(aus: Materialien zum Symposium State of the Art, Dezember 2008) Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit
Die Arbeits-Rahmenbedingungen im Feld von Kunst, Kultur und Medien in Österreich sind grundlegend problematisch und verschärfen sich von Jahr zu Jahr. Die Organisation eines diskontinuierlichen Einkommens und/oder Erwerbslebens in einer gesellschaftlichen Struktur, die auf starren Grenzen zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen aufbaut, ergibt für das gesamte Segment eine Situation, die dringend verbessert werden muss. Diese problematische Gesamtsituation wird verschärft durch ein System von Subventionen/Förderungen/Transferleistungen mit unterschiedlichen, sich großteils ausschließenden Rahmenvorgaben und punktuell bestehenden arbeitsrechtlichen Standards, die zwar formal gelten, in der Praxis des Arbeitsmarktes aber kaum zur Anwendung kommen. Ein Kernproblem ist dabei auch die fehlende Querinformation zwischen den zuständigen Ministerien/Sachbereichen/Ressorts in der öffentlichen (auch z. T. ausgelagerten) Verwaltung, was aber offenbar nur aufgrund persönlicher Initiative überhaupt zu überwinden ist.
In diesem Sinn eröffnete Sabine Kock, Obfrau des Kulturrat Österreich, die Arbeitstagung im Rahmen des Symposium State of the Art ‒ Arbeit in Kunst, Kultur und Medien des Kulturrat Österreich mit der Feststellung, dass die Forderung nach einer systemübergreifenden Arbeitsgruppe (Interessenvertretungen, Ministerien, Sozialversicherungsanstalten, AMS, …), einberufen etwa vom Kunstministerium, seit Jahren bestehe – und die Organisation einer solchen informellen Plattform durch den Kulturrat Österreich im Vergleich zu einer offiziellen Einladung durch das BMUKK zu einer wesentlichen Reduzierung der notwendigen TeilnehmerInnen führe. Es ist zu begrüßen, dass trotzdem zentrale ProponentInnen aus relevanten Institutionen wie der SVA, dem KSVF, dem Kunstministerium, dem AMS, den Interessenvertretungen sowie Kunst-, Kultur- und Medienschaffende, ArbeitgeberInnen im Feld und vereinzelt regionale KulturpolitikerInnen an der Arbeitstagung teilgenommen haben.
Die geplante Struktur, geblockt in vier Teilen zu tagen:
– zunächst zum übergreifenden Thema ASVG/GSVG,
– danach über Möglichkeiten der Ausdehnung des KünstlerInnensozial-versicherungsfonds-Zuschusses,
– in einem dritten Part zum Problemkreis AMS
– und zuletzt generell zu Perspektiven,
war nur bedingt zu halten, vor allem weil die Themenstellungen permanent aufeinander verweisen und insbesondere aus der Perspektive von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden kaum zu trennen sind.
Prekäre NomadInnen zwischen Anstellung und Selbstständigkeit: ASVG/ GSVG und die komplexe Versicherungssituation
Die Diskussion im ersten Teil der Arbeitstagung verlief auf drei Ebenen:
- Beschreibung des Ist-Zustands
- Suche nach Verantwortlichen/entscheidungsrelevanten Institutionen und
- Information über anstehende Reformen/Handlungsperspektiven in solchen Institutionen.
