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Sozialversicherung und Erwerbsrealität

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(5. März 2010) Erste Schritte zu einer Verbesserung der Situation – für KünstlerInnen?

Zwischenbericht zu interministeriellen Verhandlungen unter Einbeziehung der Interessenvertretungen.

Welche Veränderungen werden aktuell angedacht?
Stehen konkrete Verbesserungen in Aussicht?
Wie ist Ihre Einschätzung der aktuellen Vorschläge?

Das ursprünglich anvisierte Vorhaben dieser Arbeitsgruppe, eine tatsächliche Sozialversicherung für KünstlerInnen unter einem Dach zu entwerfen, wurde mit dem Argument der Komplexität bzw. konzeptionellen/praktischen Undurchführbarkeit für die Sozialversicherungsanstalten im Februar 2010 eingestellt. Stattdessen sind nun zwei als Minimalvariante verhandelbare neue Projekte Gegenstand, die wir im folgenden präsentieren und zur Diskussion stellen wollen:

  • Ein Kompetenzzentrum zu allen Sozialversicherungsfragen für Kunst- und Kulturschaffende.
  • Die Möglichkeit einer „Ruhendmeldung“ der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit, um währenddessen tatsächlich Arbeitslosengeld beziehen zu können.

Der Kulturrat Österreich gibt im folgenden Einblick in die aktuellen interministeriellen Diskussionsprozesse und lädt Kunst- und Kulturschaffende ein, hierzu Feedback zu geben.

(Kulturrat Österreich, 5.3.2010)

Das österreichische Sozialversicherungssystem baut auf dem Grundsatz einer Pflichtversicherung der Tätigkeit (nicht der Person) auf, d. h. die Versicherungssituation wird durch die Beschäftigungsverhältnisse definiert. Dieses Modell funktioniert dann gut, wenn die Einzelnen einer einzigen Beschäftigung nachgehen oder geringfügige Nebenbeschäftigungen ausüben. Sobald Personen ihren Lebensunterhalt durch verschiedenartige Beschäftigungen verdienen, insbesondere wenn sie quer zum zweigliedrigen System gleichzeitig unselbstständig und selbstständig arbeiten und dadurch mehrere Pflichtversicherungen notwendig werden, wird die Versicherungssituation für die Betroffenen oft intransparent, kompliziert und teilweise inkompatibel zu weiteren Systemen der sozialen Sicherheit (z. B. der Arbeitslosenversicherung). Die Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden in Österreich – im Auftrag des BMUKK – belegt, dass im Feld der Kunst Mehrfachversicherungen und die mangelnde Kompatibilität von unselbstständiger und selbstständiger Arbeit einen wesentlichen Problemkomplex darstellen. Gleichzeitig gibt es immer weniger (dauerhafte) Anstellungsverhältnisse, dafür wächst die Zahl prekärer Beschäftigungssituationen ohne ausreichende soziale Absicherung.

Etwa ein halbes Jahr nach der Präsentation der Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden in Österreich (im April 2009) begann das BMUKK die Probleme punkto sozialer Lage der Kunstschaffenden intensiv zu sondieren. Konkrete Verbesserungen gibt es bisher nicht, aber es wurden zwei ergebnisorientierte Arbeitsprozesse initiiert: Eine Arbeitsgruppe verhandelt eine Novellierung des SchauspielerInnengesetzes (das aus dem Jahr 1922 stammt), eine andere Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Verbesserung der Sozialversicherungssituation für Kunstschaffende (diesbezüglich datieren bislang unerfüllte Forderungen aus den 1950ern).

Die Arbeitsgruppe zur Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Situation von Kunst- und Kulturschaffenden nahm im Herbst 2009 unter der Leitung von Sektionschef Walter Pöltner (BMASK) die Arbeit auf. Erklärtes Ziel seitens BMASK und BMUKK war, die Sozialversicherung für Tätigkeiten im Kunst- und Kulturfeld unter einem einzigen Sozialversicherungsdach zusammenzufassen bzw. Lösungen zur Vereinfachung von Sozialversicherungsproblemen zu erarbeiten, insbesondere solchen, die sich aus einer Mehrfachversicherung ergeben.

Das ursprünglich anvisierte Vorhaben einer tatsächlichen Sozialversicherung unter einem Dach wurde mit dem Argument der Komplexität bzw. konzeptionellen/praktischen Undurchführbarkeit für die Sozialversicherungsanstalten im Februar 2010 eingestellt. Stattdessen stehen nun zwei als Minimalvariante verhandelbare neue Projekte zur Diskussion, die wir im folgenden präsentieren und zur Diskussion stellen wollen (Feedback bitte an den Kulturrat Österreich oder den Mitgliedsverband der Wahl).

