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7. „Frauen [1] in der Kunst“ – feministische Kulturpolitik

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(Beiträge zu: 42 Monate IMAG, eine Bilanz. Dezember 2012)

Frauen haben es in Kunst und Kultur nicht leichter als in anderen Gesellschaftsbereichen.

KünstlerInnen wollen das Faktum einer Diskriminierung selbst oft zuletzt wahrhaben, da der hohe Grad an Selbstbestimmung bzw. Selbstverwirklichung besonders in jüngeren Jahren den Blick von strukturellen Hemmnissen ablenkt, z.B. von der für Frauen generell vorhandenen ‚gläsernen Decke’. Davon wissen verschiedene Frauenförderprogramme oder -versuche ein Lied zu singen. Wie Daniela Koweindl und Barbara Klein konstatiert haben, verdienen Frauen „mit künstlerischer Arbeit 36 Prozent weniger als ihre Kollegen. Sie verfügen bis zu fünfzig Prozent seltener über eine langfristige Zusammenarbeit mit Vermarkter*innen (je nach Sparte: Galerien, Verlage, Agenturen etc.) und sind deutlich öfter einer hohen Belastung ausgesetzt“ (Klein, Koweindl 2009).

Frauen, eine Querschnittmaterie?!

Die IMAG widmete dem Thema „Frauen in der Kunst“ bis dato 1,5 Sitzungen (eine ganze am 10.09.2009 und eine halbe am 23.02.2010, die zweite Hälfte war der Kunstförderung gewidmet) und erklärte es sodann – trotz vieler offener Fragen, Anliegen und Forderungen (jedenfalls seitens der IGs) – unter dem Vorwand der Effizienz zu einer alles Weitere begleitenden Querschnittmaterie:

Querschnittsthemen haben ja den Vorteil, quasi immer mit auf der Tagesordnung zu stehen, indem sie jedes andere Thema begleiten. Symbolisch fand diese Einschätzung ihren Ausdruck in der letzten Resumée-Sitzung zu Themen der IMAG am 8. März 2012: Auf der Tagesordnung standen Zwischenberichte zu sieben der acht Themen – die einzige Auslassung: feministische Kulturpolitik. Diese war nur insofern Thema, als das Datum als internationaler Frauenkampftag hervorgehoben wurde – Verbesserungen oder Maßnahmen im Bereich wurden nicht thematisiert respektive im Bereich Kunstförderung subsumiert.

Sogar das gern den Frauen umgehängte Thema Kinderbetreuung wurde schnell abgewunken, etwa im Bereich von Auslandsstipendien: Sie werde ohnedies nicht in Anspruch genommen, war das altbekannte Verdrängungsargument, das in Wirklichkeit auf strukturelle Mängel des Angebots verweist, und nicht auf fehlenden Bedarf.

Getroffene Maßnahmen

Gender Mainstreaming: Mit vielen Lücken, aber in einzelnen Feldern sehr wohl effizient, ist seit der Bestellung von Claudia Schmied zur Bundesministerin das Kriterium Geschlecht ein wichtiges in der Zusammensetzung von Fachbeiräten und Jurys im unmittelbaren Entscheidungsbereich der Sektion Kunst. In der Umsetzung bleibt das Thema aber auf der Ebene der personellen Gender-Balance inklusive dem häufigen Hinweis auf jene wenigen Sektoren, in denen Frauen quantitativ in der Mehrheit sind. Die Öffentlichkeit wurde mit diesen Anliegen kaum gesucht, weder thematisch noch in der Ausdehnung der Maßnahmen etwa auf allgemeine Kunstpreise. Die Aktivitäten des bm:ukk beschränkten sich auf die Förderung von Funktionseliten, indem einige Führungspositionen mit Frauen besetzt wurden.

So werden einige wenige Individualkarrieren befördert, während der Großteil der Künstlerinnen in Österreich weiterhin trotz hoher Qualifikation und Anerkennung systematisch an den Rand des Kunstbetriebs gedrängt wird. Die im Kulturbereich flächendeckende Erhebung von gegenderten Daten – der erste Schritt des Gender Mainstreaming als Grundlage für weitere politische Entscheidungen – ist noch nicht gelungen.