Ebene Eins entwickelte sich vor allem aus drei Input-Statements (Sabine Muhar/ Schauspielerin, Erich Knoth/Filmschauspieler, Zuzana Brejcha/Filmschaffende), deren zentrale Punkte später in konkreten Beispielen anschaulicher gemacht wurden: ASVG und GSVG verursachen im niedrigen Einkommensbereich insbesondere bei verpflichtender Mehrfachversicherung oder bei punktuellen Anstellungsverhältnissen unverhältnismäßig hohe Kosten für die Beitragszahlenden. Dies wird durch verschiedene Problemlagen und Defizite ausgelöst: einerseits durch die Umgehung arbeitsrechtlicher Mindeststandards (ihrerseits verursacht durch Kostendruck – z.B. aufgrund unzureichender Subventionen bzw. durch gesellschaftlichen Druck in Richtung (neue) Selbstständigkeit), andererseits durch Kriterien im Zuschuss-System KSVF (z.B. nur für Selbstständige) sowie durch unzureichende andere soziale Sicherungssysteme (z.B. Arbeitslosengeldanspruch: Anwartszeiten sind durch tageweise Anstellung, wie z.B. im Filmbereich üblich, nicht zu erreichen). Dies zieht zusätzlich Probleme z.B. punkto Versicherung nach sich. So stehen SchauspielerInnen vor dem Problem, dass sie nach dem Schauspielergesetz angestellt sein müssten, real aber meist schein-selbstständig arbeiten. Damit machen sich die ArbeitgeberInnen von SchauspielerInnen potenziell strafbar und die SchauspielerInnen bekommen u.U. Probleme mit der Anerkennung ihrer Tätigkeiten durch den KSVF (selbstständige Einkommen aus gesetzlich als unselbstständig definierten Arbeiten können bei der Überprüfung, ob das erforderliche künstlerische Mindesteinkommen aus selbstständiger Tätigkeit erreicht wurde, ausgeschlossen werden) und mit der SVA (die Leistungen mit dem Argument der gesetzlichen Anstellungspflicht verweigern könnte – geschieht derzeit nicht). Faktisch ist das größte Problem dabei jedoch eine zunehmende Praxis rückwirkender Prüfungen von Arbeitsverhältnissen durch die Gebietskrankenkassen, die bereits zu empfindlichen Nachforderungen und Strafen für mehrere kleine Theater geführt hat.
Das Problem liegt jedoch nicht im Einzelfall, sondern ist strukturell begründet: Die Förderhöhen im freien Bereich erlauben generell kaum Anstellungen.
Anwesende KünstlerInnen formulierten Kritik auch hinsichtlich der Höhe der Beitragszahlungen an die SVA, die mit etwa 25 % der Einkünfte gerade von KünstlerInnen mit geringem Einkommen, wenn sie (z.B. aufgrund eines zu niedrigen künstlerischen Einkommens) keinen Zuschuss aus dem KSVF beziehen können, als massiv zu hoch empfunden wird. Die zunächst adressierten anwesenden Mitarbeiter der SVA (Thomas Richter, Christian Göbl) verwiesen auf den Gesetzgeber als zuständigen Adressaten für entsprechende Forderungen – wobei sich das Vertrauen in Verbesserungen der aktuellen Situation durch die gesetzgebenden Körperschaften als relativ gering herausstellte.
In der Folge wurden die zentralen und grundsätzlich durchaus kurzfristig lösbaren Probleme ausführlicher besprochen:
- Konformität der Förderhöhen: Anstellungen können aufgrund zu geringer Subventionen nicht bezahlt werden
- Komplexe Versicherungssituation der Mehrfachversicherung
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ab 2009 – ein für KünstlerInnen nicht praktikables Modell
- Strukturell im Bereich der SchauspielerInnen: kurzfristige, wechselnde, potenziell illegale Beschäftigungsverhältnisse mit einem doppelten Gegenüber: im Arbeitsministerium eine liberale Einstellung, in der GKK eine rigide Praxis mit Prüfungen und Rückforderungen.
Hierzu gab es folgende Informationen:
- Die Versicherungsgrenze für Selbstständige wird in Zukunft eher sinken als ansteigen: Eine Anpassung der Versicherungsgrenze I an die Versicherungsgrenze II (diese liegt 2008 bei 4188,12 Euro) ist geplant; das soll schrittweise bis 2015 erfolgen – ab 2012 wird VG I sinken.
- Zum Thema Mehrfachversicherung: Früher gab es Anstellungen knapp über der Geringfügigkeit, daneben konnte man in unbegrenzter Höhe selbstständig verdienen, ohne zusätzlich Versicherungsbeiträge zu zahlen – davon profitierten vor allem groß verdienende Selbstständige. Diese Rechtslage wurde geändert und wird wohl auch für KleinverdienerInnen nicht mehr aufgehoben werden.
