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Bericht der Arbeitstagung

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(aus: Materialien zum Symposium State of the Art, Dezember 2008) Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit

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Die Arbeits-Rahmenbedingungen im Feld von Kunst, Kultur und Medien in Ös­terreich sind grundlegend problematisch und verschärfen sich von Jahr zu Jahr. Die Organisation eines diskontinuierlichen Ein­kommens und/oder Erwerbslebens in einer gesellschaftlichen Struktur, die auf starren Grenzen zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen aufbaut, ergibt für das gesamte Segment eine Situation, die drin­gend verbessert werden muss. Diese pro­blematische Gesamtsituation wird ver­schärft durch ein System von Subventio­nen/Förderungen/Transferleistungen mit unterschiedlichen, sich großteils ausschlie­ßenden Rahmenvorgaben und punktuell bestehenden arbeitsrechtlichen Standards, die zwar formal gelten, in der Praxis des Arbeitsmarktes aber kaum zur Anwendung kommen. Ein Kernproblem ist dabei auch die fehlende Querinformation zwischen den zuständigen Ministerien/Sachbereichen/Ressorts in der öffentlichen (auch z. T. ausgelagerten) Ver­waltung, was aber offenbar nur aufgrund persönlicher Initiative überhaupt zu über­winden ist.

In diesem Sinn eröffnete Sabine Kock, Obfrau des Kulturrat Österreich, die Arbeits­tagung im Rahmen des Symposium State of the Art ‒ Arbeit in Kunst, Kultur und Medi­en des Kulturrat Österreich mit der Feststel­lung, dass die Forderung nach einer system­übergreifenden Arbeitsgruppe (Inter­essenvertretungen, Ministerien, Sozialversi­cherungsanstalten, AMS, …), einbe­rufen etwa vom Kunstministerium, seit Jah­ren be­stehe – und die Organisation einer solchen informellen Plattform durch den Kulturrat Österreich im Vergleich zu einer offiziellen Einladung durch das BMUKK zu einer wesentlichen Reduzierung der not­wendigen TeilnehmerInnen führe. Es ist zu begrüßen, dass trotzdem zentrale Propo­nentInnen aus relevanten Institutionen wie der SVA, dem KSVF, dem Kunstministeri­um, dem AMS, den Interessenvertretungen sowie Kunst-, Kultur- und Medienschaffen­de, ArbeitgeberInnen im Feld und verein­zelt regionale KulturpolitikerInnen an der Arbeitstagung teilgenommen haben.

Die geplante Struktur, geblockt in vier Teilen zu tagen:
– zunächst zum übergreifenden The­ma ASVG/GSVG,
– danach über Möglichkeiten der Aus­dehnung des KünstlerInnensozial-versi­cherungsfonds-Zuschusses,
– in einem dritten Part zum Problem­kreis AMS
– und zuletzt generell zu Perspekti­ven,
war nur bedingt zu halten, vor allem weil die Themenstellungen permanent aufeinan­der verweisen und insbesondere aus der Perspektive von Kunst-, Kultur- und Medien­schaffenden kaum zu trennen sind.

Prekäre NomadInnen zwischen An­stel­lung und Selbstständigkeit: ASVG/ GSVG und die komplexe Versi­cherungs­situation

Die Diskussion im ersten Teil der Ar­beitstagung verlief auf drei Ebenen:

  1. Beschreibung des Ist-Zustands
  2. Suche nach Verantwortlichen/ent­scheidungsrelevanten Institutionen und
  3. Information über anstehende Refor­men/Handlungsperspektiven in solchen In­stitutionen.