Ein besonderes Format bot das bm:ukk für Frauen in der Kunst einmalig im Oktober 2012 an: ein Speed Dating für ausgewählte Komponistinnen und Veranstalter (sic!), auch als Netzwerk_Initiative zur Förderung von Komponistinnen angepriesen. „Das Format versteht sich als Pilotprojekt und ist Teil einer Reihe von Programmen, die für den Förderungsbereich ausgearbeitet wurden, um eine gender-gerechte Verteilung der Kunstförderungsmittel zu erreichen“.

Als „umfassendste“ Maßnahme im Feld feministischer Kulturpolitik ist die Einführung eines Mentoringprogramms für Künstlerinnen zu nennen. Die Pilotphase des Programms wurde 2011 ohne Bezahlung durchgeführt – trotz mehrmaliger Forderungen der IGs nach adäquater Honorierung jedenfalls der Mentorinnen, da auch quasi etablierte Frauen im Kunstbetrieb nicht zwingend mit hohem Einkommen gesegnet sind. Das Mentoringprogramm wurde 2012 „aufgrund der exzellenten Evaluierungsergebnisse weitergeführt und inhaltlich fortentwickelt“. In seiner aktuellen Kleinheit ist es jedoch bestenfalls als Unterstützung für die wenigen Teilnehmenden zu sehen und kaum als wirksames strukturelles Moment für die Verbesserung der Karriereverläufe – geschweige denn der sozialen Lage von KünstlerInnen.

Was wäre zu tun?

Konkret offen sind etwa weitere Schritte zur Implementierung eines Gender Budgeting. Bereits der erste Schritt, das Erheben geschlechtsspezifischer Budgetdaten, wurde bislang nicht in allen Sektoren realisiert. Wie sollen ohne diese Grundlage die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Budgetentscheidungen erhoben werden? Oder in der Folge gar (gegen-) steuernde Maßnahmen ergriffen werden?

Die Transparenz von Entscheidungsprozessen, die Begründung von Förderentscheidungen ist prinzipiell eine zentrale Maßnahme, wenn es um die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in der Kunstförderung geht. Relevante Erfahrungen und konkrete Forderungen seitens der Künstlerinnen und Kulturschaffenden gibt es genug – einige davon sind weiter unten aufgeführt –, näher darauf eingegangen wurde in der IMAG bisher nicht.

Die vom Ministerium geleisteten Maßnahmen wirken vor dem Hintergrund notwendiger struktureller Lösungen kleinteilig und bleiben trotz der Formulierung engagierter Positionen insgesamt systemerhaltend.

Zentrale Forderungen:

  • Offensive Förderung von feministischen Projekten und Strukturen sowie Vernetzungsaktivitäten kunst- und kulturschaffender Frauen durch die öffentliche Hand.
  • Gleichberechtigte Vergabe von Fördermitteln an Frauen und Männer: Die Vergabe von öffentlichen Förderungen an KünstlerInnen und Organisationen ist an Gender-Kriterien zu binden. Die Förderrichtlinien sind in Zusammenarbeit mit Frauennetzwerken und Interessenvertretungen zu erstellen.
  • Weiters schließen wir uns dem ausführlichen Forderungskatalog der österreichweiten „Vernetzung Frauen in Kunst und Kultur“ (2006) sowie jenem des Frauenvolksbegehrens (1997) an.


Literatur:

  • Klein, Barbara; Koweindl, Daniela: „Täglich grüßt das Murmeltier. Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll an der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen arbeiten. Nur ändern soll sich nichts“. In: an.schläge Dezember/ Jänner 2009.
  • Wischer, Miriam (2013): „Kollektiv zwischen Schöpfung und Erschöpfung. Frauen gemeinsam sind stark, aber was stärkt Frauen?“ In: Prekarität und Freiheit? Feministische Wissenschaft, Kulturkritik und Selbstorganisation. Hg. von Fink, Dagmar; et al. Münster: Westfälisches Dampfboot
  • gender et alia: Dagmar Fink, Susanne Lummerding, Katja Wiederspahn (2013). „Kollektiv wie auch kollektive Praxis im kollektiven Arbeiten kontinuierlich neu zu re-artikulieren: eine Herausforderung“. In: Ebd.