Punkto Arbeitsrecht versus Umgehung von Anstellungsverhältnissen wurden Vorschläge geäußert, die auf einen Sozialstaat alten Zuschnitts zurückverweisen:
- „Effiziente“ Kontrollen der Arbeitsrealitäten in Bezug auf arbeitsrechtlich vorgeschriebene Dienstverhältnisse
- Vertragliche Festlegung der SubventionsempfängerInnen auf arbeitsrechtlich einwandfreie Dienstverhältnisse mit den Beschäftigten
- Gewerkschaftliche Aktivitäten für die Einhaltung von u. a. Anstellungspflichten vor allem bei den Großen (Bundestheater, ORF, Bundesmuseen, …)
Einige wenige Vorschläge forderten Neuerungen, wie z.B. die Einrichtung einer Versicherungs-Schnittstelle für Mehrfachversicherte oder zumindest eine Anpassung der Systeme aneinander. Als funktionsfähiges Modell wurde das IG-Netz für Anstellungen im freien Theaterbereich genannt, welches für Anstellungen an kleinen Bühnen je nach aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln teilweise oder zur Gänze die DienstgeberInnen-Beiträge für die Kranken- und Unfallversicherung übernimmt.
Zu den Subventionshöhen, die seit Jahren stagnieren oder oft sinken und damit DienstgeberInnen zu Lohneinsparungen (z.B. statt einer Anstellung ein Arbeitsverhältnis auf Honorarbasis) „drängen“, gab es eine Ankündigung seitens der anwesenden Kunstsektionsleiterin im BMUKK, Andrea Ecker: „Es stimmt, dass die Subventionen schon lange nicht mehr angepasst worden sind und es keine Abgeltung für Indexerhöhungen gibt. Dieses Problem ist bei allen Fördergebern vorhanden. Die Kunstsektion sieht es als ihre Aufgabe, die politische Ebene zu beraten, und wird sich für 2009 und Folgejahre bemühen, dass es deutliche Valorisierungen der Förderungen für die Kulturinstitutionen geben wird. Das ist ein zentrales Anliegen.“
Anstellung ist nicht unmöglich – ein Komplementärmodell zum KSVF
Der zweite Teil der Arbeitstagung war auf das Problem des Lohndumpings durch die nachhaltige Reduktion regulärer Anstellungsverhältnisse inkl. Sozialversicherungsbestandteile fokussiert. Die Diskussion konzentrierte sich auf ein von Juliane Alton im Jahr 2001 anlässlich der Einführung des KSVF als komplementäres System entwickeltes Modell, das einen Anreiz für Anstellungen im Bereich des (freien) Theaters bieten sollte. Komplementär insofern, als im Zentrum eine zu schaffende Institution angedacht ist, die gegenüber den Angestellten als DienstgeberIn auftritt und die entsprechenden DienstgeberInnenanteile für Sozialversicherung ganz oder teilweise (in der Wirkung ähnlich dem KSVF) bezuschusst und damit die DienstgeberInnen sowohl formal als auch budgetär entlastet:
Das Modell mit dem Arbeitstitel „Arbeits-GmbH“ basiert auf folgender Grundkonstruktion: Nicht mehr die Vereine/Gruppen selbst stellen an, sondern die „Arbeits-GmbH“ übernimmt die Funktion des Arbeitgebers und gleichzeitig die formale Abwicklung von Anstellungen. Die Entlohnungen für die Anstellungen von KünstlerInnen werden prinzipiell aus Projektmitteln gespeist, die Finanzierung des bei Anstellungen entstehenden Arbeitgeberansteils aus einem eigenen Fonds (für den Theaterbereich besteht dieses Instrument bereits als sog. IG Netz, das von der IG FreieTheaterarbeit verwaltet wird), und aus einem geringen eigenen Finanzierungsanteil der Vereine/Gruppen zwischen 1–5 % der ArbeitgeberInnenanteile für die formale Abwicklung der Anstellungen. Die Präsentation des Modells verband Sabine Kock mit einer Auflistung der juridischen Problemfelder, die in der Folge ausführlich diskutiert wurden:
Ein zentrales – bislang ungelöstes – Problem für eine solche Konstruktion sind die juristischen Schwierigkeiten, die durch mehrfache projektbezogene kurzfristige Anstellungen beim gleichen Arbeitgeber/ der gleichen Arbeitgeberin entstehen könnten (Stichwort Kettenverträge). Ein Problem, das auch mit dem vorgeschlagenen Modell nicht behoben werden kann, ist die im derzeitigen System fehlende Schnittstelle im Versicherungsmodus: Eigentlich wäre ein Zuschussmodell notwendig, das prinzipiell in beide Versicherungssysteme einspeisen kann. Kurzfristig ist aber ein Modell notwendig, das neben selbstständigen künstlerischen Einnahmen (KSVF) auch unselbstständige Einnahmen stützt, ohne dass KünstlerInnen den KSVF-Zuschuss zu verlieren, wenn sie in beiden Systemen (ASVG und GSVG) arbeiten. Da der Rechtsform der „Arbeits-GmbH“ im ursprünglichen Modellentwurf eine unternehmerische Tätigkeit innewohnt, was zu einem Vergleich mit großen Leiharbeitsfirmen (Stichwort Wettbewerbsverzerrung) führt, müsste grundsätzlich eine Betriebsform gefunden werden, die vom unternehmerischen Wettbewerb ausgenommen ist.
