(Pressemitteilung vom 24. April 2019) Das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz entspricht keinem notwendigen Grundsatz einer letzten sozialen Absicherung: Wir fordern die Abgeordneten im Nationalrat dazu auf, diesen Gesetzesvorschlag abzulehnen.
Kulturrat Österreich spricht sich gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz aus
Armut kann alle treffen, auch Kunst-, Kultur- und Medienschaffende. Die Studie „Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich 2018“ hat dies eindrücklich belegt: „Insgesamt ist der Lebensstandard von Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler_innen im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen deutlich nachteilig: Gut ein Drittel kann der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden und muss damit als armutsgefährdet gelten.“ Die Situation von mehrfach versicherten Personen mit unregelmäßigem Einkommen – Standard in unserem Feld – ist im vorgeschlagenen Gesetz nach wie vor unzureichend geregelt. Ohne spezifische gesetzliche Maßnahmen, die dieser insgesamt immer häufiger werdenden Arbeitssituation gerecht werden, steigt aber das Risiko, auf Unterstützung angewiesen zu sein. Noch gravierender ist sie für Menschen, die aus vielfältigen Gründen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Wir haben unsere Kritikpunkte bereits im Jänner deponiert, wie viele andere Institutionen und Initiativen auch. Die kosmetischen Änderungen im Vergleich zur ersten Vorlage vermögen am grundsätzlichen Befund nichts zu ändern: Es ist völlig verfehlt, das Ziel der Mindestsicherung von einem Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs auf eine Unterstützungsleistung ohne gesicherten Rechtsanspruch zu reduzieren. Die Mindestsicherung ist das letzte soziale Sicherungsnetz. Die neun Sozialhilfegesetze, die im Gefolge dieses Grundsatzgesetzes verabschiedet werden müssen, werden nicht nur große Löcher in dieses Netz schneiden, sie werden de facto zu seiner Abschaffung führen. Noch dazu sollen diese Sozialhilfegesetze laut Regierungsprogramm die Notstandshilfe ersetzen.
Eine Neuregelung zur Mindestsicherung/ Sozialhilfe muss zumindest nach folgenden Grundsätzen gestaltet sein:
- Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Lebens- und Wohnbedarfs. Das schließt selbstverständlich ein Minimum an möglicher gesellschaftlicher Teilhabe ein.
- Individuelle Absicherung für alle in Österreich Lebenden, die darauf angewiesen sind. Keine finanziellen Sanktionsmöglichkeiten. Analog der derzeitigen Notstandshilfe keine Anrechnung von Haushalts- oder Familieneinkommen.
- Österreichweit einheitliche Regelung.
- Spezifische Regelungen für die Anrechnung von Einkommen entsprechend unterschiedlicher Sozialversicherungsregelungen.
- Möglichkeiten für erhöhte Zuwendungen, insbesondere bei dauerhaftem Bedarf.
- Armut, nicht Arme bekämpfen.
Und last, but not least – keine Abschaffung der Notstandshilfe!
Das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz entspricht keinem dieser Grundsätze: Wir fordern die Abgeordneten im Nationalrat dazu auf, diesen Gesetzesvorschlag abzulehnen.