Anmerkung:

[1] Zur geschlechterreflexiven Schreibweise bzw. Bezeichnung: Bei der Formulierung „Frauen“ handelt es sich um eine unbestimmte Gruppe, die weder durch einen Katalog von Eigenschaften noch durch ästhetische oder soziale Praxen eingrenzbar wäre. Es sind Personen, für deren Auffassung ihres körperlichen und sozialen Seins der Ausdruck Frau auf die eine oder andere Weise, mitunter auch als Leerstelle, bedeutsam ist (Wischer 2013). Ein * zwischen Wortstamm und Endung soll die Vielfalt der betreffenden/betroffenen Gender hervorheben.
Ein Unterstrich markiert eine Leerstelle in der Bezeichnungspraxis und verweist zugleich auf Möglichkeiten. Darüber hinaus stellt er Verbindungen her, wo Gegensätze gedacht werden (vgl. gender et alia 2013).


Gemeinsame Forderungen kulturschaffender Frauen in Österreich

16. Oktober 2006

Frauen in Kunst und Kultur
Österreichweite Vernetzung

www.frauenkultur.at

In der österreichischen Kunst- und Kulturszene können Frauen noch immer nicht den Platz einnehmen, der ihnen gebührt. Die Arbeit von Künstlerinnen und Kulturarbeiterinnen findet weder die entsprechende Beachtung noch die adäquate monetäre Abgeltung. Nach wie vor finden sich zu wenige Frauen in Führungspositionen kultureller Einrichtungen.

Ziel der Kulturpolitik muss die Herstellung von reeller Gleichstellung in allen Bereichen und Symmetrie auf allen Ebenen des künstlerischen und kulturellen Lebens sein. Dazu gehört die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, des Alters, der sexuellen Orientierung, der sozialen Herkunft und Lebenszusammenhänge, der StaatsbürgerInnenschaft, des migrantischen Hintergrunds, der Konfession und individueller Beeinträchtigungen.

Es bedarf der Frauenförderung, der Unterstützung frauenspezifischer Aktivitäten und der Etablierung von Gender Mainstreaming im Kunst- und Kulturbereich. PolitikerInnen, BeamtInnen und MitarbeiterInnen aller Gebietskörperschaften (von Bund, Ländern und Gemeinden) und von deren ausgegliederten Einrichtungen sind aufgefordert, in Österreich und auf internationaler Ebene aktiv zu werden. Gender-Kompetenz der durchführenden Personen ist dafür eine unabdingbare Qualifikation. Die folgenden Forderungen beziehen sich im Speziellen auf den Kontext von Frauen im Kunst- und Kulturbereich und verstehen sich als Ergänzung zu anderen feministischen und antidiskriminatorischen Positionen.

Kunst und Kultur müssen generell verstärkt als gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden. Nur die ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand kann die Entfaltung vorhandener Potentiale der Kulturschaffenden in Österreich – insbesondere der Frauen – gewährleisten.

Förderungen

Um eine gleichberechtigte Vergabe von Fördermitteln an Frauen und Männer zu erreichen, sind künstlerische und kulturelle Aktivitäten von Frauen verstärkt durch die öffentliche Hand zu fördern. Die Vergabe von öffentlichen Förderungen an KünstlerInnen und Organisationen ist an Gender-Kriterien zu binden. Die Förderrichtlinien sind in Zusammenarbeit mit Frauennetzwerken und Interessenvertretungen zu erstellen.

Förderberichte

Berichte der FördergeberInnen sind zu gendern, die laufende Entwicklung ist öffentlich darzustellen (z.B. im Kunstbericht). In diesem Sinne ist auch die Erfassung relevanter Daten durch die FördernehmerInnen notwendig.

Parität

Alle Gremien (Jurys, Beiräte etc.) sind geschlechterparitätisch zu besetzen. Fach- und Gender-Kompetenz sind Qualifikationserfordernis. Ziel ist, Preise, Stipendien und Fördermittel gender-gerecht zu vergeben. Das umfasst sowohl die inhaltliche als auch die personelle Dimension.

Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand

In Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, auch in ausgegliederten oder im öffentlichen Eigentum stehenden Institutionen, ist gender-gerechtes Management zu etablieren. Für alle Stellen gilt Ausschreibungspflicht. Mindestens 50% der Führungspositionen sowohl im künstlerischen wie im so genannten kaufmännischen Bereich sind mit Frauen zu besetzen.

Existenzsicherung

Auch künstlerische und kulturelle Arbeit muss mit Existenzsicherung verbunden sein. Für selbstständig tätige KünstlerInnen sind Sofortmaßnahmen zur Reform des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes umzusetzen. Die Entwicklung und Umsetzung von Modellen der Existenzsicherung insbesondere für prekär Beschäftigte ist zu fördern. Existenzsicherung muss auch unabhängig von Erwerbsarbeit gewährleistet sein – ohne Bedingungen und für alle.