In der Folge wurden weitere Grundprobleme benannt: Während das Modell der „Arbeits-GmbH“ versucht, Probleme von Mehrfachversicherung sowie diskontinuierlicher Erwerbsarbeit und Einkommen auf der Seite der ArbeitnehmerInnen sowie finanzielle Belastungen durch DienstgeberInnenbeiträge durch Anstellungen von KünstlerInnen mit Entlastung auf der Seite der ArbeitgeberInnen zu lösen, würden gleichzeitig eventuell neue Probleme geschaffen und zum Teil auch verschärft werden. Auf viele aufgeworfene Fragen gibt der Entwurf der Arbeits-GmbH daher (noch) keine Antworten. Entsprechend gab es in der Diskussion wenige konkrete Lösungen oder Ergebnisse:
- Es braucht aufgeklärte, spezifisch geschulte SteuerberaterInnen (KulturberaterInnen), die unentgeltlich bzw. kofinanziert für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende bzw. kleine Vereine/Gruppen zur Verfügung stehen.
- Es ist notwendig, der durch Lohndruck forcierten Konkurrenz eine Form solidarischen Arbeitskampfes entgegenzustellen, der gewerkschaftlich organisiert sein könnte. Eine Einführung von Mindesthonoraren wäre ein Ansatz, aber als alleinige Maßnahme unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen nicht ausreichend.
Der AMS Komplex
Der dritte Teil der Arbeitskonferenz war dem AMS-Komplex gewidmet: Eine aufrechte Arbeitslosenversicherung (mit Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund der Erfüllung der Anwartschaft) war lange Zeit ein funktionsfähiges Modell für einkommensschwache Zeiten in der Erwerbsbiographie auch von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden.
Doch diese Praxis wird durch eine Verschärfung der Zugangsbedingungen und internen Richtlinien sowie eine zunehmend rigide Praxis des AMS für immer weniger KünstlerInnen praktikabel. Insbesondere wurde und wird es für BerufseinsteigerInnen immer schwerer, genügend Anstellungen und damit Anwartszeiten für den Anspruch (52 Woche in 24 Monaten) auf eine Unterstützung durch das AMS zu „erwirtschaften”. (Im Zuge der ALVG-Novelle soll die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ab 2009 wieder möglich werden. Da dies aber eine Verpflichtung auf Einzahlungen über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren voraussetzt, ist das System für die kurzfristigen Arbeitsverhältnisse von KünstlerInnen von vornherein nicht praktikabel und schließt diese erneut aus).