Ebene Eins entwickelte sich vor allem aus drei Input-Statements (Sabine Muhar/ Schauspielerin, Erich Knoth/Film­schau­spie­ler, Zuzana Brejcha/Filmschaffen­de), deren zentrale Punkte später in konkre­ten Bei­spielen anschaulicher ge­macht wur­den: ASVG und GSVG verursa­chen im niedrigen Einkommensbereich insbesonde­re bei verpflichtender Mehrfach­versicherung oder bei punktuellen Anstellungsverhältnis­sen unverhältnismäßig hohe Kosten für die Beitragszahlenden. Dies wird durch ver­schiedene Problemlagen und Defizite aus­gelöst: einerseits durch die Um­gehung ar­beitsrechtlicher Mindeststan­dards (ihrerseits verursacht durch Kosten­druck – z.B. auf­grund unzureichender Sub­ventionen bzw. durch gesellschaft­lichen Druck in Richtung (neue) Selbst­ständig­keit), andererseits durch Kriterien im Zuschuss-System KSVF (z.B. nur für Selbst­ständige) sowie durch unzu­reichen­de andere soziale Sicherungs­systeme (z.B. Arbeitslosengeldanspruch: Anwartszeiten sind durch tageweise Anstel­lung, wie z.B. im Filmbereich üblich, nicht zu erreichen). Dies zieht zusätzlich Probleme z.B. punkto Ver­sicherung nach sich. So ste­hen SchauspielerInnen vor dem Problem, dass sie nach dem Schauspielergesetz an­gestellt sein müssten, real aber meist schein-selbstständig arbeiten. Damit ma­chen sich die ArbeitgeberInnen von Schau­spielerInnen potenziell strafbar und die SchauspielerInnen bekommen u.U. Proble­me mit der Anerkennung ihrer Tätigkeiten durch den KSVF (selbstständige Einkom­men aus gesetzlich als unselbstständig defi­nierten Arbeiten können bei der Überprü­fung, ob das erforderliche künstlerische Mindestein­kommen aus selbstständiger Tä­tigkeit erreicht wurde, ausgeschlossen wer­den) und mit der SVA (die Leistungen mit dem Argument der gesetzlichen Anstel­lungspflicht verweigern könnte – ge­schieht derzeit nicht). Faktisch ist das größte Pro­blem dabei jedoch eine zuneh­men­de Praxis rückwirkender Prüfungen von Arbeitsver­hältnissen durch die Ge­biets­krankenkassen, die bereits zu emp­find­lichen Nachforderun­gen und Strafen für mehrere kleine Theater geführt hat.

Das Problem liegt jedoch nicht im Einzel­fall, sondern ist strukturell begründet: Die Förderhöhen im freien Bereich erlau­ben ge­nerell kaum Anstellungen.

Anwesende KünstlerInnen formulierten Kritik auch hinsichtlich der Höhe der Bei­tragszahlungen an die SVA, die mit etwa 25 % der Einkünfte gerade von KünstlerIn­nen mit geringem Einkommen, wenn sie (z.B. aufgrund eines zu niedrigen künstleri­schen Einkommens) keinen Zuschuss aus dem KSVF beziehen können, als massiv zu hoch empfunden wird. Die zunächst adres­sierten anwesenden Mitarbeiter der SVA (Thomas Richter, Christian Göbl) verwie­sen auf den Gesetzgeber als zuständigen Adressaten für entsprechende Forderun­gen – wobei sich das Vertrauen in Verbes­serungen der aktuellen Situation durch die gesetzgeben­den Körperschaften als relativ gering her­ausstellte.

In der Folge wurden die zentralen und grundsätzlich durchaus kurzfristig lösbaren Probleme ausführlicher besprochen:

  • Konformität der Förderhöhen: An­stellungen können aufgrund zu geringer Subventionen nicht bezahlt werden
  • Komplexe Versicherungssituation der Mehrfachversicherung
  • Freiwillige Arbeitslosenversiche­rung für Selbstständige ab 2009 – ein für Künst­lerInnen nicht praktikables Modell
  • Strukturell im Bereich der Schau­spielerInnen: kurzfristige, wechselnde, po­tenziell illegale Beschäftigungsverhältnisse mit einem doppelten Gegenüber: im Ar­beitsministerium eine liberale Einstellung, in der GKK eine rigide Praxis mit Prüfun­gen und Rückforderungen.

Hierzu gab es folgende Informationen:

  • Die Versicherungsgrenze für Selbstständige wird in Zukunft eher sinken als ansteigen: Eine Anpassung der Versi­cherungsgrenze I an die Versicherungs­grenze II (diese liegt 2008 bei 4188,12 Euro) ist geplant; das soll schrittweise bis 2015 erfolgen – ab 2012 wird VG I sinken.
  • Zum Thema Mehrfachversiche­rung: Früher gab es Anstellungen knapp über der Geringfügigkeit, daneben konnte man in unbegrenzter Höhe selbstständig verdie­nen, ohne zusätzlich Versicherungs­beiträge zu zahlen – davon profitierten vor allem groß verdienende Selbstständige. Diese Rechtslage wurde geändert und wird wohl auch für KleinverdienerInnen nicht mehr aufgehoben werden.