(a) Kompetenzzentrum Sozialversicherung für Kunst- und Kulturschaffende

Die Grundidee ist eine erweiterte Servicezone (zunächst) für Kunst- und Kulturschaffende, die in allen Fragen bzgl. Sozialversicherung kompetent Informationen anbieten soll. Geplant ist die Ansiedlung bei der SVA. Zusätzlich soll auch die Abwicklung von Sozialversicherungsangelegenheiten angeboten werden: Die einzelnen Versicherten hätten nur noch eine Anlaufstelle – die Abwicklung und Kommunikation mit den einzelnen Sozialversicherungsanstalten läuft durch das Kompetenzzentrum. D. h. während im Hintergrund weiterhin verschiedene Versicherungsverhältnisse vorliegen (Backoffice), kommt es im KundInnenservice im so genannten Frontoffice zu einer einheitlichen Ansprechstelle. Zentrales Element hierfür ist die Freiwilligkeit.

(b) Tool zur Verbesserung der Kompatibilität von Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung

Ein wesentliches Problem der Mehrfachbeschäftigung für KünstlerInnen ist, dass sie oftmals gleichzeitig selbstständig und angestellt arbeiten, durch die selbstständige Tätigkeit jedoch aus der Möglichkeit des Arbeitslosengeldbezuges fallen (Details hierzu an dieser Stelle), wenn das selbständige Einkommen notwendigerweise eine Pflichtversicherung in der SVA ergibt. Andersherum können sie keine Zuschüsse aus dem Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) bekommen, wenn keine Pflichtversicherung in der SVA vorliegt.

Die Grundidee zur Verbesserung dieser Problematik ist, analog zum Gewerbeschein eine Möglichkeit zu schaffen, die selbstständige künstlerische Tätigkeit für Zeiträume der Erwerbslosigkeit auch unter dem Jahr ruhend stellen zu können – mit Rechtsgültigkeit gegenüber SVA und AMS. Dies würde u. a. den Bezug von Arbeitslosengeld (bei einem aufrechten Anspruch) trotz Überschreiten der Jahrespflichtversicherungsgrenze in der SVA ermöglichen. Als Institution, die diese Ruhend-Meldung abwickeln könnte, ist der KSVF im Gespräch.

Stand der Dinge

IMAG
Die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zum Thema Sozialversicherung ist ein ExpertInnengremium bestehend aus MitarbeiterInnen der an der IMAG beteiligten Ministerien (BMUKK, BMASK, BMG, BMJ, BMI, BKA/Frauen, BMF, BMWFJ), aus den Sozialversicherungsanstalten und dem Hauptverband, aus VertreterInnen der Sozialpartnerschaft, aus dem KSVF, und aus Delegierten der Interessenvertretungen im Bereich Kunst/Kultur sowie dem Kulturrat Österreich als deren Dachorganisation. Die Hoheit über den Prozess der Entwicklung eines Modells bzw. der Auftrag hierzu liegt in diesem Fall bei Sozialminister Hundstorfer, die Letztentscheidung über die geplanten Maßnahmen liegt beim Parlament.

Fahrplan
Derzeit steht der Plan beide Projekte bereits bis Ende Juni 2010 in Gesetzesvorlagen zu fassen, die dann im Sommer in Begutachtung gehen sollen, um im Herbst im Parlament beschlossen werden und mit 1.1.2011 in Kraft treten zu können.

Entwicklungsstand
Beim Kompetenzzentrum sind derzeit die BeamtInnen im BMASK am Zug. Bis etwa Mitte April soll ein Rohentwurf des Gesetzestextes vorliegen, der dann weiter entwickelt wird.
Die Überlegungen zur möglichen Ruhend-Stellung der selbstständigen Tätigkeit sind aktuell noch in der Planungsphase. Ein nächster Sitzungstermin zur Konkretisierung des Vorhabens ist für Ende März angesetzt.

Texte zum Thema

  • Kock, Sabine: …Wunder dauern etwas länger. Novellierung des Schauspielergesetzes und die Vision einer Sozialversicherung unter einem Dach. In: gift 01/2010
  • Kulturrat Österreich: Sozialversicherung für KünstlerInnen? Schritte Richtung Sozialversicherung unter einem Dach – oder nicht.
  • IG Freie Theaterarbeit: Jahresbericht 2009
  • Christl, Clemens/ Koweindl, Daniela: Wenn du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis. In: Kulturrisse 4/2009
  • Prokop, Sabine: Es gibt die IMAG. In: gift Juli–September 2009.
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