Freiheit der Kunst

Auch Kunst- und Kulturschaffende ohne EU- oder EWR-Pass müssen in Österreich auf Dauer leben und arbeiten können. Die Niederlassungsbewilligung für KünstlerInnen sowie für WissenschaftlerInnen ist durch das Fremdenrechtspaket 2006 abgeschafft worden. Dies ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufsgruppen. Zudem stellt diese Einschränkung einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Kunst bzw. der Wissenschaft dar.

Aus- und Weiterbildung

Gender-Kriterien und -Inhalte müssen verpflichtender Bestandteil aller Bildungswege sein. Aus- und Weiterbildung im Kulturbereich müssen durch Fördermodelle der öffentlichen Hand für Angehörige aller gesellschaftlichen Gruppen zugänglich und leistbar werden. Die Studiengebühren an Universitäten und Fachhochschulen sind abzuschaffen.

Vernetzung

Vernetzungsaktivitäten kulturschaffender Frauen sind von der öffentlichen Hand offensiv zu fördern. Die Schaffung von Netzwerken ist notwendig, um eine Symmetrie der Geschlechter Wirklichkeit werden zu lassen.
Vernetzung verleiht der kulturpolitischen Arbeit von Frauen das nötige Gewicht, ermöglicht Ermächtigung und Austausch. Es bedarf einer starken bundesweiten Interessenvertretung der kunst- und kulturschaffenden Frauen, die öffentlich finanziert werden muss.

Wir fordern die Umsetzung des von über 600.000 Personen unterstützten Frauen-volksbegehrens.

Unterstützt von:
a room of ones own, AKKU, Alumni KulturOrganisation, AmaZone – Mädchenzentrum, ARGE-granit, ARGEkultur Gelände Salzburg, Autonomes FRAUENzentrum, BAODO, ConCult_Plattform für zg.K &Kvm, Culture2Culture, die hybriden, eipcp, FEMAIL FrauenInformationszentrum Vorarlberg e.V., fiber. werkstoff für feminismus & popkultur, frauenfakten, Frauengetriebe, FrauenNetworkKulturManagement, Frauentreff Rohrbach – Interessensverband Frauenkultur, FRAUENZIRKEL AUSTRIA, Grüne Frauen Linz, IG BILDENDE KUNST, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, IG Kultur Vorarlberg, INSEL, Mädchen- und Frauenzentrum, Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft, Jüdisches Museum Hohenems, KosmosTheater, Kulturinitiative FEUERWERK, Kunst im Keller (KiK), kunst u. kultur raab, Kunsthaus Köln, Kunsthaus Nexus – Zentrum Zeitgenössischer Musik, KUPF – Kulturplattform O, LTNC, MEDEA, medienzentrum von wienxtra, Melos Art Ensemble, NPO-Institut, OBCZ (official Bookcrossing Zone) Lady style, ProgrammKino Wels, Radio FRO 105.0 MHz, Raumwerk, Rosangela Scheithauer,  Social Impact, Tanzufer, TEAM TEICHENBERG, Theater am Saumarkt, theaternyx, TKI Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol, Transmitter, Treffpunkt Georgia, Verein FIFTITU%, Verein Ketani für Sinti und Roma Linz, Verein Ketani für Sinti und Roma, Verein MIRIAM, Viertelforum Kultur- und Bildungswerkstätte im Jüdischen Viertel, Werkstatt Frieden & Solidarität, Wodka für die Königin, www.neuezeitung.com


Das Frauenvolksbegehren (1997)

Die Unterzeichnerinnen des Frauenvolksbegehrens fordern den Beschluss folgender bundesgesetzlicher Maßnahmen: Die Gleichstellung von Mann und Frau ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven, umfassenden Abbau der Benachteiligung von Frauen. Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche Maßnahmen herzustellen:

  1. Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
  2. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von 15.000 Schilling brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepasst wird, zu sichern.
  3. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
  4. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
  5. Die Gleichstellung der Frauen muss auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
  6. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger, qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
  7. Zwei Jahre Karenzgeld für AlleinerzieherInnen.
  8. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.
  9. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
  10. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e LebenspartnerIn nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
  11. Keine weitere Anhebung des Pensionseintrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.
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