Punkto Arbeitsrecht versus Umgehung von Anstellungsverhältnissen wurden Vor­schläge geäußert, die auf einen Sozialstaat alten Zuschnitts zurückverweisen:

  • „Effiziente“ Kontrollen der Arbeits­realitäten in Bezug auf arbeitsrechtlich vor­geschriebene Dienstverhältnisse
  • Vertragliche Festlegung der Sub­ventionsempfängerInnen auf arbeitsrecht­lich einwandfreie Dienstverhältnisse mit den Beschäftigten
  • Gewerkschaftliche Aktivitäten für die Einhaltung von u. a. Anstellungspflich­ten vor allem bei den Großen (Bundesthea­ter, ORF, Bundesmuseen, …)

Einige wenige Vorschläge forderten Neuerungen, wie z.B. die Einrichtung einer Versicherungs-Schnittstelle für Mehrfach­versicherte oder zumindest eine Anpas­sung der Systeme aneinander. Als funktionsfähi­ges Modell wurde das IG-Netz für Anstellun­gen im freien Theaterbereich ge­nannt, wel­ches für Anstellungen an kleinen Bühnen je nach aktuell zur Verfügung ste­henden Mit­teln teilweise oder zur Gänze die Dienstge­berInnen-Beiträge für die Kranken- und Un­fallversicherung über­nimmt.

Zu den Subventionshöhen, die seit Jah­ren stagnieren oder oft sinken und damit DienstgeberInnen zu Lohneinsparungen (z.B. statt einer Anstellung ein Arbeitsver­hältnis auf Honorarbasis) „drängen“, gab es eine Ankündigung seitens der anwesenden Kunstsektionsleiterin im BMUKK, Andrea Ecker: „Es stimmt, dass die Subventionen schon lange nicht mehr angepasst worden sind und es keine Abgeltung für Indexerhö­hungen gibt. Dieses Problem ist bei allen Fördergebern vorhanden. Die Kunstsektion sieht es als ihre Aufgabe, die politische Ebene zu beraten, und wird sich für 2009 und Folgejahre bemühen, dass es deutli­che Valorisierungen der Förderungen für die Kulturinstitutionen geben wird. Das ist ein zentrales Anliegen.“

Anstellung ist nicht unmöglich – ein Komplementärmodell zum KSVF

Der zweite Teil der Arbeitstagung war auf das Problem des Lohndumpings durch die nachhaltige Reduktion regulärer Anstel­lungsverhältnisse inkl. Sozialversiche­rungsbestandteile fokussiert. Die Diskussi­on konzentrierte sich auf ein von Juliane Alton im Jahr 2001 anlässlich der Einfüh­rung des KSVF als komplementäres Sys­tem entwickeltes Modell, das einen Anreiz für Anstellungen im Bereich des (freien) Theaters bieten sollte. Komplementär inso­fern, als im Zentrum eine zu schaffende In­stitution angedacht ist, die gegenüber den Angestellten als DienstgeberIn auftritt und die entsprechenden DienstgeberInnenan­teile für Sozialversicherung ganz oder teil­weise (in der Wirkung ähnlich dem KSVF) bezuschusst und damit die DienstgeberIn­nen sowohl formal als auch budgetär ent­lastet:

Das Modell mit dem Arbeitstitel „Arbeits-GmbH“ basiert auf folgender Grundkonstruktion: Nicht mehr die Vereine/Gruppen selbst stellen an, sondern die „Arbeits-GmbH“ übernimmt die Funktion des Arbeitgebers und gleichzeitig die formale Abwicklung von Anstellungen. Die Entlohnungen für die Anstellungen von KünstlerInnen werden prinzipiell aus Projektmitteln gespeist, die Finanzierung des bei Anstellungen entstehenden Arbeitgeberansteils aus einem eigenen Fonds (für den Theaterbereich besteht dieses Instrument bereits als sog. IG Netz, das von der IG FreieTheaterarbeit verwaltet wird), und aus einem geringen eigenen Finanzierungsanteil der Vereine/Gruppen zwischen 1–5 % der ArbeitgeberInnenanteile für die formale Abwicklung der Anstellungen. Die Präsentation des Modells verband Sabine Kock mit einer Auflistung der juridischen Problemfelder, die in der Folge ausführlich diskutiert wurden:

