(Beiträge zu: 42 Monate IMAG, eine Bilanz. Dezember 2012)
Das Thema Steuern wurde im interministeriellen Arbeitsprozess quasi im Vorbeigehen mitgenommen: Eine einzige IMAG im Dezember 2009 erhob die Problemlagen und die Anliegen der Kunstschaffenden. Statt einer angekündigten Folgesitzung wurde danach unter Ausschluss der InteressenvertreterInnen in einer aus SteuerberaterInnen und VertreterInnen des BM für Finanzen bestehenden ExpertInnenrunde weitergearbeitet. Ergebnis: Kleine Änderungen beim KünstlerInnen- SportlerInnen-Erlass, Informationsblätter zum Sponsoring für Kunst- und KulturveranstalterInnen sowie zur Anerkennung von Betriebsausgaben und Werbungskosten bei KünstlerInnen und Klarstellungen zur (wichtigen) Steuerbefreiung nach dem Kunstförderungsgesetz (siehe Anhang).
Komplexe Überschneidungen
Aber zurück zur Ausgangssituation. Einerseits hat die Studie zur sozialen Lage für die KünstlerInnen ein mittleres Äquivalenzeinkommen von knapp über der Armutsgefährdungsgrenze ermittelt, also in einem Bereich, in dem andere Sorgen als Steuerverpflichtungen die Gemüter bewegen. (Einkommensteuer zahlt man erst ab einem Einkommen von 11.000 Euro.) Andererseits sind Schwierigkeiten im Kontext von Steuern und Finanzamt Dauerbrenner der Arbeit von Interessenvertretungen und bilden sich auch in deren Forderungen ab. Kunstschaffende kommen schon deshalb nicht am Thema Steuern vorbei, weil das im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen darüber entscheidet, ob Sozialleistungen und Leistungen aus dem Künstler*Innen-Sozialversicherungsfonds bezogen werden können (siehe die Kapitel über Sozialversicherung, AMS und KSVF). Probleme ergeben sich aus der typischen starken Fluktuation der Einkommen, aus den oft verschwimmenden Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem, Unklarheiten bezüglich der Absetzbarkeit von Ausgaben, häufig auch aus Informationsdefiziten bei FinanzbeamtInnen und sogar SteuerberaterInnen im Hinblick auf die Auslegung des Kunstbegriffs und die Besonderheiten der künstlerischen Berufe. Die Unübersichtlichkeit des Steuersystems bereitet ebenfalls Schwierigkeiten, insbesondere wenn es um komplizierte Sachverhalte wie die Abzugsteuer geht, die vor allem kleinere VeranstalterInnen vor Herausforderungen stellt.
In der Steuer-IMAG wurde diese Problemlage skizziert und auf die Notwendigkeit hingewiesen, der realen Situation von Kunstschaffenden bei der steuerlichen Behandlung Rechnung zu tragen durch u.a.:
- Berücksichtigung der Überschneidung von beruflicher und privater Nutzung bei der Anerkennung von Betriebsausgaben (dient z.B. eine Theaterkarte bei Theaterschaffenden der beruflichen Weiterbildung oder dem privaten Kunstgenuss?)
- großzügigere Abschreibbarkeit von Arbeitsräumen, v.a. wenn diese zur Vorbereitung und Administration genutzt werden und ein wesentlicher Teil der Tätigkeit außer Haus stattfindet (z.B. MusikerInnen, SchauspielerInnen)
- Ausweitung bzw. Staffelung der Pauschalierung bei gleichzeitiger Wahlfreiheit
- flexiblere Umverteilung der Einkünfte
- Abschaffung bzw. Reduzierung der Umsatzsteuer auf kreative Leistungen, keine Umsatzsteuer bei Leistungen für Auftraggeber, die keine Ust. abführen.
Bezüglich der Abzugsteuer wurden die gänzliche Abschaffung bzw. mindestens eine Anhebung der Bagatellgrenze sowie administrative Erleichterungen gefordert, was jedenfalls im Sinne gesteigerter Mobilität wäre.
Kunstsponsoring und Spenden
Viel Aufmerksamkeit widmete die IMAG dem derzeit vor allem für VeranstalterInnen relevanten Thema Kunstsponsoring und Spenden. Dabei wurde moniert, dass kleinere Kultureinrichtungen kaum von Sponsoring profitieren, obwohl der relevante Sponsoring-Erlass nicht auf große Kultureinrichtungen beschränkt ist. Mehr Rechtssicherheit für SponsorInnen, größere Gestaltungsfreiheit des Sponsoring (u.a. wurde das Sponsoring von Sozialversicherungsbeiträgen als Idee eingebracht), Abkoppelung vom Werbeeffekt und die Absetzbarkeit von Spenden für den gesamten Kunst- und Kulturbereich (derzeit nur für Museen möglich) sowie für Investitionen und Kunstankäufe wurden eingefordert.
