Im aktuellen Regierungsprogramm kommt es nicht vor.
(Bericht vom Februar 2011) … zum zweiten Podium aus der Tatort-Serie „Fair statt prekär“. Kulturrat Österreich
Nach einer intensiven theoretischen Einführung in das UrheberInnenvertragsrecht bei der Auftaktveranstaltung am 14. 12. 2010 standen bei der zweiten Veranstaltung des Kulturrat Österreich zum Thema praktische Fragen der Umsetzung zur Diskussion: Nachdem sich in der zuletzt dichter werdenden Debatte um das UrheberInnenrecht – beispielsweise bei der Club-Enquete der SPÖ im Parlament – abgezeichnet hatte, dass ein UrheberInnenvertragsrecht quer zu (fast) allen Positionen als zentrales Element eines modernen UrheberInnenrechts zu gelten hat, war die Frage aktuell, wie es denn um konkrete politische Allianzen zu dessen Implementierung aussieht.
Eingeladen waren jene PolitikerInnen, die sich in den vergangenen Monaten zum UrheberInnenrecht geäußert haben: Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, und Sonja Ablinger, Kultursprecherin der SPÖ, sowie Werner Richter (Übersetzergemeinschaft/ IG Autorinnen Autoren) und als Moderatorin Maria Anna Kollmann (Dachverband Filmschaffende). Das Publikumsinteresse war trotz zweier zeitgleich stattfindender Veranstaltungen zum Thema UrheberInnenrecht groß, und das Publikum hochkarätig besetzt.
Nach zwei einleitenden Statements von Maria Anna Kollmann und Werner Richter, die im Wesentlichen einen kurzen Überblick zum Thema und dem Stand der Auseinandersetzungen in Deutschland rund um das UrheberInnenvertragsrecht referierten, eröffnete Sonja Ablinger mit einem sehr persönlich gehaltenen Blick auf die Position der SPÖ zum UrheberInnenvertragsrecht: Grundsätzlich ist die Frage der Honorierung der UrheberInnen weniger eine des Gesetzes als der konkreten Verträge zwischen UrheberInnen und VerwerterInnen. Dass hierfür eine gesetzliche Regelung angesichts des wirtschaftlichen Ungleichgewichts sinnvoll ist, steht außer Streit. Problematischer ist aber die Umsetzung und die Frage, was aus der deutschen Situation gelernt werden kann, um hier ein besseres Vertragsrecht zu installieren.
Wolfgang Zinggl kann demgegenüber auf die langjährige Forderung nach einem UrheberInnenvertragsrecht seitens der Grünen verweisen, und legt den Schwerpunkt – zunächst mit der Vermutung, hier im Einklang mit der SPÖ zu stehen – gleich auf die zu erwartende politische Auseinandersetzung: Vorherzusehen ist politischer Gegenwind insbesondere von ORF und der Wirtschaftskammer (WK). Hier Rezepte zu entwickeln wird letztlich entscheidend sein.
Aus dem Publikum melden sich in der Folge Walter Dillenz, der darauf hinweist, dass das Thema UrheberInnenvertragsrecht nicht im Regierungsprogramm verankert ist und daher wohl nicht auf der politischen Agenda der SPÖ steht. Anschließend referiert er, wie die letzte praktische Auseinandersetzung – bzgl. Leerkassettenvergütung – im Justizministerium beim zuständigen Beamten, Herrn Auinger, verlaufen ist: Die WK lieferte ein Positionspapier des Inhalts, dass sich nichts ändern darf – und Herr Auinger bot an, sich der Frage anzunehmen, sobald VerwerterInnen und UrheberInnen in der Frage zu einem Konsens gekommen seien.
Günter Lackenbucher als Koordinator der interministeriellen Arbeitsgruppen zur Verbesserung der sozialen Lage von KünstlerInnen im bm:ukk verfeinerte die Position eines notwendigen Konsenses seitens der Ministerien insofern, als er schon die Rede von einer „Durchsetzung“ eines Vorhabens als prinzipiell falsch hervorhob. Zentral seien zudem nicht die Titel der nächsten Schritte (beispielsweise UrheberInnenvertragsrecht), sondern deren Inhalte hinsichtlich einer Verbesserung der künstlerischen Einkommen.
Michel Walter hob in der Folge hervor, dass es verfassungstechnisch wichtige Unterschiede in den jeweiligen Gesetzen in Österreich und Deutschland gibt, und die österreichische Verfassung einen weit günstigeren Spielraum für ein nützliches UrheberInnenvertragsrecht, beispielsweise ähnlich einem Kollektivvertrag, bietet. Ein Entwurf für ein solches Gesetz liegt zudem bereits vor.
Während die Diskussion sich nun zusehends um allgemeine Aspekte des UrheberInnenrechts zu drehen begann, konnten doch noch einige zentrale Aspekte festgehalten werden:
(1) Die Forderung nach einem UrheberInnenvertragsrecht ist noch nicht breit genug erhoben: Insbesondere die SPÖ muss dieses Thema auf ihre politische Agenda setzen.
(2) Einheitlich ist auch der Wunsch an die KünstlerInnen, sich wieder vermehrt mit diesem Thema in die Öffentlichkeit zu begeben.
(3) Eine praktische Liste mit Musts und No-Gos muss her.
(4) In der Folge braucht es eine breite Lobbyarbeit, und selbstverständlich politische und diskursive Rezepte für den Umgang mit jenen, die mit einem UrheberInnenvertragsrecht zu angemessenen Vergütungen sowie Vertragsverhandlungen auf gleicher Augenhöhe gezwungen wären.
Nicht zuletzt sind auch weitere Formen vertragsrechtsloser Beziehungen im UrheberInnenrecht, beispielsweise bzgl. Lizenzverträgen, in Erwägung zu ziehen.
Die Arbeit für ein UrheberInnenvertragsrecht steht damit wenig weiter als im Zustand des permanenten Beginns – es bleibt noch reichlich zu tun.
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