009) versucht, vorangegangene bürokratische Verschlechterungen zu legalisieren. Parallel dazu implodierte mit dieser AlVG-Novelle ein jahrelanges Hintennach-Arbeiten am Status der (Teil-) Selbstständigen am AMS, insbesondere der KünstlerInnen, für die es jahrelang Sonderregelungen oder auch -vereinbarungen gab, die nach und nach weg bröckelten: Der Großteil der praktischen Regeln, sowohl bzgl. Zuverdienst zum Arbeitslosengeld (ALG) als auch bzgl. der „Betreuung“ der KünstlerInnen im Rahmen des AMS, war mit 1.1.2009 de facto gegenstandslos ‐ ein Resultat nicht nur der AlVG-Novelle 2007, sondern auch des Neufassens diverser (insbesondere einer) Betreuungsrichtlinien am AMS. Und da ist noch nicht die Rede von der generellen Schlechterstellung der ArbeitslosengeldbezieherInnen. Für Personen mit sozialversicherungsrechtlich unterschiedlichen Tätigkeiten hat die Novelle in Bezug auf den Anspruch auf ALG neue Probleme geschaffen …

Grundproblematik

Der Ruf nach einer sozialen Besser- oder Gleichstellung von Neuen Selbstständigen (insbesondere Einpersonenunternehmen) mit Angestellten führte 2007 zur – mangels einer selbstorganisierten Interessenvertretung der Betroffenen zwischen WK (pro) und AK (contra) ausverhandelten – Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Das Ergebnis: eine Option, die kaum jemandem nutzt, sondern im Gegenteil systemische Unvereinbarkeiten für diejenigen offenbart, die sowohl selbstständig, als auch unselbstständig tätig sind. Neue Selbstständige sind immer die Anderen – auf der einen Seite Teil des Gegenstücks zu ArbeitnehmerInnen (AK), auf der anderen eine billige Form von ArbeitnehmerInnen (WK). KünstlerInnen stellen zur Problematik systemischer Unvereinbarkeit ihrer häufig wechselnden, teils selbstständigen, teils angestellten Arbeitsverhältnisse praktisch ein Problem dar, weil sie aufgrund ihrer Arbeitsmarktsituation nicht in das Schema der vorgesehen Teilung in ArbeitgeberInnen und Angestellte passen. Verbunden mit dem Wunsch, nicht noch mehr Leute in die Neue Selbstständigkeit zu drängen (respektive eine arbeitsrechtliche wie subventionstechnische Klärung in Richtung rechtssicherer Arbeitsverhältnisse mit sozialer Absicherung herbeizuführen), war so eine denkbar schlechte Ausgangslage für das Neuaushandeln von zumindest Grundregeln für den Umgang des AMS mit selbstständigen Zuverdiensten vorhanden. Ein Anfang war, wie so oft in vergleichbaren Fällen, die Bewusstmachung der strukturellen Faktoren – gegen die „Einzelfallisierung“.

Informationsarbeit

Wenn auch die Auseinandersetzung des Kulturrat Österreich mit einem theoretisch weit gespannten Bogen zur Neufassung des Begriffs „Arbeit“ begann (State of the Art. Symposium und Materialien zu Arbeit in Kunst, Kultur und Medien, 2008), dominierte sehr schnell die praktische Auseinandersetzung mit Informationsflüssen und dem (mittlerweile durchaus erfolgreichen) Versuch, die beteiligten Institutionen (AMS, SVA, BMASK) zu einer Aushandlung zusammen zu bringen. Das Credo „Notwendig sind zuvorderst schnelle, aber kleine Krisenbereinigungsmaßnahmen, insgesamt jedoch jedenfalls eine grundlegende Systemänderung“ bestimmt nach wie vor die Handlung – und auch vier Jahre später liegt die Betonung und Notwendigkeit der Arbeit noch auf dem ersten Punkt.

Die IMAG zum Thema war zwar eine der ersten eingerichteten Arbeitsgruppen zu einem Sachthema, aber auch als erste wieder vorbei: Da im Bereich des AlVG bzw. des Kontexts AMS keine in irgendeiner Form relevanten Veränderungen in den Horizont der realpolitischen Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppen möglich schien, wurde diese IMAG bereits 2009 für beendet erklärt.

