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Tatort Kulturpolitik #6

  • von

aus der Serie fair statt prekär:

UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich: bitte warten?

oder

Wie kann ein rechtlicher Rahmen aussehen, der zumindest ein Verhandeln auf Augenhöhe erlaubt?

Regie: Kulturrat Österreich

zum Bericht

Mittwoch 19.1.2011, 19 Uhr
Depot
Breite Gasse 3, 1070 Wien


In Ermangelung eines UrheberInnenvertragsrechts ist es in Österreich UrheberInnen und ProduzentInnen überlassen, sich auf konkrete Vertragsbedingungen zu einigen. Insbesondere die Frage der Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen unterliegen folglich dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, bei dem UrheberInnen in der Regel die schlechteren Karten haben.

Ein UrheberInnenvertragsrecht würde dagegen die Position der UrheberInnen stärken und ihnen einen Anspruch auf angemessene Vergütung gesetzlich ebenso garantieren wie etwa die Teilhabe an außerordentlichen Erfolgen, die in Deutschland im sogenannten „Bestsellerparagraphen“ geregelt ist. Gemeinsame Vergütungsregeln, die zwischen den repräsentativen Vereinigungen der UrheberInnen und WerknutzerInnen auszuhandeln wären, würden für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen und könnten im Streitfall von einem Schiedsgericht erlassen werden.

Was ein UrheberInnenvertragsrecht können soll, warum es dieses hierzulande noch nicht gibt und wie es um die politische Durchsetzung steht, wollen wir an diesem Abend mit jenen PolitikerInnen diskutieren, die sich in den vergangenen Monaten zu diesem Thema geäußert haben.

Besetzung:

  • Sonja Ablinger, Kultursprecherin SPÖ
  • Werner Richter, Übersetzergemeinschaft
  • Wolfgang Zinggl, Kultursprecher Die Grünen

Moderation:

  • Maria Anna Kollmann, Dachverband Filmschaffende

Serie fair statt prekär 2010/ 2011

Wie die Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden bestätigt hat, mangelt es in der Kunst vor allem an einem: Einkommen. Während die daraus resultierende unzureichende soziale Absicherung der KünstlerInnen diskutiert wird und auch erste Ansätze zur Verbesserung vorliegen, herrscht im Bereich der Einkommen weitgehend Stillstand.

Mit dem Kunstförderungsgesetz bekennt sich der Staat Österreich zwar zur Förderung von Kunst und Kultur aus dem Bundeshaushalt, nur ist dort nicht definiert, dass es auch um soziale Standards wie ausreichende Einkommen im Feld gehen muss. Umgekehrt lassen die Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit auch dort, wo diese kapitalistisch verwertbar ist, sehr oft keine fairen Verträge zu.

Woraus speist sich das Einkommen im Kunst-, Kultur- und Medienfeld? Welche Bestandteile hängen wie mit welchen Rahmenbedingungen zusammen? Und natürlich: Wie wird es besser?

Zur Nachlese:

  • Bericht Tatort Kulturpolitik #5 : UrheberInnenvertragsrecht. Theorie und Praxis. Was hilft es? Wem hilft es? Was braucht es zusätzlich? Kulturrat Österreich (Jänner 2011)
  • Ankündigung Tatort Kulturpolitik #5 : UrheberInnenvertragsrecht. Theorie und Praxis. Am 14.12.2010.




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