Informationen mit Tücken
Im Anschluss an die IMAG wurde in mehreren Gesprächsrunden, zu denen die Interessenvertretungen nicht eingeladen wurden, vor allem an der Verbesserung der Informationslage bezüglich des Steuerrechts gearbeitet. Die getroffenen Klarstellungen sind in ihrer Gesamtheit zwar hilfreich, lassen aber in einigen zentralen „Details“ das Verständnis für die Spezifika künstlerischen Arbeitens vor allem im freien Bereich vermissen.
Beispiel Betriebsausgaben/Werbungskosten für KünstlerInnen: Als Arbeitskleidung wird lediglich „typische Berufskleidung“, wie etwa „der schwarze Anzug für Mitglieder eines Orchesters“ anerkannt, sofern „diesem ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zukommt“. Arbeitszimmer in der Privatwohnung können nur abgesetzt werden, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Bei DirigentInnen und darstellenden KünstlerInnen ist dies explizit nicht der Fall. Dass sich bei kleinen Wohnungen, die angesichts der Einkommensverhältnisse häufig sind, oft gar kein eigenes Zimmer ausgeht, bleibt unberücksichtigt. Wichtig ist die Klarstellung, dass Reisekosten auch für Termine abgesetzt werden können, aus denen sich kein konkretes Engagement ergibt.
Das Informationsblatt zum „Sponsoring für Kunst- und Kulturveranstalter und dessen steuerliche Behandlung“ fasst die relevanten Informationen zusammen und weist insbesondere darauf hin, dass es viele Formen der Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen und viele mögliche Gegenleistungen des Kulturveranstalters gibt. Wörtlich heißt es: „Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.“ Eine Ankündigung, die angesichts der anschließenden Prüfung durch FinanzbeamtInnen harte Landungen provoziert.
Die Steuerbefreiung von Preisen und Stipendien nach dem Kunstförderungsgesetz wurde in der Vergangenheit nicht immer im Sinne des Gesetzes ausgelegt. Durch eine entsprechende Information des BM für Finanzen wurde das nun klargestellt, sodass es in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr geben dürfte.
Eine Änderung des KünstlerInnen-SportlerInnen-Erlasses brachte die Vereinfachung, dass der Freibetrag nunmehr 1.000 Euro pro Veranstalter beträgt (früher 440 Euro pro Veranstaltung, max. 900 Euro pro Veranstalter). Das heißt, dass bei einem Engagement von Kunstschaffenden, die in einem anderen Land steuerpflichtig sind, erst ab einem Honorar von 1.000 Euro (plus Kostenersätze für Reise, Nächtigung und Taggeld für max. 5 Tage) die Abzugsteuer einbehalten werden muss.
Schmerzfreie Maßnahmen
Diese Maßnahmen lassen durchaus die Bereitschaft erkennen, den Kunstschaffenden entgegenzukommen, allerdings nur dort, wo es leicht geht und niemandem weh tut. Der politische Gestaltungswille, der notwendig wäre, um grundlegende Verbesserungen der Lage der Kunstschaffenden einzuleiten, ist daraus nicht abzulesen.
Die folgenden Forderungen wurden von den InteressenvertreterInnen für die IMAG Steuern zusammengetragen.