Um zumindest die praktische Umsetzung im Bereich zu verbessern und dabei gleichzeitig Aufklärungsarbeit für Betroffene wie für MitarbeiterInnen des AMS zu leisten, erschien Anfang 2010 schließlich die erste Ausgabe einer Infobroschüre zum Thema, herausgegeben vom Kulturrat Österreich. Der Infoteil wurde vom bm:ask auf Richtigkeit geprüft und basiert auf den Antworten der für das Thema AMS und Zuverdienst zuständigen BeamtInnen. Diese Ergebnisse unter den Kunst- und Kulturschaffenden, aber auch innerhalb des AMS zu verbreiten, war in der Folge eines der Ziele der Infotouren des Kulturrat Österreich. Zwei Ausgaben später (Nr. 3 erschien im Februar 2012) und im Anschluss an die zweite Serie von Infoveranstaltungen kann festgehalten werden: Wenn auch – nicht konsequent gestellte – einfache Testfragen an die Vortragenden aus dem AMS nicht immer schnell und kaum identisch beantwortet werden konnten, waren die grundlegenden Auskünfte zum Sachverhalt doch bereits überraschend kongruent mit den Grundsätzen der dargestellten und sozusagen mit „dem Dach“ ausgehandelten Regelungen. In der Praxis bleibt aber noch einiges zu tun, um so mehr, als der Status quo nicht so sehr tatsächlichen Verbesserungen entspricht, sondern mit dem Fokus verhandelt wurde, nachvollziehbare und planbare Antworten auf unterschiedliche Probleme zu bekommen.

Abseits dieser eng fokussierten Informationen ist gerade das „Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose“ (Hgin.: Aktive Arbeitslose) erschienen, das allen AMS-Betroffenen wärmstens ans Herz gelegt sei: ein Beleg nicht nur für die Notwendigkeit der Selbstorganisation der Erwerbslosen, sondern auch für die Arbeit an einer zumindest menschenrechtskonformen Betreuung am AMS, sowie ein Signal an die Politik, Erwerbsloseninitiativen endlich ernst zu nehmen – sowohl finanziell als auch als VerhandlungspartnerInnen!

Einschub: Neue AlVG-Novellen

Auf politischer Ebene hat sich dagegen gar nichts getan: Alle Initiativen zur besseren Absicherung und Behandlung von Erwerbslosen am AMS liefen ins Leere. Im Gegenteil standen und stehen weit reichende Änderungen am Programm, die das AMS weiter in Richtung einer zentralen Schaltstelle sozialer Kontrolle führen. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Der so genannte MigrantInnenindex (die Erfassung aller ArbeitslosengeldbezieherInnen nach StaatsbürgerInnenschafts-Geschichte bis in die Elterngeneration), die einzuführende Auflösungsabgabe (ein von DienstgeberInnen bei (einvernehmlichen) Kündigungen zu bezahlender Betrag, der als „Nebeneffekt“ insbesondere Arbeitsfelder mit in der Regel kurzen Dienstverhältnissen trifft, beispielsweise Kunst/Kultur/Medien treffen) und insbesondere die geplante Überführung der InvaliditätspensionistInnen in die Betreuung durch das AMS ziehen dramatische soziale und individuell-ökonomische Folgen nach sich.

Ausblick: Nächste Baustellen

Nach der Einführung der Ruhendmeldung für selbstständige künstlerische Tätigkeiten (bzw. damit auch der zugrundeliegenden Pflichtversicherung als Ausschlusskriterium für einen möglichen Bezug von Arbeitslosengeld) als kleines „Gesetzes-Plus“ war die von allen Beteiligten getragene Vision im Prozess interministerieller Arbeitsgruppen eine Ausdehnung dieses Instruments auf alle neuen selbstständigen Tätigkeiten – doch davon ist die politische Realität weit entfernt. Außerdem steht eine Lösung für die im AlVG systemische Unvereinbarkeit hinsichtlich des Zusammendenkens von Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit als Auszuhandelndes an: Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, ist es gesetzlich notwendig, initiativ zu werden und alles zu unternehmen, um eine Arbeit zu finden. Alle individuellen Anstrengungen, um selbstständig tätig Erwerbsmöglichkeiten zu finden, sind aber qua SVA-Logik selbstständige Tätigkeiten und widersprechen dem Status der Arbeitslosigkeit.

Die Unterscheidung in vorübergehende (zeitlich abgrenzbare) und durchgehende (nachhaltige) Selbstständigkeit wird faktisch am AMS zusehends Richtung Letzterer verschoben, Einzelheiten sind weiterhin ein derart komplexer Verhandlungsgegenstand, dass es selbst in internen ExpertInnengesprächen oft grundlegender Aufarbeitungen der komplexen Sachlagen bedarf, bis eine inhaltliche bzw. kulturpolitische Diskussion beginnen kann. Akut notwendig sind hier Vereinfachungen, beispielsweise über die Etablierung eines neuartigen Selbstständigkeits-Begriffs am AMS – schließlich kann ein gesetzlicher Zustand, den selbst ExpertInnen nicht ad hoc erläutern können, keine Grundlage für ein System sozialer Absicherung sein. Wir bleiben dran.