Eva Simmler und Zuzana Brejcha eröffneten die Diskussion mit Inputs aus Sicht von zeitweise arbeitslosen Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden: Historisch haben sich die Bedingungen seit Jahrzehnten, einschneidend spätestens seit Mitte der 1990er Jahre im Zuge einer Missbrauchsdebatte anhand eines Einzelfalls verschlechtert. Zum einen verschoben sich die notwendigen Anwartszeiten für den erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld von 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren sukzessive auf heute 52 Wochen Anstellungszeit innerhalb von 2 Jahren. Zum anderen hat sich die AMS-Praxis u.a. durch Novellen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vollkommen zu Ungunsten von Erwerbsarbeit entwickelt: Vor Jahrzehnten war es legal und üblich, nach Erfüllung der Anwartszeit schlicht für jene Tage im Monat Arbeitslosengeld zu beziehen, in die keine (tage- oder wochenweise) Anstellung fiel. Heute gibt es eine Regelung mit so geringen Zuverdienstgrenzen (monatsweise durchgerechnet), dass die Annahme einer auch minimal bezahlten Arbeit (für mehrere Tage) oftmals zum Verlust des Arbeitslosengeldbezugs (für den gesamten Monat) führt. Ein weiteres – durchaus allgemeines – Problem ist die Umstellung von spartenspezifischer AMS-Betreuung auf Wohnsitz-Arbeitsämter, wobei die einzelnen BetreuerInnen selbstverständlich kein umfassendes Wissen über die einzelnen Branchen haben (können).
Die Ausnahme ist das „Team 4“, eine ausgelagerte Betreuungsstelle des AMS für KünstlerInnen, die – sofern die „Überweisung“ dorthin vom Wohnsitz-Amt geschafft wird, worauf die KundInnen eigentlich ein Anrecht haben – zumindest weitgehend einerseits berufsspezifische Erfahrung der BetreuerInnen und andererseits relativen Berufsschutz bietet. Allerdings kann auch das „Team 4“ kaum adäquate Jobangebote bieten (sondern vor allem solche, deren Annahme eine weiter aufrechte Arbeitslosenversicherung im Zuge unselbstständiger Tätigkeit praktisch ausschließt). Kritisiert wurde auf der Tagung, dass kein vernünftiges Informationsangebot vorliegt (die Website verspricht seit Jahren ein inhaltliches Erscheinen zu Beginn 2006). Nach einem Jahr Betreuung bei „Team 4“ wird evaluiert, ob die/der betreute KünstlerIn tatsächlich als KünstlerIn ihre Existenz wirtschaftlich sichern kann. Ist dies nach Beurteilung von „Team 4“ nicht der Fall, wird die KünstlerIn durch „Team 4“ abgeschlossen und wieder ans Wohnsitzarbeitsamt verwiesen. Diese Praxis wird durch die Rahmenbedingungen einer aktuellen Verwaltungsrichtlinie des Bundes-AMS verschärft.
Im Folgenden stellte sich heraus, dass das AMS durchaus spezifische Regelungen z.B. für vorübergehend selbstständig Erwerbstätige kennt. Wolfgang Kiffel vom AMS Wien gab Auskunft zu Fragen der Anwesenden, die bislang vor allem auch in der unmittelbaren Situation am AMS nicht oder unrichtig beantwortet wurden – hier wurde generell ein großes Informationsdefizit der AMS-SachbearbeiterInnen für die spezifischen Bedingungen und Problemlagen künstlerischer Tätigkeiten konstatiert.
Entsprechend dem Informationsdefizit wurde auch der letzte Teil der Arbeitskonferenz dem Thema AMS und Arbeitslosenversicherungsgesetz gewidmet, und vor allem für einen Informationsvortrag von Wolfgang Kiffel zur Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige aus Sicht des AMS genützt. Auch Wolfgang Kiffel bestätigte die Vermutung, dass die bereits beschlossene, mit 1.1.2009 wirksame Gesetzesänderung erst nach Erscheinen einer entsprechenden Durchführungsverordnung sinnvoll praktisch genutzt werden kann. In der Praxis besteht u.a. folgendes Defizit: Nachdem noch nicht einmal die neue Richtlinienverordnung für jene Teile dieser Novelle, die immerhin seit 1.1.2008 gelten, erschienen ist, ist entsprechend für die Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 2009 vorläufig eher Chaos als neue Praxis zu erwarten.
Erstellt von Clemens Christl nach einem Protokoll von Andrea Wälzl und Barbara Stüwe-Eßl