Forderungen | Umsetzung |
---|---|
Pauschalierung der Einkommensteuer: Ausweitung auf alle Berufe in Kunst, Kultur und Medien (dzt. nur KünstlerInnen und SchriftstellerInnen), Erhöhung des Prozentsatzes (von dzt. 12% auf den deutschen Satz von 30% bzw. 25% bei nebenberuflicher Tätigkeit im Feld). Entscheidungsfreiheit Pauschalierung ja/nein muss gewahrt bleiben. | |
Steuerliche Umverteilung auf mehrere Jahre: Ausweitung auf alle Berufe in Kunst, Kultur und Medien, Flexibilisierung der Umverteilungszeiträume (2‐5 Jahre statt fix 3 Jahre) | |
Betriebsausgaben/Werbungskosten: Problem der beruflichen/privaten Nutzung (z. B. Kinokarte für Filmschaffende, Theaterkarte für Theaterschaffende, CD für MusikerInnen) großzügig lösen. Abschreibbarkeit von Arbeitsräumen vor allem im Bereich der NiedrigverdienerInnen neu lösen. Absetzbarkeit von Ausgaben für ehrenamtliche MitarbeiterInnen/Tätigkeiten. Grundsätzlich Arbeitsanteil für Selbstverwaltung absetzbar gestalten. Jedenfalls konkrete Information (z. B. in Form einer umfassenden Liste) auf allen Seiten notwendig. | Betriebsausgaben/Werbungskosten: Kleine Informationsaufbereitung seitens BMF |
Abzugsteuer: Derzeit ist diese administrativ unzumutbar für AuftraggeberInnen, behindert zudem die Mobilität von Aktiven im Feld. Ziel kann nur die Abschaffung sein (Ersatz durch Doppelbesteuerungsabkommen), mit prinzipieller Versteuerung am Wohnsitz des Künstlers/der Künstlerin im Rahmen der normalen Est-Erklärung. Zumindest: Freibetrag deutlich erhöhen. | Abzugsteuer: Per Bescheid erhöht auf Euro 1.000,– Einkommen je VeranstalterIn/ Jahr. |
Doppelbesteuerung: Dringender Verbesserungsbedarf bei Anrechenbarkeit von Steuern, die im Ausland abgezogen werden. Zumindest Information auf allen Seiten (einschl. FinanzbeamtInnen) notwendig. Anhebung der Bagatellgrenze für die Unterlassung des Steuerabzuges. | |
Zoll: Dringender Verbesserungsbedarf bei Aus-/Einfuhr von eigenen künstlerischen Arbeiten sowie „Betriebsmittel“ (z. B. Instrumente). Zumindest Information auf allen Seiten (einschl. FinanzbeamtInnen) notwendig. | |
Umsatzsteuer: Umsatzsteuerfreiheit bei Leistungen an alle AuftraggeberInnen, die die Mehrwertsteuer nicht geltend machen können. Ermäßigter Ust-Satz von 10% für künstlerische Leistungen. Zudem Vereinfachung Vorsteuerregelung durch pauschale Berechnung analog der Einkommensteuer. | |
Sponsoring: Praktische Ermöglichung der Erweiterung des Sponsoring-Erlasses auch für kleine VeranstalterInnen. Spendenabsetzbarkeit. Zumindest Information auf allen Seiten (einschl. FinanzbeamtInnen) notwendig. | Sponsoring: Informationsblatt durch das BMF. |
Aufwandsentschädigung/Einkommen: Allgemeine Informationsdefizite. Verbreitete Praxis der Honorierung künstlerischer Tätigkeiten durch kleines Honorar kombiniert mit guter Versorgung (vor allem bei internationalen Gästen) braucht steuerliche Lösung zugunsten der KünstlerInnen. | |
Steuerliche Behandlung von Stipendien/Preisen: Allgemeine Informationsdefizite, unterschiedliche Auslegungen an den Finanzämtern, daraus resultierend oft genug Nachteile für StipendiatInnen/ PreisträgerInnen. | Steuerliche Behandlung von Stipendien/Preisen: Klarstellung des BMF. Probleme sollten der Vergangenheit angehören. |
Grundsätzliche Infodefizite: Informationen zu Änderungen in der Praxis der Besteuerung insbesondere für Neue Selbstständige kaum zugänglich. Vor allem im Bereich der Niedrig-VerdienerInnen kommt das Problem der Leistbarkeit von Steuerberatung hinzu: Schaffung einer zugänglichen Steuerberatung für Niedrig-VerdienerInnen (Negativsteuer, Pool-Organisation oder Vergabe Beratungsstunden/Jahr); zugleich Information an SteuerberaterInnen bzgl. steuerliche Besonderheiten von KünstlerInnen. | |
Reduzierter Steuersatz (50%) für Einkünfte aus der Verwertung literarischer bzw. künstlerischer UrheberInnenrechte, um Kunstschaffen anzuregen. |
(*) Offiziell gibt es im Künstler*Innen-Sozialversicherungsfondsgesetz keinen geschlechtergerechten Sprachgebrauch im Titel.
Anhang: Kleine Änderungen beim KünstlerInnen- SportlerInnen-Erlass, Informationsblätter zum Sponsoring für Kunst- und KulturveranstalterInnen sowie zur Anerkennung von Betriebsausgaben und Werbungskosten bei KünstlerInnen und Klarstellungen zur (wichtigen) Steuerbefreiung nach dem Kunstförderungsgesetz
Informationsblätter
- Information zum Sponsoring für Kunst- und Kulturveranstalter und dessen steuerliche Behandlung
- Information zu Betriebsausgaben/Werbungskosten für Künstler und Künstlerinnen
Klarstellungen und Änderungen
- Stipendien und Preise: Steuerbefreiungen nach dem Kunstförderungsgesetz (GZ BMF-010203/0576-VI/6/2011 > vom 29.11.2011)
- Abzugssteuer: Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses (GZ BMF-010221/0678-IV/4/2011 vom 10.03.2011)