Da der Prozess interministerieller Arbeit im Themenkomplex ALVG/AMS bereits 2009 abgebrochen wurde, enthält der folgende Forderungskatalog des Kulturrats in diesem Bereich mehrheitlich grundlegende, auf ein systemisches Umdenken gerichtete Forderungen, da ein konkreter Aushandlungsprozess bzw. eine Verbesserung politischer Inhalte in der Legislaturperiode mangels politischer Perspektiven unterblieben ist.


Maßnahmenkatalog Kulturrat Österreich

zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung
(kommentierte Fassung, Stand Mai 2010)

Existenzsichernde Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung!
Signifikante Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld. Besser: Einführung einer Mindesthöhe von allen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z. B. analog zur Ausgleichszulagenregelung für Pensionsleistungen).

Signifikante Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs!

Automatisierte Erhöhung der Notstandshilfe!

Anerkennung von Ansprüchen der Einzelnen!
Streichung der Bemessung anhand des Haushaltseinkommens (auch bei Rechtsanspruch auf Unterhalt).

Verkürzung der derzeit geltenden Anwartszeiten!
In Berufen, in denen befristete Beschäftigungen üblich sind, sollen die ersten 32 Tage einer höchstens auf 12 Monate befristeten Beschäftigung für den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung doppelt gelten. Die Liste der Berufe soll per ministerieller Verordnung festgelegt werden.

Änderung der Definition von Arbeitslosigkeit!
Die derzeitige Definition von Arbeitslosigkeit (u. a. keine Pflichtversicherung) ist im Sinne einer sozialen Absicherung nicht zielführend und muss entsprechend geändert werden. Es braucht Kompatibilitätsmodi für Personen mit selbstständigem und unselbstständigem Einkommen.

Freibetrag bei Rückforderungen!
Bei Rückforderungen des Arbeitslosengeldbezugs durch das AMS aufgrund von Überschreiten der Zuverdienstgrenze soll zumindest ein Freibetrag in ebendieser Höhe gelten, sodass maximal der über diesem Betrag liegende Zuverdienst zurückgefordert werden kann.

Grundsätzliche Streichung von Sanktionen!
Arbeitslosengeldleistung und -beratung sind Versicherungsleistungen, die im Sinne der Versichertengemeinschaft an Freiwilligkeit gebunden sein müssen. Transitarbeitsplätze, Bewerbungstrainings, Arbeitstrainings mit aufsuchender Betreuung usw. müssen freiwillig wahrzunehmende Angebote sein. Ihr im Arbeitslosenversicherungsgesetz festgeschriebener Charakter als regulärer Arbeitsplatz ist zu streichen.

Neugestaltung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung!
Die 8-Jahres-Frist für die bindende Entscheidung für oder gegen die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Selbstständigen muss fallen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige muss leistbar werden.

Berufsspezifische Beratung am AMS!
Bundesweite Beratung von arbeitslosen KünstlerInnen: Mittelfristig sind zumindest FachreferentInnen in allen Bundesländern vorzusehen. Die KünstlerInnenbetreuung des AMS muss für erwerbslose KünstlerInnen zeitlich unbegrenzt offen bleiben: zumindest zielführende Ausnahmeregelungen zum Weiterverbleib in der Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) Team 4 KünstlerInnenservice.

Rechtsverbindliche Auskünfte am AMS!
Einrichtung von kompetenten Informationseinrichtungen in allen AMS-Geschäftsstellen, die unabhängig von der unmittelbaren Betreuung rechtsverbindliche Auskünfte geben!

Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt!
Ausnahme aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für alle, die in Österreich leben oder ein aufrechtes Visum besitzen.

Datenschutz!
Einschränkung der zu sammelnden Daten durch das AMS. Strikte Regelung für die Weitergabe von AMS-Daten an Dritte (einschließlich einer effizienten Kontrolle insbesondere gegen Datenhandel und Datenversorgung von ArbeitgeberInnen ohne Zustimmung der Arbeitslosen im Einzelfall).

Grundeinkommen für alle!
Ziel muss Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit sein. Wir schließen uns dem visionären Lösungsvorschlag vieler KünstlerInnen an und sprechen uns für ein bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen für alle aus.


Was ist hinsichtlich Verbesserung der sozialen Lage passiert?

  • Initiierung und laufender Prozess der Aushandlung zwischen SVA, AMS und bm:ask, unter Beteiligung des Kulturrat Österreich. Konkretes Resultat: die Broschüre „Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos“ des Kulturrat Österreich, derzeit als dritte Ausgabe (Feb. 2012) erhältlich und online zugänglich.
  • Einführung der Option Ruhendmeldung für künstlerische selbstständige Tätigkeit, allerdings in einer Minimalvariante. Außerdem: aktuelle praktische Verbesserungen, deren Implikationen und praktische Hilfestellungen erst geklärt werden müssen.