Ein zentrales – bislang ungelöstes – Problem für eine solche Konstruktion sind die juristischen Schwierigkeiten, die durch mehrfache projektbezogene kurzfristige Anstellungen beim gleichen Arbeitgeber/ der gleichen Arbeitgeberin entstehen könnten (Stichwort Kettenverträge). Ein Problem, das auch mit dem vorgeschlagenen Modell nicht behoben werden kann, ist die im derzeitigen System fehlende Schnittstelle im Versicherungsmodus: Eigentlich wäre ein Zuschussmodell notwendig, das prinzipiell in beide Versicherungssysteme einspeisen kann. Kurzfristig ist aber ein Modell notwendig, das neben selbstständigen künstlerischen Einnahmen (KSVF) auch unselbstständige Einnahmen stützt, ohne dass KünstlerInnen den KSVF-Zuschuss zu verlieren, wenn sie in beiden Systemen (ASVG und GSVG) arbeiten. Da der Rechtsform der „Arbeits-GmbH“ im ursprünglichen Modellentwurf eine unternehmerische Tätigkeit innewohnt, was zu einem Vergleich mit großen Leiharbeitsfirmen (Stichwort Wettbewerbsverzerrung) führt, müsste grundsätzlich eine Betriebsform gefunden werden, die vom unternehmerischen Wettbewerb ausgenommen ist.

In der Folge wurden weitere Grundprobleme benannt: Während das Modell der „Arbeits-GmbH“ versucht, Probleme von Mehrfachversicherung sowie diskontinuierlicher Erwerbsarbeit und Einkommen auf der Seite der ArbeitnehmerInnen sowie finanzielle Belastungen durch DienstgeberInnenbeiträge durch Anstellungen von KünstlerInnen mit Entlastung auf der Seite der ArbeitgeberInnen zu lösen, würden gleichzeitig eventuell neue Probleme geschaffen und zum Teil auch verschärft werden. Auf viele aufgeworfene Fragen gibt der Entwurf der Arbeits-GmbH daher (noch) keine Antworten. Entsprechend gab es in der Diskussion wenige konkrete Lösungen oder Ergebnisse:

  • Es braucht aufgeklärte, spezifisch geschulte SteuerberaterInnen (KulturberaterInnen), die unentgeltlich bzw. kofinanziert für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende bzw. kleine Vereine/Gruppen zur Verfügung stehen.
  • Es ist notwendig, der durch Lohndruck forcierten Konkurrenz eine Form solidarischen Arbeitskampfes entgegenzustellen, der gewerkschaftlich organisiert sein könnte. Eine Einführung von Mindesthonoraren wäre ein Ansatz, aber als alleinige Maßnahme unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen nicht ausreichend.

Der AMS Komplex

Der dritte Teil der Arbeitskonferenz war dem AMS-Komplex gewidmet: Eine auf­rechte Arbeitslosenversicherung (mit An­spruch auf Arbeitslosengeld aufgrund der Erfüllung der Anwartschaft) war lange Zeit ein funktionsfähiges Modell für einkom­mensschwache Zeiten in der Erwerbsbio­graphie auch von Kunst-, Kultur- und Me­dienschaffenden.

Doch diese Praxis wird durch eine Ver­schärfung der Zugangsbedingungen und internen Richtlinien sowie eine zunehmend rigide Praxis des AMS für immer weniger KünstlerInnen praktikabel. Insbesondere wurde und wird es für BerufseinsteigerIn­nen immer schwerer, genügend Anstellun­gen und damit Anwarts­zeiten für den An­spruch (52 Woche in 24 Monaten) auf eine Unterstützung durch das AMS zu „erwirt­schaften”. (Im Zuge der ALVG-Novelle soll die freiwillige Arbeits­losenversicherung für Selbstständige ab 2009 wieder möglich werden. Da dies aber eine Verpflichtung auf Einzahlungen über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren voraussetzt, ist das System für die kurzfristigen Arbeitsver­hältnisse von KünstlerInnen von vornherein nicht praktikabel und schließt diese erneut aus).

Eva Simmler und Zuzana Brejcha eröff­neten die Diskussion mit Inputs aus Sicht von zeitweise arbeitslosen Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden: Historisch haben sich die Bedingungen seit Jahrzehnten, einschneidend spätestens seit Mitte der 1990er Jahre im Zuge einer Missbrauchs­debatte anhand eines Einzelfalls ver­schlechtert. Zum einen verschoben sich die notwendigen Anwartszeiten für den erstma­ligen Bezug von Arbeitslosengeld von 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren sukzessive auf heute 52 Wochen Anstellungszeit in­nerhalb von 2 Jahren. Zum anderen hat sich die AMS-Praxis u.a. durch Novellen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vollkommen zu Ungunsten von Erwerbsar­beit entwickelt: Vor Jahrzehnten war es le­gal und üblich, nach Erfüllung der Anwarts­zeit schlicht für jene Tage im Monat Ar­beitslosengeld zu beziehen, in die keine (tage- oder wochenweise) Anstellung fiel. Heute gibt es eine Regelung mit so gerin­gen Zuverdienstgrenzen (monatsweise durchgerechnet), dass die Annahme einer auch minimal bezahlten Arbeit (für mehrere Tage) oftmals zum Verlust des Arbeits­losen­geldbezugs (für den gesamten Monat) führt. Ein weiteres – durchaus allgemeines – Problem ist die Umstellung von sparten­spezifischer AMS-Betreuung auf Wohnsitz-Arbeits­ämter, wobei die einzelnen Betreu­erIn­nen selbstverständlich kein umfassen­des Wissen über die einzelnen Branchen haben (können).

Die Ausnahme ist das „Team 4“, eine ausgelagerte Betreuungsstelle des AMS für KünstlerInnen, die – sofern die „Überwei­sung“ dorthin vom Wohnsitz-Amt geschafft wird, worauf die KundInnen eigentlich ein Anrecht haben – zumindest weitgehend ei­nerseits berufsspezifische Erfahrung der BetreuerInnen und andererseits relativen Berufsschutz bietet. Allerdings kann auch das „Team 4“ kaum adäquate Jobangebote bieten (sondern vor allem solche, deren Annahme eine weiter aufrechte Arbeitslo­senversicherung im Zuge unselbstständi­ger Tätigkeit praktisch ausschließt). Kriti­siert wurde auf der Tagung, dass kein ver­nünftiges Informationsangebot vorliegt (die Website verspricht seit Jahren ein inhaltli­ches Erscheinen zu Beginn 2006). Nach ei­nem Jahr Betreuung bei „Team 4“ wird evaluiert, ob die/der betreute KünstlerIn tat­sächlich als KünstlerIn ihre Existenz wirt­schaftlich sichern kann. Ist dies nach Beur­teilung von „Team 4“ nicht der Fall, wird die KünstlerIn durch „Team 4“ abgeschlossen und wieder ans Wohnsitzarbeitsamt ver­wiesen. Diese Praxis wird durch die Rah­menbedingungen einer aktuellen Verwal­tungsrichtlinie des Bundes-AMS verschärft.

Im Folgenden stellte sich heraus, dass das AMS durchaus spezifische Regelun­gen z.B. für vorübergehend selbstständig Erwerbstätige kennt. Wolfgang Kiffel vom AMS Wien gab Auskunft zu Fragen der An­wesenden, die bislang vor allem auch in der unmittelbaren Situation am AMS nicht oder unrichtig beantwortet wurden – hier wurde generell ein großes Informationsdefi­zit der AMS-SachbearbeiterInnen für die spezifischen Bedingungen und Problemla­gen künstlerischer Tätigkeiten konstatiert.

Entsprechend dem Informationsdefizit wurde auch der letzte Teil der Arbeitskon­ferenz dem Thema AMS und Arbeitslosen­versicherungsgesetz gewidmet, und vor al­lem für einen Informationsvortrag von Wolf­gang Kiffel zur Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständi­ge aus Sicht des AMS genützt. Auch Wolf­gang Kiffel bestätigte die Vermutung, dass die bereits beschlossene, mit 1.1.2009 wirksame Gesetzesänderung erst nach Er­scheinen einer entsprechenden Durchfüh­rungsverord­nung sinnvoll praktisch genutzt werden kann. In der Praxis besteht u.a. fol­gendes Defizit: Nachdem noch nicht einmal die neue Richtlinien­verordnung für jene Teile dieser Novelle, die immerhin seit 1.1.2008 gelten, erschie­nen ist, ist entspre­chend für die Einführung der freiwilligen Ar­beitslosen­versicherung für Selbstständige 2009 vorläufig eher Chaos als neue Praxis zu erwarten.


Erstellt von Clemens Christl nach einem Protokoll von Andrea Wälzl und Barbara Stüwe-Eßl